Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

In der Sitzungsvorlage wird informiert, dass für den „LebensMittelPunkt“, eine Einrichtung mit niederschwelligem Beratungs- und Versorgungsangebot für bedürftige Menschen, ein Kreiszuschuss in Höhe von 15.000 Euro beantragt wurde. Im Haushaltsjahr 2017 wurde der Zuschuss von davor zuletzt 9.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Der Verwaltung erscheint im Hinblick auf die konstanten Fallzahlen, unbestritten jedoch der wertvollen Unterstützung die geleistet wird, bezogen auf das Haushaltsjahr 2018 die Grundlage für eine Erhöhung des Zuschusses nicht hinreichend belegt. Es wird daher empfohlen, einen Betrag in Höhe von bis zu 9.000 Euro zu gewähren.

 

Kreisrat Schwab teilt mit, dass im Vorfeld der Sitzung Gespräche mit den Sozialen Betrieben der Laufer Mühle gGmbH stattgefunden haben, um sich die Arbeiten der Einrichtung genauer Erläutern zu lassen. Es sei aufgefallen, dass Sachen teilweise doppelt und widersprüchlich beantragt wurden. Er regt trotz dessen an, einen Betrag in Höhe von 15.000 Euro zu gewähren. Diesem schließt sich Kreisrätin Müller-Schimmel an.

 

Im Verlauf einer kurzen Diskussion sprechen sich die Gremiumsmitglieder aufgrund von steigenden Antragszahlen für die Erstellung von Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen im Rahmen von freiwilligen Leistungen des Landkreises, aus. Landrat Tritthart erklärt, dies sei bereits in die Wege geleitet. Im Laufe des nächsten Jahres solle die endgültige Ausarbeitung der Zuschussrichtlinien erfolgen. Er weist darauf hin, es werde trotz der Richtlinien weiterhin zu Diskussionen kommen, da nicht alles abschließend geregelt werden könne.

 

Anschließend lässt er über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung im Haushalt 2018 erhält die Soziotherapeutische Einrichtung der Laufer Mühle für den „LebensMittelPunkt“ einen Zuschuss im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2018 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt als Fehlbetragsfinanzierung und ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2018 hinaus.