Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

An die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Vorlage versandt, in welcher auf die aktuelle Rechtslage sowie mögliche Auswirkungen auf den Landkreis Erlangen-Höchstadt eingegangen wird.

 

Der Anregung von Landrat Tritthart, den Abholrhythmus der Gelben Säcke von einem vierwöchigen auf einen zweiwöchigen umzustellen, schließt sich eine kurze Diskussion an, in der Argumente für beide Varianten vorgebracht werden.

 

Die Entsorgungsleistungen im Landkreis für Leichtverpackungen wurden von den Dualen Systemen für den Zeitraum bis 31.12.2020 bereits vergeben, so dass Änderungen erst mit Wirkung ab 01.01.2021 vereinbart werden könnten. Auf der Grundlage des zum 01.01.2019 in Kraft tretenden Verpackungsgesetzes erscheine es allgemein jedoch erfolgversprechender als früher, gewünschte Änderungen bei der Sammlung durchzusetzen. Sollte im Verhandlungsweg diesbezüglich keine Einigung mit den Dualen Systemen erzielbar sein, könne nunmehr ein möglicher Erlass entsprechender Rahmenvorgaben durch einseitigen Verwaltungsakt des Landkreises in Betracht gezogen werden.

 

Die Verwaltung werde in den kommenden Monaten prüfen, ob und in welchem Bereich Verhandlungs- und Änderungsbedarf in Bezug auf die derzeit geltende Abstimmungsvereinbarung besteht. In diesem Zusammenhang sei beabsichtigt, eine auf die Beratung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Fragen der Abfallwirtschaft spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens zu beauftragen.


Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.