Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

In der Sitzungsvorlage wird informiert, dass für den Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Erlangen-Höchstadt e. V. als Träger der Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis ein Kreiszuschuss in Höhe von 6.000 Euro beantragt wurde. Zur weiteren Durchführung von Schulungen wurde wie im Vorjahr ein Zuschuss in Höhe von jeweils 2.300 Euro beantragt.

 

Kreisrat Gubo stellt einen Antrag auf Erhöhung des Zuschusses von 6.000 Euro auf 11.000 Euro, mit der Begründung, dass aufgrund der neuen Pflegegrade die Zahl der Beratungen steige und eine zusätzliche 450 Euro – Kraft eingestellt werden musste. Landrat Tritthart erklärt, der AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt e. V. habe mit Schreiben vom 14.08.2017 einen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro beantragt. Eine Erhöhung sei deshalb nicht möglich. Kreisrat Gubo zieht daraufhin seinen Antrag zurück.


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält der AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt e. V. für die Fachstelle für pflegende Angehörige im Haushaltsjahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.000 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2018 zur Auszahlung zu bringen.

 

Zusätzlich erhält die Fachstelle für pflegende Angehörige vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.300 Euro zur Finanzierung der Angehörigenschulungen, soweit diese nicht von dritter Seite gefördert werden. Der Zuschuss ist von der Verwaltung an den AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt e. V. auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2018 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt als Fehlbetragsfinanzierung und ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2018 hinaus.