Beschluss: Mehrfachbeschluss

Den Mitgliedern des Kreistages wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Kreisrat Seeberger teilt mit, dass die Jahresrechnung 2017 vom Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rechnungsprüfungsamt örtlich geprüft wurde. Als wichtigstes Ergebnis könne festgestellt werden, dass die Jahresrechnung 2017 ausgeglichen ist. Ein Überschuss bzw. Fehlbetrag ist nicht entstanden. Der Gesamthaushalt schloss mit Gesamtein- und –ausgaben im Umfang von rund 156,3 Mio. €.

Sehr positiv sei auch, dass zur Finanzierung der Investitionen wieder ein Eigenfinanzierungsanteil in Form einer über den Mindestbetrag hinausgehenden Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von rund 9 Mio. € erfolgen konnte. Die Verschuldung des Landkreises stieg zum 31.12.2017 leicht um 360 TEUR auf nunmehr 25,6 Mio.€. Beim Vergleich der Verschuldung je Einwohner liege der Landkreis aktuell unterhalb des Durchschnitts aller bayerischen Landkreise. Durch die Finanzierung der laufenden und anstehenden Großprojekte wie den Maßnahmen beim Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch oder den Schulbauprojekten werde weiterhin eine starke Finanzausstattung des Landkreises benötigt, um den Anstieg der Verschuldung in Grenzen halten zu können. Die aktuelle Niedrigzinsphase helfe, dass die finanziellen Auswirkungen vertretbar bleiben.

Insgesamt könne die Haushaltswirtschaft als ordnungsgemäß bezeichnet werden. Von Seiten der örtlichen Rechnungsprüfung werden daher keine Einwände gegen die Feststellung und uneingeschränkte Entlastung der Jahresrechnung 2017 erhoben.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses dankt dem Landrat sowie der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.

 

Im Rahmen der Beratung teilt Kreiskämmerer Schmidt auf Nachfrage mit, dass Prüfungsfeststellungen zeitnah bearbeitet, in einem Erledigungsbericht zusammengefasst und im laufenden Jahr dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt und erledigt werden.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.      Nachdem der Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung keine Unstimmigkeiten aufzeigt, die das Abschlussbild unmittelbar berühren und die gemäß Art. 88    Abs. 3 LKrO aufzuklären wären, wird die Jahresrechnung 2017 unter Bewilligung der folgenden vollständig gedeckten überplanmäßigen Ausgaben:

 

          HHSt. 0.4555.7700, Erziehung in einer Tagesgruppe, 77.776,79 EUR

          HHSt. 0.4560.7603, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche a.v.E., 55.764,06 EUR

          HHSt. 0.4560.7700, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche i.E., 99.430,75 EUR

          HHSt. 0.4561.7700, Hilfen für junge Volljährige, 131.765,50 EUR

 

mit den nachfolgenden Abschlusszahlen festgestellt.

 

 

 

Verwaltungs-haushalt

EUR

Vermögenshaus-halt

EUR

Gesamthaushalt

EUR

 

 

 

 

Solleinnahmen

    134.479.349,19

      21.559.889,65

     156.039.238,84

+neue Haushaltseinnahmereste

                      0,00

        2.030.000,00

        2.030.000,00

-alte Haushaltseinnahmereste

                      0,00

           390.000,00

           390.000,00

-alte Kasseneinnahmereste

             13.127,33

        1.323.087,22

        1.336.214,55

Bereinigte Solleinnahmen

    134.466.221,86                                                                                       

      21.876.802,43

    156.343.024,29

 

 

 

 

Sollausgaben

    133.958.231,46*)

      18.084.243,91**)

     152.042.475,37**)

+neue Haushaltsausgabereste

           684.284,95

        4.500.534,29

         5.184.819,24

-alte Haushaltsausgabereste

                      0,00

           707.975,77

           707.975,77

- alte Kassenausgabereste

           176.294,55

                      0,00

            176.294,55

Bereinigte Sollausgaben

    134.466.221,86

      21.876.802,43

    156.343.024,29

 

 

 

 

Fehlbetrag/Überschuss

                      0,00

                      0,00

                       0,00

 

*)   Darin enthalten: 

Zuführung zum Vermögenshaushalt             12.185.102,81 EUR                   (Haushaltsansatz:    8.666.000,00 EUR)

**)  Darin enthalten:

 Zuführung zur allgemeinen Rücklage               100.000,00 EUR                   (Haushaltsansatz:       100.000,00 EUR)

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen         Ja: 54         Nein: 0      Anwesend: 54

 

 

2.    Für die festgestellte Jahresrechnung 2017 wird die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen       Ja: 53           Nein: 0      Anwesend: 54

                                                                                                                     Beteiligt: 1

 

 

Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt erfolgte ohne Landrat Tritthart. Die Sitzungsleitung übernahm die weitere Stellvertreterin des Landrats Gabriele Klaußner.