Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

 

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten gingen zu diesem Tagesordnungspunkt eine umfangreiche Sitzungsvorlage sowie der Entwurf des Haushalts 2019 für den Einzelplan 4 – Soziale Sicherung (ohne Verwaltung und Jugendhilfe) zu.

 

Landrat Tritthart geht in seiner Rede zum Haushaltsentwurf kurz auf die Schwerpunkte des Entwurfs ein. Erfreulich sei, dass sich die Situation im Zusammenhang mit dem Zuzug von Flüchtlingen im Vergleich zum Vorjahr weiter entspannt habe. Die Verwaltung setze daher die Rückabwicklung nicht mehr benötigter Unterbringungskapazitäten in enger Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken um. Die Haushaltsansätze im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes verringerten sich 2019 aufgrund rückläufiger Asylbewerberzahlen. Zuweisungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern seitens der Regierung von Mittelfranken in den Landkreis fänden derzeit nur noch vereinzelt statt.

 

Im Bereich der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II sänken die Haushaltsansätze 2019 gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr aufgrund der kalkulierten geringeren Fallzahlen. Die Ursachen lägen im Wesentlichen darin, dass die Zahl anerkannter Flüchtlinge voraussichtlich nicht so stark ansteigen werde. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II wurde entsprechend der Empfehlung des Bayerischen Landkreistages im Entwurf des Sozialhaushaltes mit 49 % eingeplant. Nach Versendung der Sitzungsunterlagen habe der Bayerische Landkreistag mitgeteilt, dass man entsprechend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit einer Erstattungsquote bei den Kosten der Unterkunft von 45,8 % rechne. Die Verwaltung werde daher nach Klärung der tatsächlichen Erstattungsquote die gegebenenfalls abgeänderten Beträge im Rahmen der Vorlage des Entwurfs des Gesamthaushaltes entsprechend einarbeiten. Da eine über das Jahr 2019 hinausreichende flüchtlingsbedingte Kostenbelastung bei den Kosten der Unterkunft in den Kommunen bereits heute absehbar sei, gelte es in künftigen Verhandlungsgesprächen der Länder und Spitzenverbände mit dem Bund auf eine entsprechende Anschlussregelung und entsprechende Kostenbeteiligung des Bundes zu drängen.

 

Durch die vielfältigen freiwilligen Zuschüsse von über 0,2 Mio. Euro an Vereine, Verbände und Institutionen leiste der Landkreis bereits seit vielen Jahren einen nicht unerheblichen finanziellen Beitrag, um über verlässliche Partner zusätzlich beispielsweise auch präventiv zu wirken.

 

Abschließend bedankt sich Landrat Tritthart bei allen Beteiligten für die stets konstruktive Kommunikation und Zusammenarbeit.


Nachdem in verschiedenen Wortbeiträgen dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2019 für den Bereich Soziales fraktionsübergreifend zugestimmt wird, fasst der Ausschuss für soziale Angelegenheiten folgenden Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt dem Haushaltsentwurf 2019 für den Bereich Soziales (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) zu und empfiehlt dem Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt die Annahme.

 

Sofern die beantragten Erhöhungen im Bereich der freiwilligen Leistungen bewilligt werden, ist der Haushaltsansatz noch anzupassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Zuschüsse zum 01.07.2019 (frühestens jedoch nach Bestandskraft des Haushalts) auszuzahlen.