Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 9, Anwesend: 11

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses erhalten zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage, welche dieser Niederschrift in Anlage beigefügt ist.


Im Anschluss an die Erläuterung des Antrages durch Kreisrat Bachmayer und eine darauf folgende kurze Diskussion fasst der Kreisausschuss folgenden Beschluss:

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 22. Dezember 2017 eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms an die Oberste Landesplanungsbehörde abzugeben.

 

2.         In der Stellungnahme wird auf die geplanten Änderungen beim Anbindegebot, beim Zentrale-Orte-System und der Lage im Raum von Einzelhandelsgroßprojekten in folgender Weise eingegangen:

 

           Die geplante Lockerung des Anbindegebots ist abzulehnen. Die vom Landtag beschlossenen Maßgaben zur Entschärfung der Lockerung sind nicht geeignet, Flächenfraß und Zersiedelung zu vermeiden.

 

           Damit zusammenhängend soll das Instrument des Zielabweichungsverfahrens nicht weiter aufgeweicht werden.

 

           Das Zentrale-Orte-System soll so weiterentwickelt werden, dass es seiner ursprünglichen Steuerungsfunktion wieder gerecht wird. Eine wahllose Aufstufung, wie sie jetzt vorgesehen ist, ist abzulehnen.

 

           Die zulässige Verkaufsfläche von derzeit 1.200 qm in allen Gemeinden unabhängig ihrer zentralörtlichen Funktion wird auf 800 qm reduziert. Eine Agglomeration von bereits zwei Betrieben gilt als Einzelhandelsgroßprojekt.

 

Die Stellungnahme wird in Kopie und vor Fristende dem Regionalen Planungsverband sowie den Kommunalen Spitzenverbänden zur Kenntnis zugestellt.