Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zugegangen, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Mit der Fortschreibung der Lohn-, Fahrzeug- und Gerätekosten des Landkreisbauhofes Heßdorf besteht Einverständnis.

 

Für Verkehrsschilder, Leitpfosten etc. werden zum Kaufpreis zusätzlich + 10 % für Lagerhaltung verrechnet.

Für die Abgabe von Auftausalz an Gemeinden wird zum Kaufpreis zusätzlich 6,30 €/t für Lagerhaltung und Ladegerät verrechnet.

Für die direkte Weiterverrechnung von Fremdleistungen werden 50,- € Verwaltungskosten aufgeschlagen.

Als Lohnkosten werden ab 01.05.2018 für einen Beschäftigten 39,70 € verrechnet.

 

Die beiliegende Aufstellung der Gerätekosten ist Bestandteil des Beschlusses.