Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten. Der Entwurf der Vereinbarung ist dieser Niederschrift angefügt.

 

Im Verlauf einer kurzen Aussprache teilt Landrat Tritthart mit, auch bei diesem Tagesordnungspunkt erhöhen sich die Kosten des Landkreisanteils auf rund 870.000 Euro aus den in Tagesordnungspunkt I/3 bereits genannten Gründen.

 

Beschäftigter Mußack erklärt auf Nachfrage aus dem Gremium, dass die Weiterführung der Geh- und Radwege im Radwegekonzept enthalten ist. Dies sei auch für eine staatliche Förderung nötig.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Mit dem Abschluss der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland über die Änderung der höhenfreien Kreuzung der BAB A3 mit der Kreisstraße ERH 36 bei Medbach besteht Einverständnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung auf der Basis des vorgelegten Entwurfs abzuschließen.

 

Der Kostenanteil des Landkreises beträgt 870.726,15 € (Festbetrag).

 

Die erforderlichen Mittel sind in der Investitionsplanung 2019 - 2022 für Straßen-, Brücken- und Radwegeausbau vorzusehen.