Beschluss: zur Kenntnis genommen

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten steht zu diesem Tagesordnungspunkt das Schreiben von Kreisrat Konrad Eitel vom 24.10.2017 sowie eine Tischvorlage zur Verfügung. In den der Tischvorlage beigefügten Stellungnahmen vom Jobcenter und des Sachgebietes 13 – Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Regionalmanagement, Klimaschutz, wird über die Themen „Wohnungsvermittlung für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge“ sowie „Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt für Menschen mit geringem Einkommen“ berichtet. Die Unterlagen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erläutert diese näher und berichtet, laut Aussage des Regionalmanagers Nicolai konnte durch die Umsetzung des „Passauer Modells“ mit geringem Aufwand bisher ein Paar erfolgreich vermittelt werden. Allgemein sei es im Landkreis aus finanzieller Sicht schwer, Wohnungen zu bekommen. Die Behandlung der mit dem Schreiben von Kreisrat Eitel erbetenen Thematisierung der Mietobergrenzen im Landkreis war seitens der Verwaltung in Absprache mit dem Jobcenter ursprünglich für die Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten im Frühjahr 2018 geplant. Das Thema sei kompliziert. Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte gibt es zwei Möglichkeiten, die Mietobergrenzen zu bestimmen: Die Entwicklung eines „schlüssigen Konzeptes“ oder die Heranziehung der jeweiligen Tabellenwerte des Wohngeldgesetzes plus Sicherheitszuschlages. Im Entwurf des Haushaltsplans 2018 (Bereich Soziales) wurde bereits eine evtl. Erhöhung eingeplant. Da die in der Tischvorlage aufgezeigte Verfahrensweise nach den Werten der Wohngeldtabelle nicht die tatsächlichen Mietkostenverhältnisse insbesondere für den ländlichen Raum widerspiegeln, schlägt die Verwaltung vor, bis zur Frühjahrssitzung 2018 des Ausschusses für soziale Angelegenheiten zusammen mit dem Jobcenter nochmals einen anderen gangbaren Weg zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft aufzuzeigen bzw. zu ermitteln.

 

Kreisrat Eitel spricht sich für eine Erhöhung der Mietobergrenze aus und merkt an, aufgrund steigender Immobilienpreise werde eine Wohnungsvermittlung immer schwieriger. Eine Anpassung der Mietobergrenze könne die Chancen einer erfolgreichen und schnellen Vermittlung erhöhen. Aufgrund des Themas Familiennachzug bestehe dringender Handlungsbedarf. Landrat Tritthart erklärt, auch er sei für eine Erhöhung, allerdings sei dies nicht so einfach umzusetzen. Weiter weist er darauf hin, dass Passau nicht vergleichbar mit dem Landkreis Erlangen-Höchstadt sei. Der Landkreis erlebe einen enormen Zuzug. Baugebiete auszuweisen löse nicht das Problem, Wohnraum für diesen Personenkreis zu schaffen.

 

In der sich anschließenden Beratung sprechen sich die Gremiumsmitglieder für eine Anpassung der Mietobergrenze aus und Landrat Tritthart schlägt vor, das Thema in der nächsten Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten auf die Tagesordnung zu setzen.


Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten nehmen die Informationen zur Kenntnis.