Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

In der Sitzungsvorlage wird informiert, dass seitens des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration geplant ist, zum 01.01.2018 die Asylsozialberatung und die Migrationsberatungen in der neuen „Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR)“ zusammenzufassen. Da bisher lediglich ein Entwurf der neuen Förderrichtlinie ab dem Haushaltsjahr 2018 vorliegt, schlägt die Verwaltung vor, den Landrat mit der Festlegung des Kreiszuschusses zu beauftragen.


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt dem von der Verwaltung beabsichtigten Vorgehen zu.

 

Der Landrat wird, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung, ermächtigt, die Bezuschussung der Sachkosten für die Migrationsberatung des Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim e. V. für den Landkreis im Jahr 2018 in Höhe von bis zu 5.000 Euro durchzuführen. Die Förderung hat entsprechend der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Bundes bzw. des Freistaates Bayern auf Basis der tatsächlich genehmigten Vollzeitstellen zu erfolgen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt als Fehlbetragsfinanzierung und ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2018 hinaus.