An die Mitglieder des Kreisausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage verteilt, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Landrat Tritthart weist darauf hin, dass mit dieser über den aktuellen Sachstand berichtet wird. Es handle sich dabei sowohl in jagdrechtlicher als auch seuchenrechtlicher Hinsicht um eine Aufgabe des Staatlichen Landratsamtes, aufgrund dessen gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse keine weitere Befassungskompetenz möglich sei.

 

Kreisrat Bachmayer bittet, die landkreisansässigen Speditionen über die Thematik und die entsprechenden Präventionsmöglichkeiten zu informieren.