Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Landrat Tritthart weist darauf hin, dass, nachdem zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Entscheidung in Bezug auf die Beratungs- und Integrationsrichtlinie besteht, ein Ermächtigungsbeschluss gefasst werden müsse.


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt dem von der Verwaltung beabsichtigten Vorgehen zu.

 

Der Landrat wird, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung, ermächtigt, die Bezuschussung der Sachkosten der Asylsozialberatung für die Diakonie Erlangen im Jahr 2018 in Höhe von bis zu 7.000 Euro durchzuführen, sowie für den Büroraum in der dezentralen Unterkunft in Buckenhof in Höhe der Mietkosten bis zu 2.300 Euro. Der Mietkostenzuschuss in Höhe von bis zu 2.300 Euro ist haushaltsintern zu verrechnen. Die Förderung hat entsprechend der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Bundes bzw. des Freistaates Bayern auf Basis der tatsächlich genehmigten Vollzeitstellen zu erfolgen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt als Fehlbetragsfinanzierung und  ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2018 hinaus.