Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten, welche dieser Niederschrift in Anlage beigefügt ist.

 

Landrat Tritthart erklärt, die Grunderwerbsverhandlungen für den Bau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße ERH 7 zwischen Uttenreuth und Marloffstein seien nunmehr erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt könne daher im Jahr 2018 realisiert werden.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit sei die Aufnahme des Umbaus der Kreuzung Kreisstraße ERH 16/B 470 bei Adelsdorf mit der vorübergehenden Errichtung einer Lichtsignalanlage mit Rechtsabbiegestreifen in das Investitionsprogramm 2018 – 2021 in Priorität 1 notwendig. Mit der gleichzeitigen Aufnahme der Errichtung eines Kreisverkehres in Priorität 2 der Investitionsplanung setze der Landkreis jedoch ein deutliches Zeichen, insbesondere an das Staatliche Bauamt, dass es sich hier nur um eine vorübergehende Verkehrssicherheitsmaßnahme handeln solle. Landrat Tritthart führt ergänzend aus, als unmittelbare Maßnahme an der Kreuzung sei demnächst die Aufstellung von Warnschildern mit entsprechendem Hinweis auf den Unfallschwerpunkt vorgesehen.

 

Herr Mußack beantwortet Fragen aus den Reihen der Mitglieder des Kreisausschusses einzelne Maßnahmen betreffend.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen und es besteht Einverständnis mit der vorgenannten Investitionsplanung für:

 

Kreisstraßen-, Brücken- und Radwegeausbau:

 

Die veranschlagten Kosten betragen

            für die Haushaltsjahre 2018 - 2021   6.830.000,00 €

            der Finanzbedarf wird ermittelt mit    3.750.000,00 €

 

Die Maßnahme ERH 7 Geh- und Radweg Uttenreuth – Marloffstein wird als absolut vorrangig in die Priorität 1 für das Jahr 2018 eingestuft (HHSt 1.6517).

 

Ebenso wird die Maßnahme ERH 16 Kreuzungsumbau bei Adelsdorf – Errichtung einer LSA an der B 470 mit Rechtsabbiegestreifen als absolut vorrangig in die Priorität 1 für das Jahr 2018 eingestuft (HHSt 1.6536).

 

Weiterhin wird die Baumaßnahme ERH 33 Geh- und Radweg Unterschöllenbach – Minderleinsmühle (HHSt 1.6533) als vorrangig eingestuft.

 

Die Maßnahmen „ERH 16 Kreuzungsumbau bei Adelsdorf – Errichtung eines Kreisverkehrs an der B 470“ und „ERH 13 - Geh- und Radweg Dondörflein – Falkendorf“ sind in das Investitionsprogramm (Priorität 2) aufzunehmen.

 

Für die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 sind die anteiligen Kosten einzuplanen; die Vorlage „Investitionsplanung 2018 bis 2021“ ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prioritätenliste / Investitionsplanung jährlich fortzuschreiben.