Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Anwesend: 52, Befangen: 0

Den Mitgliedern des Kreistages wurde zum Haushaltsentwurf 2018 ein Beschlussvorschlag auf der Grundlage des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 26.01.2018 als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

                                                 

In seiner Rede zum Entwurf des Landkreishaushaltes 2018 mit einem Gesamtbudget in Höhe von 170 Mio. € erläutert Landrat Tritthart die finanzpolitischen Grundlagen und Voraussetzungen, die finanziellen Schwerpunkte sowie einzelne Maßnahmen bedeutender Fachbereiche. Der Landkreishaushalt 2018 habe seine Grundlage in der bisher stets soliden Finanzpolitik des Landkreises, der guten Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden sowie auf dem finanziell gut ausgestatteten kommunalen Finanzausgleich. Landrat Tritthart verweist in seiner Rede auf seinen Vorschlag, den Hebesatz der Kreisumlage unverändert beizubehalten, trotz Erhöhung der Bezirksumlage um weitere 0,7 Punkte.  Die unveränderte Beibehaltung der Kreisumlage entlaste die Kommunen im  Landkreis um 1,2 Mio. € und stärke deren Finanzkraft. Landrat Tritthart betont, dies sei ein wichtiges Zeichen der guten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Gemeinden.

 

Als finanzielle Schwerpunkte des Landkreishaushaltes 2018 nennt Landrat Tritthart insbesondere den Sozialbereich mit 40,6 Mio. €, die Schulen mit 19,1 Mio €. sowie den Bereich der öffentlichen Einrichtungen, Wirtschaft und Verkehr mit 13 Mio. €. Mit einem Wirtschaftsvolumen in Höhe von 13,6 Mio. € leiste das Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung im Landkreis. Die an den Bezirk Mittelfranken abzuführende Bezirksumlage übersteige jedoch mit 42,4 Mio. € auch im Jahr 2018 jedes Fachbudget des Landkreishaushaltes.

 

Im weiteren Verlauf geht Landrat Tritthart auf einige bedeutende Fachbereiche und nachfolgend zusammengefasst auf deren Maßnahmen- und Aufgabenkatalog im Landkreishaushalt 2018 näher ein.

 

Der Neubau des Landratsamtes sei die bisher größte Baumaßnahme des Landkreises und schaffe die Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte, bürgerfreundliche und serviceorientierte öffentliche Verwaltung, die modernste Standards sowohl in funktionaler, energetischer und architektonischer Hinsicht erfülle. Mit der geplanten Fertigstellung Mitte 2018 und einem Kostenvolumen von 39, 2 Mio. € liege  die Maßnahme im Zeit- und Kostenplan.

 

Zur Gewährleistung des überörtlichen Brandschutzes, für den der Landkreis gesetzlich zuständig sei, werde im Jahr 2018 mit der vorgesehenen Umstellung auf ein Wechselladerfahrzeug-System die technische Professionalisierung der Feuerwehren vorangetrieben und die engagierte und verantwortungsvolle Arbeit aller Feuerwehrkräfte im Landkreis unterstützt. Der Haushaltsansatz von 1,245 Mio. € sichere finanziell die Beschaffung der Grundausstattung mit zwei Wechselladerfahrzeugen und vier Abrollbehältern.

 

Ein wichtiger Faktor für die Attraktivität des Landkreises sei das sehr gut ausgebaute, leistungsfähige und vielfältige Schulwesen, das in baulich, technisch und energetisch gutem Zustand ein modernes und zeitgemäßes  Lernumfeld für rund  8000 Schülerinnen und Schüler bilde. Die Investitionen in moderne Schulausstattungen, die im Jahr 2018 729.000 € umfassen, ermöglichen einen zukunftsorientierten Unterricht.

Der Ausbau der digitalen Bildung stelle eine wichtige Aufgabe für alle Bildungsverantwortlichen in den Schulen, für den Freistaat Bayern und für den Landkreis als Träger des Schulaufwandes dar. In enger Zusammenarbeit mit den Schulen sollen die vom Freistaat Bayern vorgesehenen Förderprogramme des Masterplans „Bayern Digital II“ für die Bereiche „Ausstattung des digitalen Klassenzimmers“, „Glasfaseranschlüsse“ und „Vernetzung im Schulhaus bzw. Bereitstellung von WLAN“ aufgenommen und entsprechende schulische Konzepte als Entscheidungsgrundlage für die zuständigen Gremien erarbeitet werden.

Mit der Teilnahme an der Initiative „Bildungsregionen in Bayern“ und am Projekt „Bildung integriert“ strebe der Landkreis weitere qualitative Verbesserungen des Bildungsangebotes u.a. durch Aufbau eines datenbasierten Bildungsmanagements, eine Verstärkung des Dialogs und eine Intensivierung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit an. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Bildungskoordinator für Neuzugewanderte richte sein Augenmerk insbesondere auf die schulische und berufliche Integration.

Mit einer Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung, Kultus, Wissenschaft und Kunst zu der vom Kreistag in seiner Sitzung am 13.10.2017 einstimmig beschlossenen Bewerbung um das Qualitätssiegel „Bildungsregion in Bayern“ werde im Laufe des Jahres gerechnet.

 

Eine große finanzielle Herausforderung in den nächsten Jahren stelle die bauliche Erneuerung des Emil-von-Behring-Gymnasiums in Spardorf dar. Die planerischen Vorarbeiten und Kostenberechnungen der Hochbauverwaltung zur bautechnischen, schulfachlichen und energetischen Erneuerung der aus Anfang der 70er Jahre stammenden Schulanlage seien noch nicht abgeschlossen. Im Einvernehmen mit der Schulleitung und entsprechend dem Beschluss des Schulausschusses vom 23.11.2017 sollen zunächst die vom Freistaat Bayern angekündigten positiven Veränderungen des schulischen Raumprogramms sowie die räumlichen Auswirkungen der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums ermittelt und dann das schulische Raumprogramm aktualisiert werden. Die schulrechtlichen und förderrechtlichen Vorgaben des Freistaates Bayern würden in Kürze erwartet.

 

Die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Erlangen-Höchstadt werde in den kommenden Jahren einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bilden. Die Energieversorgung der Liegenschaften des Landkreises sei bereits in weiten Teilen auf regenerative Energien umgestellt bzw. vorgesehen. Durch vielfältige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen würden deutliche Energieeinsparungen erzielt. Landrat Tritthart erklärt, aktuell werde die auf seine Initiative hin vom Kreisausschuss am 17.11.2017 beschlossene Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes mit finanzieller Unterstützung des Freistaates Bayern erarbeitet. Dieses solle zu zukunftsweisenden Impulsen für den Klimaschutz im Landkreis führen und neben der Bestandsaufnahme Perspektiven und Handlungsfelder für die Entwicklung klimafreundlicher Mobilität aufzeigen sowie Vorschläge für deren Umsetzung erarbeiten.

 

Im Bereich Soziales mit einem Finanzvolumen von 40,3 Mio. € stehe die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben, insbesondere für die Sozialhilfe, die Jugendhilfe und den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes mit Aufnahmegesetz und die Grundsicherung im Vordergrund. Durch staatliche Erstattungen und Zuweisungen seien 19,4 Mio. € abgedeckt. 20,9 Mio. € müsse der Landkreis selbst aufbringen. Für den Bereich Asylbewerber und Flüchtlinge seien im Haushaltsjahr 2018 6,5 Mio. € eingeplant. Hierfür sei entsprechend der gesetzlich geltenden Grundannahmen die volle Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern kalkuliert. Darüber hinaus würden weitere 0,9 Mio. € für die Verwaltung sowie die Migrations- und Asylsozialberatung als freiwillige Leistung aufgewendet, für die keine Kostenerstattung erfolge. Diese Kosten seien damit vollständig über die Kreisumlage zu finanzieren.

 

Auch im Jahr 2018 unterstütze der Landkreis das große Engagement der sozialen Verbände, Organisationen und deren Einrichtungen mit Zuschüssen in Höhe von 494.000 €.

 

Im Bereich der Jugendhilfe erhöhe sich der Finanzbedarf 2018 um 0,5 Mio. € auf   11,1 Mio. €. Wie bisher solle durch den Ausbau von Prävention und frühen Hilfen im ambulanten Bereich Kostensteigerungen in der Jugendhilfe nachhaltig begegnet werden.

 

Für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen seien im Haushaltsplan 2018 0,8 Mio. € veranschlagt, für die von einer Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern ausgegangen werde. Die im Haushalt veranschlagten Aufwendungen für junge Flüchtlinge nach Erreichen der Volljährigkeit in Höhe von 2,8 Mio. € würden derzeit vom Bezirk Mittelfranken und dem Freistaat Bayern erstattet. Die Mitfinanzierung des Freistaates Bayern sei fallbezogen betragsmäßig und zeitlich begrenzt und belaste daher die von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu tragende Bezirksumlage.

 

Mit dem Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch sichere der Landkreis die Krankenhausversorgung im westlichen Landkreis und stelle hierfür im vorliegenden Wirtschaftsplan 2018 zur Verlustdeckung 1,849 Mio. € bereit. Die laufende Baustelle und der gesetzliche Mehrleistungsabschlag beeinflussten das derzeitige Ergebnis negativ. Positiv wirke sich die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Erlangen aus, die weiterhin intensiviert werden solle. Mit der Eröffnung der neuen Intensivabteilung im August 2018 erhöhen sich die Möglichkeiten zur Aufnahme von schwerkranken Patientinnen und Patienten. Mit einem ergänzenden Zuschuss für Investitionen in Höhe von 300.000 € solle die technische und medizinische Ausstattung weiter modernisiert und das Krankenhaus für den Wettbewerb mit anderen Medizinanbietern gestärkt werden.

Für die mit 17,1 Mio. € veranschlagte und im Zeit- und Kostenplan liegende Baumaßnahme „Strukturverbesserung und hygienische Optimierung“ gewähre der Freistaat Bayern eine Förderung nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz in Höhe von 13,9 Mio. €. Der Eigenanteil des Landkreises liege voraussichtlich bei  3,2 Mio. €.

 

Landrat Tritthart führt im Weiteren aus, der Landkreis verfüge über ein leistungsfähiges System der kommunalen Abfallwirtschaft. Zum 01.01.2018 konnten aufgrund des vorbildlichen Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger bei der Abfallvermeidung und Abfalltrennung sowie des nachhaltigen und wirtschaftlichen Konzeptes der kommunalen Abfallwirtschaft die Abfallgebühren um 4 % gesenkt und die Mindestleerungen nochmals vermindert werden. Für die hohe Recyclingquote sei das gut ausgebaute Wertstoffhofnetz von großer Bedeutung. Zur weiteren Verbesserung werde derzeit der Recyclinghof Eckental neu konzipiert und vergrößert.

 

Im weiteren Verlauf seiner Rede zum Landkreishaushalt 2018 macht Landrat Tritthart deutlich, dass dem Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur eine wichtige Bedeutung zukomme. Zur Förderung des ÖPNV sowie für den Unterhalt und Ausbau der Kreisstraßen und Radwege wende der Landkreis 2018 insgesamt         7,8 Mio. € auf.

 

Ein flächendeckendes, attraktives Nahverkehrsangebot trage wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg der Region bei und leiste einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Den Ausbau des ÖPNV habe er als Chefsache seit seiner Amtsübernahme 2014 vorangetrieben. Die sachorientierte und zukunftsweisende Zusammenarbeit mit dem fraktionsübergreifenden Arbeitskreis Nahverkehr, in dem neben den Damen und Herren Kreisräten und Fachleuten der Verwaltung auch die Damen und Herren Bürgermeister der betroffenen Städte, Märkte und Gemeinden vertreten sind, sei ein entscheidender Faktor zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des ÖPNV.  Erreicht worden sei auf diese Weise eine flächendeckende und landkreisübergreifende Neuorganisation des Busverkehrs, eine durchgehende Vertaktung von montags bis freitags sowie deutliche Verbesserungen an den Wochenenden und nachts.  Im Endausbau erhöhe sich die Zahl der Fahrplankilometer pro Jahr von 4,1 Mio. auf 6,0 Mio.  Dies entspreche einer Steigerung von 50 %. Landrat Tritthart geht im Folgenden noch näher auf einzelne Linienbündel und deren Weiterentwicklung mit deutlichen Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger ein.

Zu einem bedarfsgerechten Ausbau des Netzes an Kreisstraßen und Radwegen trage das vom Kreistag am 18.12.2017 beschlossene Investitionsprogramm mit Finanzmitteln in Höhe von 2,1 Mio. € bei.

 

Landrat Tritthart schlägt anschließend nochmals vor, die Erhöhung der Bezirksumlage um weitere 0,7 Punkte ohne Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage im Landkreishaushalt zu kompensieren. Die finanzielle Entlastung der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis betrage damit im Jahr 2018 1,2 Mio. € und zusammen mit den Kreisumlagenentscheidungen der Jahre 2015, 2016 und 2017 4,7 Mio. €. Er bitte allerdings im Gegenzug darum, dass man sich einer Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage nicht verschließe, wenn geänderte finanzielle Rahmenbedingungen dies erforderten.

 

Auf diesen Grundlagen habe der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 26.01.2018 den Landkreishaushalt 2018 vorberaten und einstimmig zur Annahme empfohlen. Landrat Tritthart geht im Weiteren auf einzelne Ergänzungen und auf vorliegende Anträge zum Entwurf des Landkreishaushaltes 2018 ein. Diese seien entsprechend dem Beschluss im Kreisausschuss am 26.01.2018 berücksichtigt und in der zur Verfügung stehenden Tischvorlage dargestellt.

 

Das Investitionsprogramm mit den Schwerpunkten Landratsamt, Schulen, Krankenhaus und Kreisstraßen summiere sich alleine im Zeitraum 2018 – 2021 auf etwa 45 Mio. €. In den nun anstehenden Haushaltsberatungen gelte es, die finanzielle Handlungs- und Zukunftsfähigkeit des Landkreises zu erhalten und zu stärken.

 

Landrat Tritthart dankt anschließend Kreiskämmerer Schmidt und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Vorbereitung des Haushaltsentwurfs sowie den Damen und Herren Kreisräten für eine konstruktive Zusammenarbeit. Besonderer Dank gebühre den in vielfältigen Bereichen ehrenamtlich Tätigen und den Unternehmen, die im Landkreis investieren und sich im Bereich der Ausbildung engagieren. Mit gemeinsamer Anstrengung gelte es die großen Zukunftsaufgaben, insbesondere aus den Bereichen Verkehr und Wohnen, zu bearbeiten.

 

In der anschließenden Beratung nehmen die einzelnen Fraktionen des Kreistages Stellung zum vorliegenden Haushaltsentwurf und signalisieren übereinstimmend die Zustimmung zum vorliegenden Zahlenwerk. Die positive Entwicklung im Landkreis wird von allen Seiten als gute Voraussetzung betrachtet, um insbesondere die Bereiche ÖPNV,  Schulen und Bildung, soziale Sicherung und Gesundheits-versorgung sowie Klimaschutz weiterhin auf hohem Standard zu erhalten, zu sichern und weiter zu entwickeln. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Kreisrat Hänjes geht zudem darauf ein, die Verkehrsinfrastruktur als Rückgrat der Wirtschaft durch die professionelle Weiterentwicklung der Radwege, insbesondere im Hinblick auf die Pendler, zu ergänzen. Hierzu verweist anschließend der Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Kreisrat Hirschmann auf die Berücksichtigung eines Etats für einen Fahrradbeauftragten auf Antrag seiner Fraktion. Aus deren Sicht müsse alles unternommen werden, um Straßen von Verkehr zu entlasten. Weiterhin wird von Seiten der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen der hohe Flächenverbrauch auch zur Schaffung von Wohnraum hervorgehoben. Verdichtete Wohnräume auch außerhalb der Städte würden eine entsprechende Mitkoordination erfordern. Notwendig seien zudem weitere Anstrengungen für umweltschonende Bewirtschaftungsformen in der Fläche und dem Schutz der Natur vor Flächenverbrauch. Im Anschluss erläutert die Fraktionsvorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion Kreisrätin Weis, der Abbau von Schulden müsse weiterhin konsequent verfolgt werden. Der im Kreisausschuss am 26.01.2018 zusätzliche Haushaltsansatz von 40.000 € für einen Fahrradbeauftragten hätte z.B. hierfür verwendet werden können. In der Gesamtschau der im Haushaltsentwurf enthaltenen Kosten und Einnahmen könne aber auch die FDP-Kreistagsfraktion dem Landkreishaushalt 2018 zustimmen. Der Fraktionsvorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion Kreisrat Nussel betont die Bedeutung der Bereiche Sicherheit und Ordnung und hebt besonders hervor, dass der Landkreis sowohl seine Pflichtaufgaben hervorragend erfülle als auch verschiedenste freiwillige Leistungen zur Verfügung stelle. Auch die Fusion der Sparkassen habe weder zu einem Stellenabbau noch zur Schließung von Filialen geführt. Statt von Flächenverbrauch zu sprechen, finde für die Schaffung von notwendiger Infrastruktur, die auch Wohngebiete umfasse, eine Flächenumwandlung statt. Die Ausgleichsflächen für Biotope und für den Naturschutz seien erheblich. Kreisrat Fischkal schließt mit dem Dank für die Vorbereitung des Haushaltsentwurfs 2018, dem zugestimmt werden könne. Im Anschluss erläutert Kreisrat Bachmayer seine Ansicht zu den Begriffen Flächenverbrauch und Flächenumwandlung und verweist auf den vorhandenen Wettbewerb um die Nutzung von Flächen.

 

Landrat Tritthart verliest anschließend die in der Tischvorlage genannten Ergänzungen zum Haushaltsentwurf 2018 auf der Grundlage des Beschlusses des Kreisausschusses vom 26.01.2018 und weist auf die damit einhergehende Änderung der Ansätze im Gesamthaushalt 2018 hin.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplans des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2018 und des Wirtschaftsplans des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt  a. d. Aisch für das Wirtschaftsjahr 2018 werden unter Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 26.01.2018 angenommen.

 

Der Kreistag beschließt folgende Haushaltssatzung:

 

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Landkreises Erlangen-Höchstadt

für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund des Art. 57 ff. Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erlangen-Höchstadt folgende

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

§ 1

 

(1)        Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

            im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  148.569.000,00   Euro

            und

            im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit                     21.994.000,00  Euro

 

            ab.

 

(2)        Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

            im Erfolgsplan              in den Erträgen mit                                           11.705.993,00  Euro

                                                und in den Aufwendungen mit                            13.554.828,00  Euro

                                                (Jahresfehlbetrag 1.848.835,00 Euro)

            und

 

            im Vermögensplan        in den Einnahmen und Ausgaben

                                                (einschließlich Verlustausgleich in Höhe

                                                von 1.848.835,00 Euro)  mit jeweils                     2.128.835,00  Euro

            ab.

 

§ 2

 

(1)        Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  5.132.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)        Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

(1)        Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  650.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)        Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)        Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes, der nach Art. 18 ff. Finanzausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2018 auf         86.453.495,59 Euro festgesetzt.

 

(2)        Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

 

            1.         Vom Bayerischen Landesamt für Statistik festgestellte Steuerkraftzahlen 2018

 

                        der Grundsteuer A                                                                             564.924  Euro

                        der Grundsteuer B                                                                        12.470.797  Euro

                        der Gewerbesteuer                                                                       68.284.795  Euro

                        der Einkommensteuerbeteiligung                                                   83.379.012  Euro

                        der Umsatzsteuerbeteiligung                                                           5.852.120  Euro

            2.         80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2017                            7.336.203  Euro

                        Summe der Bemessungsgrundlagen                                           177.887.851  Euro

 

(3)        Nach Art. 18 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze für die Kreisumlage wie folgt festgesetzt:

 

            1.         Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A                                  48,6 v.H.

            2.         Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B                                  48,6 v.H.

            3.         Aus der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer                                 48,6 v.H.

            4.         Aus der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer                             48,6 v.H.

            5.         Aus der Steuerkraftzahl der Umsatzsteuer                                   48,6 v.H.

            6.         Aus 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen                                       48,6 v.H.

 

(4)        Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

            1.  Grundsteuer

                 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)              360 v.H.

                 b) für die Grundstücke (B)                                                     360 v.H.

            2.  Gewerbesteuer                                                                     360 v.H.

§ 5

 

(1)        Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf   5.000.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)        Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch wird auf  750.000,00  Euro festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem  01. Januar 2018 in Kraft.

 

Erlangen,

Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

Alexander Tritthart

Landrat

 

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 64 i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 18 Landkreisordnung den Finanzplan für die Jahre 2017 - 2021.

 

Der Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für die Jahre 2017 - 2021 wird angenommen.