Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14

In der Sitzungsvorlage wird berichtet, dass der Offene Tür Erlangen e. V. im Jahr 2016 einen Einnahmeüberschuss in Höhe von 577,77 Euro erzielt hat. Aus Sicht der Verwaltung ist der Zuschuss für das Jahr 2016 in Höhe des erzielten Einnahmeüberschusses zurückzufordern.

 

In der sich anschließenden kontroversen Diskussion erklärt Landrat Tritthart, die Bedeutung des Vereins sei unstrittig, allerdings fordert der Rechnungsprüfungsausschuss Verwendungsnachweise. Er betont, dass seitens des Landkreises nur Defizite bezuschusst werden. Er spricht sich daher für eine Rückforderung aus, unabhängig um welche Einrichtung es sich handelt. Sollte es gleichzeitig zu Rückforderungen von anderen Zuwendungsträgern kommen, komme es automatisch zur anteiligen Rückforderung.

 

Kreisrätin Wüstner führt aus, auch die Handhabung bei Rückforderungen müsse in den zu erstellenden Zuschussrichtlinien genau geregelt werden und schlägt vor, dass bis zu einem bestimmten, vom Gremium festgelegten Betrag, auf Rückforderungen verzichtet werde. Landrat Tritthart erklärt, dieses müsse ins Verhältnis zu den gewährten Zuschussbeträgen gesetzt werden und bittet die Gremiumsmitglieder um Vorschläge für die Richtlinien.

 

Kreisrat Dassler spricht sich für eine Rückforderung aus, da es sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises handelt.

 

Im weiteren Verlauf führt Kreisrätin Schön aus, es sei angebracht, in den Richtlinien eine Summe, evtl. Prozentual, festzulegen.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Landrat Tritthart, bei der Beantragung des Zuschusses sei ein evtl. entstandener Einnahmenüberschuss noch nicht bekannt. Die Verwaltung habe es eingangs in Erwägung gezogen, die Rückforderungen bei erneuter Zuschussgewährung zu verrechnen, dies würde allerdings zu unübersichtlich werden.

 

Im Anschluss an die Beratungen stellt Kreisrat Eitel den Antrag, dass lediglich der Landkreisanteil zurückgefordert wird. Oberregierungsrätin Müller schlägt daraufhin vor, die Verwaltung könne sich vor der Rückforderung nochmal an den Verein wenden, ob bereits Rückforderungen von anderer Seite erfolgt sind und ob ggf. durch die Rückforderung des Landkreises ein Defizit entstehen würde. Bei den anderen Einrichtungen mit Einnahmeüberschuss könne ebenfalls so verfahren werden. Kreisrat Eitel erklärt sich damit einverstanden und nimmt seinen Antrag zurück.


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Der freiwillige Zuschuss für das Jahr 2016 wird in Höhe des Einnahmeüberschusses von 577,77 Euro zurückgefordert.