Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 0, Anwesend: 56

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit einem Vereinbarungsentwurf, einem Lageplanausschnitt und einer Kostenberechnung vor.

 

Landrat Tritthart macht zu diesem und den Tagesordnungspunkten 8 und 9 deutlich, dass der Abschluss der Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland zur Änderung der höhenfreien Kreuzungen der BAB 3 mit den Kreisstraßen ERH 16 und gleichlautend in den nachfolgenden Tagesordnungspunkten mit den Kreisstraßen ERH 26 und ERH 36 die historische Chance bietet, die Brücken und Unterführungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbreitern. Die finanziellen Mittel seien im Kreishaushalt entsprechend vorgesehen. Der Landkreis sende damit ein deutliches Signal, dass der Landkreis bereit sei, seinen Beitrag im Rahmen des zukunftsfähigen Ausbaus der BAB 3 zu leisten.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt Beschäftigter Mußack mit, die Kostensteigerungen seien  zum einen auf die in den letzten Jahren gestiegenen Grunderwerbskosten, die Kosten für Böschungsanpassungen aber u.a. auch dadurch bedingt, dass seiner Ansicht nach ursprünglich zu niedrig kalkuliert wurde. Die jetzt vorliegenden Kosten seien realistisch und im Investitionsplan des Landkreises enthalten. Es werde mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von 50 % kalkuliert. Durch die Vereinbarung eines Festpreises habe der Landkreis Planungssicherheit für die nächsten 5 Jahre.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Mit dem Abschluss der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland über die Änderung der höhenfreien Kreuzung der BAB A3 mit der Kreisstraße ERH 16 bei Neuhaus besteht Einverständnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung auf der Basis des vorgelegten Entwurfs abzuschließen.

 

Der Kostenanteil des Landkreises beträgt 1.735.977,60 € (Festbetrag).

 

Die erforderlichen Mittel sind in der Investitionsplanung 2019 – 2022 für Straßen-, Brücken- und Radwegeausbau vorzusehen.