Sitzung: 04.05.2018 Kreistag
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Den Mitgliedern des Kreistages wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Kreisrat Seeberger stellt als wichtigstes Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016 fest, dass diese ausgeglichen und ein Überschuss bzw. Fehlbetrag nicht entstanden ist. Der Gesamthaushalt schloss mit Gesamtein- und –ausgaben im Umfang von knapp 161 Mio. € auf einem Rekordniveau. Zur Finanzierung der Investitionen dient ein Eigenfinanzierungsanteil in Form einer über den Mindestbetrag hinausgehenden Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von rund 7 Mio. €. Die Verschuldung des Landkreises stieg zum 31.12.2016 um knapp 2 Mio. € auf nunmehr 25,3 Mio. € und liegt damit aktuell noch unterhalb des Durchschnitts aller bayerischen Landkreise im Vergleich der Verschuldung je Einwohner. Durch die Finanzierung der laufenden Großprojekte wie dem Neubau des Landratsamtes und die Maßnahmen am Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch oder den Schulbauprojekten werde die Verschuldung des Landkreises noch etwas weiter ansteigen. Die aktuelle Niedrigzinsphase halte jedoch die finanziellen Auswirkungen in einem vertretbaren Maß.
Insgesamt könne die Haushaltswirtschaft als ordnungsgemäß bezeichnet werden. Seitens der örtlichen Rechnungsprüfung werden daher keine Einwände gegen die Feststellung und uneingeschränkte Entlastung der Jahresrechnung 2016 erhoben.
Abschließend dankt der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses dem Landrat sowie der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.
Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:
1.
Nachdem der Bericht zur örtlichen
Rechnungsprüfung keine Unstimmigkeiten aufzeigt, die das Abschlussbild
unmittelbar berühren und die gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO aufzuklären wären, wird
die Jahresrechnung 2016 mit den nachfolgenden Abschlusszahlen festgestellt.
|
Verwaltungshaushalt EUR |
Vermögenshaushalt EUR |
Gesamthaushalt EUR |
|
|
|
|
Solleinnahmen |
138.736.871,93 |
19.395.094,11 |
158.131.966,04 |
+neue Haushaltseinnahmereste |
0,00 |
3.255.000,00 |
3.255.000,00 |
- alte Haushaltseinnahmereste |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
- alte Kasseneinnahmereste |
-156.694,90 |
605.845,53 |
449.150,63 |
Bereinigte Solleinnahmen |
138.893.566,83 |
22.044.248,58 |
160.937.815,41 |
|
|
|
|
Sollausgaben |
138.411.997,64*) |
16.786.507,42**) |
155.198.505,06**) |
+ neue Haushaltsausgabereste |
494.375,63 |
5.959.275,96 |
6.453.651,59 |
- alte Haushaltsausgabereste |
12.806,44 |
701.534,80 |
714.341,24 |
- alte Kassenausgabereste |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Bereinigte Sollausgaben |
138.893.566,83 |
22.044.248,58 |
160.937.815,41 |
|
|
|
|
Fehlbetrag/Überschuss |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
*) Darin enthalten:
Zuführung zum Vermögenshaushalt 10.093.314,98 EUR (Haushaltsansatz: 7.738.000,00 EUR)
**) Darin
enthalten: Zuführung zur allgemeinen
Rücklage 100.000,00 EUR (Haushaltsansatz: 100.000,00 EUR)
Abstimmung: einstimmig beschlossen
Ja:
49 Nein:0 Anwesend: 49
2.
Für die
festgestellte Jahresrechnung 2016 wird die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Abstimmung: einstimmig beschlossen
Ja: 48 Nein:0 Anwesend: 49
Beteiligt: 1
Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Punkt erfolgte ohne Landrat Tritthart. Die Sitzungsleitung übernahm die weitere
Stellvertreterin des Landrates Gabriele Klaußner.