Beschluss: zur Kenntnis genommen

An die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage versandt, in der über die aktuelle Unterbringungssituation im Landkreis und die Entwicklung der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellten Asylanträge berichtet wird.

 

Landrat Tritthart geht darauf nochmals näher ein und berichtet, mit derzeit insgesamt 571 Personen sei die Anzahl der im Landkreis untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber zwar nach wie vor hoch, aber die Zahl neu hinzugekommener Flüchtlinge deutlich zurück gegangen. Es gelte nun, für die sog. „Fehlbeleger“ bezahlbare Wohnungen zu bekommen.

 

Aufgrund einer Anfrage in der letzten Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten am 13.11.2017 informiert Landrat Tritthart, aktuell seien im Landkreis 56 Erwachsene und sieben Kinder zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Darunter befinden sich keine unbegleiteten Minderjährigen.

 

In der sich anschließenden Aussprache erklärt Verwaltungsamtsrat Deller auf Nachfrage aus dem Gremium, momentan gäbe es im Landkreis keinen Bedarf an Integrationslotsen. Dieser Aufgabenbereich sei derzeit durch die Landkreisverwaltung abgedeckt.

 

Oberregierungsrätin Müller erläutert auf Nachfrage aus dem Gremium nochmals die zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Beratungs- und Integrationsrichtlinien und erklärt, diese Beratungstätigkeit ist als staatliche Aufgabe anzusehen und wird innerhalb des Landkreises von Trägern durch Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel durchgeführt. Künftig ist entsprechend der neuen Richtlinie eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Trägern für deren gemeinsame förderrechtliche Antragsstellung abzuschließen. In einer Besprechung am Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration am 26.02.2018 wurde mitgeteilt, dass die in 2017 für den Landkreis genehmigten 6,59 Stellen im Bereich der Asylsozialberatung und Migrationsberatung auch in 2018 noch Bestandsschutz genießen würden. Das neue Berechnungsverfahren bzw. die regionale Zuordnung von Stellen nach den Beratungs- und Integrationsrichtlinien des Freistaates Bayern basiert ab 2019 auf statistischen Kennzahlen aus dem Ausländerzentralregister. Sowohl dieses neue Berechnungsverfahren als auch die rückläufigen Flüchtlingszahlen im Landkreis führen 2019 nach ersten Proberechnungen des Bayerischen Sozialministeriums voraussichtlich dazu, dass für das Landkreisgebiet den Trägern nur 4,47 Vollzeitstellen genehmigt werden.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten nehmen die Informationen zur Kenntnis.