Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 57, Nein: 0, Anwesend: 57

Den Mitgliedern des Kreistages steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung. Diese enthält die Eckpunkte des Bedienungskonzeptes zur Ausschreibung des Linienbündels 1 „Ebrach-/Lindach-/Weisachgrund“ sowie des Ausschreibungsverfahrens und die Fahrpläne.

 

Landrat Tritthart weist auf die erheblichen Verbesserungen hin, die mit der Neuplanung des Linienbündels 1 erzielt werden. Besonders positiv profitiere beispielsweise die Gemeinde Lonnerstadt. Aufgrund der geografischen Lage ergebe sich aufgrund der Überlagerung der Linien 245 und 127 ein ½-Stunden-Takt nach Höchstadt a. d. Aisch. Weiterhin wurden auch für Vestenbergsgreuth zusätzliche Fahrten vorgesehen, um die Erreichbarkeit der Arbeitsplätze bei den ortsansässigen großen Firmen mit dem ÖPNV zu optimieren. Landrat Tritthart dankt den Mitgliedern des Arbeitskreises Nahverkehr für deren intensive und konstruktive Arbeit, die zu spürbaren und beispielhaften Verbesserungen ab dem vorgesehenen Start des Linienbündels im September 2019 führen werden. Sowohl den Mitgliedern im Arbeitskreis Nahverkehr als auch den Vertretern der Gemeinden wurde das detaillierte Bedienungskonzept vorgestellt.

 

In der anschließenden Beratung wird der weiteren Optimierung des Busverkehrs als maßgebliche Verbesserung, insbesondere auch für den ländlichen Raum, übereinstimmend zugestimmt.  Es werde auch davon ausgegangen, dass mit einem sehr guten Angebot eine weitere Nachfrage generiert werden könne. Die Vertreter des beauftragten Planungsbüros Südwest nehmen Details zur weiteren Planung und Prüfung auf. Diese betreffen die Linienführung in Weisendorf mit der Haltestelle „Schule“ und „Weisendorf-Süd“ und zur Haltestelle an der Staatsstraße bei Mühlhausen. Landrat Tritthart erklärt auf Nachfrage für die Fortführung der Werbekampagne seien im Entwurf des Landkreishaushaltes 2019 bereits Haushaltsmittel vorgesehen.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Der Vergabebekanntmachung für das Linienbündel 1 wird zugestimmt.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabebekanntmachung zur Vergabe der Verkehrsleistungen für das Linienbündel 1 zu veröffentlichen.