Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zugegangen. Der Entwurf der Vereinbarung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erklärt, bei der nun vorgelegten Kostenberechnung des Landkreisanteils in Höhe von rund 1.735.000 Euro ist es zu einer deutlichen Steigerung im Vergleich zu den im Rahmen der Fortschreibung der Investitionsplanung genannten Kosten gekommen. Grund hierfür sei eine zu geringe Kostenannahme seitens der Autobahndirektion Nordbayern. Ebenso verhalte es sich bei den Maßnahmen in den folgenden Tagesordnungspunkten. Die Notwendigkeit und Bedeutung der Erneuerung der Autobahnüberführungen bzw. -unterführung mit gleichzeitiger Anpassung von Geh- und Radwegen im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der BAB A3 bleibe unberührt. Die entsprechenden Kosten seien nun abschließend und als Festbetrag vereinbart.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Mit dem Abschluss der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland über die Änderung der höhenfreien Kreuzung der BAB A3 mit der Kreisstraße ERH 16 bei Neuhaus besteht Einverständnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung auf der Basis des vorgelegten Entwurfs abzuschließen.

 

Der Kostenanteil des Landkreises beträgt 1.735.977,60 € (Festbetrag).

 

Die erforderlichen Mittel sind in der Investitionsplanung 2019 - 2022 für Straßen-, Brücken- und Radwegeausbau vorzusehen.