Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

Den Mitgliedern des Schulausschusses ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zugegangen, mit der über die Erweiterungsmaßnahme am Lehrerzimmer und Verwaltungsbereich der Staatlichen Realschule Herzogenaurach sowie die Erneuerungsmaßnahme am Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf berichtet wird.

 

Landrat Tritthart erklärt, an der Staatlichen Realschule Herzogenaurach sind im Zuge der Umbauarbeiten zwingend notwendige, vorher nicht zu kalkulierende Bauleistungen aufgetreten. Derzeit werde versucht, diese Mehrleistungen durch Minderleistungen anderer Gewerke zu kompensieren, jedoch könne es nach Abschluss der Maßnahme zu einer Überschreitung der Kostenberechnungssumme des Maßnahmebeschlusses kommen. Der Bauausschuss, das für die Durchführung der Baumaßnahme zuständige Gremium, werde zu gegebener Zeit entsprechend informiert.

 

Für die Erneuerungsmaßnahme am Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf werden gegenwärtig die verschiedenen Varianten, Generalinstandsetzung, Umbau und Erweiterung oder Neubau neben Bestand und Außensportanlagen, planungsrechtlich und bautechnisch untersucht. Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst werde angestrebt, die bisher durchaus enge Orientierung der schulischen Raumprogramme an das sogenannte Standardraumprogramm weiterzuentwickeln, so dass bei Baumaßnahmen künftig in verstärktem Umfang auch individuelle schulische Besonderheiten vor Ort in den Raumprogrammgenehmigungen berücksichtigt werden können. Für den Grundschulbereich seien bereits Vollzugshinweise zur Schulbauverordnung erlassen worden, für die weiterführenden Schulen solle dies zeitnah erfolgen. Zudem sollen laut der Regierung von Mittelfranken in Kürze auch Vollzugshinweise hinsichtlich konnexitätsrelevanter räumlicher Auswirkungen der Umstellung auf das 9-jährige Gymnasium erlassen werden. Nachdem sich daraus Vorteile für die Schule ergeben können, wolle man im Einvernehmen mit der Schulleitung die entsprechenden Neuregelungen abwarten. Parallel dazu sei vorgesehen, die planungsrechtlichen, planungstechnischen und bautechnischen Arbeiten zügig fortzuführen und den Kreisgremien im Frühjahr 2018 zur Entscheidung vorzulegen.


Der Schulausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Schulausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung und ist mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.