Sitzung: 16.03.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Den Mitgliedern des Kreisausschusses ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zugegangen, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:
Mit der Fortschreibung der Lohn-, Fahrzeug-
und Gerätekosten des Landkreisbauhofes Heßdorf besteht Einverständnis.
Für Verkehrsschilder, Leitpfosten etc. werden
zum Kaufpreis zusätzlich + 10 % für Lagerhaltung verrechnet.
Für die Abgabe von Auftausalz an Gemeinden
wird zum Kaufpreis zusätzlich 6,30 €/t für Lagerhaltung und Ladegerät
verrechnet.
Für die direkte Weiterverrechnung von
Fremdleistungen werden 50,- € Verwaltungskosten aufgeschlagen.
Als Lohnkosten werden ab 01.05.2018 für einen
Beschäftigten 39,70 € verrechnet.
Die beiliegende Aufstellung der Gerätekosten
ist Bestandteil des Beschlusses.