Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 55, Nein: 0, Anwesend: 55

Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt den Entwurf der Investitionsplanung 2019 – 2022 für den Straßen-, Brücken- und Radwegeausbau sowie eine Sitzungsvorlage erhalten. Das Investitionsprogramm ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen der Beratung wird in verschiedenen Wortmeldungen die vorliegende Investitionsplanung 2019 – 2022 positiv begrüßt und übereinstimmend erklärt, der Landkreis habe stets auf eine gute Verkehrsinfrastruktur geachtet. Im Hinblick auf den Ausbau der Straßen wird aus dem Gremium ein Gesamtkonzept für den Bereich der  B 470 gefordert. Hier gebe es nach wie vor sehr schwierige verkehrliche Situationen im Bereich von Lonnerstadt, der „Schönwetterstraße“, den Auffahrten zur BAB 3 und im Bereich Adelsdorf. Landrat Tritthart erwidert, hierzu nochmals an den Freistaat Bayern heranzutreten und dazu ggf. in eine Sitzung des Kreistages einzuladen.  Im weiteren Verlauf erläutert Beschäftigter Mußack Detailfragen, Fragen zum Radverkehr und zu einzelnen im Investitionsprogramm vorgesehenen Maßnahmen  Alle derzeit bereits bestehenden und geplanten Radwege seien konzeptionell festgehalten. Für die Ermittlung des Bedarfes würden die Radfahrer alle 5 Jahre im Rahmen der allgemeinen Verkehrszählung erfasst, so dass die Entwicklung der Zahlen nachvollzogen werden könne. Zur Frage nach Radschnellwegen im Landkreis erläutert Beschäftigter Mußack deren planerische Konzipierung erfolge grundsätzlich erst ab einer Anzahl von 2000 Radfahrer/Tag. Die Höchstwerte im Landkreis liegen bei 350 bis 400 Radfahrern. Hierzu wird aus dem Gremium die Ansicht vertreten, die Zahlen würden sich erhöhen, wenn Radschnellwege vorhanden seien. Deshalb solle unter Umständen in Betracht gezogen werden, diese  in Vorleistung  zu planen und zu bauen. Verwiesen wird dazu auf die attraktiven Städteachsen Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach bzw. Nürnberg-Erlangen-Baiersdorf, auf denen bereits jetzt zahlreiche Radfahrer unterwegs seien.

 

Weiterhin wird die Notwendigkeit eines Radweges zwischen Heroldsberg und Nürnberg thematisiert und der Sachstand hierzu nachgefragt.

 

Landrat Tritthart sagt zu, dies an das zuständige Staatliche Bauamt weiterzugeben.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen und es besteht Einverständnis mit der vorgenannten Investitionsplanung für:

 

Kreisstraßen-, Brücken- und Radwegeausbau:

Die veranschlagten Kosten betragen

            für die Haushaltsjahre 2019 - 2022       12.480.000,00 €

            der Finanzbedarf wird ermittelt mit         6.660.000,00 €

 

Die Maßnahmen ERH 16 Brücke über die BAB A3 bei Neuhaus mit Geh- und Radweg (HHSt 1.6527), ERH 26 Brücke über die BAB A3 bei Hannberg mit Geh- und Radweg (HHSt 1.6526) und ERH 36 Unterführung der BAB A 3 mit Geh- und Radweg (HHSt 1.6528) werden als absolut vorrangig in die Priorität 1 für das Jahr 2019 eingestuft.

 

Weiterhin wird die Baumaßnahme ERH 33 Geh- und Radweg Weiher – Unterschöllenbach, BA 2 von der Staatsstraße 2243 bis zur Minderleinsmühle (HHSt 1.6533), als vorrangig eingestuft.

 

Für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 sind die anteiligen Kosten einzuplanen; die Vorlage „Investitionsplanung 2019 bis 2022“ ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prioritätenliste / Investitionsplanung jährlich fortzuschreiben.