Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

In der Sitzungsvorlage wird informiert, dass der Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Erlangen-Höchstadt e.V. als Träger für die Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis einen Kreiszuschuss in Höhe von 11.000 Euro beantragt hat. Zur weiteren Durchführung von Schulungen wurde wie im Vorjahr ein Zuschuss in Höhe von 2.300 Euro beantragt. Im Haushaltsjahr 2017 wurde der Zuschuss für die Fachstelle für pflegende Angehörige von 6.000 Euro auf 11.000 Euro erhöht. Oberregierungsrätin Müller berichtet, die Fachstelle für pflegende Angehörige sei vergleichbar mit der des Trägers Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Erlangen-Höchstadt e. V.. Der AWO KV Erlangen-Höchstadt habe für das Jahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro beantragt. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, auch im Hinblick auf eine Gleichberechtigung mit der Fachstelle für pflegende Angehörige des AWO KV Erlangen-Höchstadt e. V., dem Antrag des ASB RV Erlangen-Höchstadt e. V. nicht zu entsprechen, sondern wie in den Vorjahren bis 2016 für die Fachstelle für pflegende Angehörige einen Kreiszuschuss in Höhe von 6.000 Euro zu leisten. Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Oberregierungsrätin Müller, eine Steigerung der Fallzahlen sei nicht hinreichend belegt.

 

Im Verlauf der Beratungen spricht sich Landrat Tritthart dafür aus, einen Betrag in Höhe von 8.300 Euro zu gewähren, um eine Benachteiligung des AWO KV Erlangen-Höchstadt e. V. zu verhindern. Weiter regt Kreisrat Eitel an, nochmals beim AWO KV Erlangen-Höchstadt nachzufragen, da die Möglichkeit der Nachbesserung bei der Haushaltsverabschiedung bestehe.


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält der ASB Regionalverband Erlangen-Höchstadt e. V. für die Fachstelle für pflegende Angehörige im Haushaltsjahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.000 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2018 zur Auszahlung zu bringen.

 

Zusätzlich erhält die Fachstelle für pflegende Angehörige vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2018 einen Zuschuss von bis zu 2.300 Euro zur Finanzierung der Angehörigenschulungen, soweit diese nicht von dritter Seite gefördert werden. Der Zuschuss ist von der Verwaltung an den ASB RV Erlangen-Höchstadt e. V. auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2018 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt als Fehlbetragsfinanzierung und ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2018 hinaus.