Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Seitens der Verwaltung wird in der Sitzungsvorlage empfohlen, dem für die Förderung der Verbandstätigkeit und der Altenhilfe gestellten Antrag des Bayerischen Roten Kreuzes auf Kreiszuschuss in Höhe von 10.000 Euro nicht zu entsprechen. Im Jahr 2017 wurde der Zuschuss bereits von 2.500 Euro (aufgesplittet in 1.500 Euro für die Altenhilfe und 1.000 Euro für den allgemeinen Verbandszuschuss) auf insgesamt 6.000 Euro erhöht. Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine erneute Erhöhung des ursprünglichen Zuschusses nicht angezeigt. Es wird daher vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro zu gewähren.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Oberregierungsrätin Müller, der Verwaltung sei nicht hinreichend ersichtlich, wie der Sprung von 6.000 Euro auf 10.000 Euro zustande komme. Landrat Tritthart weist darauf hin, es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Es liege keine gesetzliche Aufgabe des Landkreises vor.

 

Im Verlauf einer kurzen Diskussion über die Zuschusshöhe sprechen sich Kreisrätin Müller-Schimmel sowie die Kreisräte Gubo und Schwab für einen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro aus.

 

Landrat Tritthart lässt im Anschluss der Beratungen über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Erlangen-Höchstadt für die Verbandstätigkeit und die Altenhilfe im Landkreis im Haushaltsjahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.000 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2018 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt als Fehlbetragsfinanzierung und ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2018 hinaus.