Sitzung: 13.11.2017 Ausschuss für soziale Angelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Landrat Tritthart weist darauf hin, dass, nachdem zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Entscheidung in Bezug auf die Beratungs- und Integrationsrichtlinie besteht, ein Ermächtigungsbeschluss gefasst werden müsse.
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten
stimmt dem von der Verwaltung beabsichtigten Vorgehen zu.
Der Landrat wird, vorbehaltlich der
haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung, ermächtigt, die Bezuschussung der Sachkosten
der Asylsozialberatung für die Diakonie Erlangen im Jahr 2018 in Höhe von bis
zu 7.000 Euro durchzuführen, sowie für den Büroraum in der dezentralen
Unterkunft in Buckenhof in Höhe der Mietkosten bis zu 2.300 Euro. Der
Mietkostenzuschuss in Höhe von bis zu 2.300 Euro ist haushaltsintern zu
verrechnen. Die Förderung hat entsprechend der jeweils gültigen
Förderrichtlinie des Bundes bzw. des Freistaates Bayern auf Basis der
tatsächlich genehmigten Vollzeitstellen zu erfolgen.
Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt als
Fehlbetragsfinanzierung und ohne
Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf
Weitergewährung über das Jahr 2018 hinaus.