Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54

Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten, mit der über die vorgesehene Sanierung der ehemaligen Kreismülldeponie Lonnerstadt berichtet wird.

 

Das Sanierungskonzept des ghb Ingenieurbüros (sachverständig nach § 18 BBodSchG) sieht die Errichtung einer Tiefendrainage (Tiefe bis ca. 9 m) am westlichen Deponierand vor, um das heranströmende saubere Schichtenwasser zu fassen. Das gefasste saubere Wasser soll am Nordrand der Deponie vorbeigeführt und in den Entwässerungsgraben abgeleitet werden. Zudem sollen zwei Sickerwassersammelleitungen und ein abflussloses Sickerwassersammelbecken errichtet werden. Die Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen (Erneuerung des Damms an der östlichen Deponieseite und Müllumlagerung; Oberflächenabdichtung) wird seitens des Sachverständigen als unwahrscheinlich eingestuft kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. 

 

Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft vom 04.10.2017 wurde das o.g. Konzept abschließend mit der Regierung von Mittelfranken und den zuständigen Fachbehörden (Wasserwirtschaftsamt Nürnberg und Bayerisches Landesamt für Umwelt) abgestimmt und mit den Planungsleistungen die Schuck & Schwarzott Ingenieurgesellschaft mbH beauftragt. Die Ausschreibung der Tiefbaumaßnahmen ist für Juli 2019 vorgesehen.  Ausgehend von der aktuellen Kostenberechnung des Ingenieurbüros wird mit Baukosten in Höhe von 961.764 € und Gesamtprojektkosten in Höhe von 1.210.000 € gerechnet.

 

Auf dieser Grundlage hat der Bauausschuss am 16.05.2019 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag zur Ausführung des Sanierungskonzeptes  gefasst.

 

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Landkreis führt die Baumaßnahme Sanierung der Deponie Lonnerstadt gemäß den vorliegenden Planungen durch.

 

  1. Die Baukosten belaufen sich derzeit auf 961.764 Euro.

 

  1. Die für die Realisierung erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2020 unter der Haushaltsstelle 0.7200.5180 vorzusehen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten.