Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses eine Beschlussvorlage zusammen mit einer Übersicht des Verwaltungshaushaltsansatzes 2018 im Vergleich zu 2017, einem Abgleich des Haushaltsansatzes 2018 und 2017 mit dem Ergebnis der Jahresrechnung 2016 sowie einen Auszug aus dem Einzelplan 4 Soziale Sicherung erhalten.

 

Landrat Tritthart fasst die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsentwurfs nochmals zusammen und weist zunächst darauf hin, dass aufgrund gestiegener Fallzahlen und tariferhöhungsbedingter Personalkostensteigerungen eine Erhöhung des für 2018 geplanten Gesamtzuschussbedarfs um 495.000 € unumgänglich sei.

 

Im Bereich der Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen und jungen volljährigen Flüchtlingen bzw. Ausländern werden sich die Einnahmen und Ausgaben voraussichtlich um 2.750.000 € verringern, so dass für 2018 insgesamt nur noch 3.610.000 € Ausgaben und Einnahmen kalkuliert werden. Für mögliche weitere Fälle werde der unechte Deckungsring auch in 2018 beibehalten.

 

Problematisch bleibe die Tatsache, dass die anteilig für junge volljährige Flüchtlinge bzw. Ausländer kalkulierten Kosten in Höhe von 2.597.000 € zwar vom Bezirk Mittelfranken erstattet werden müssen, die diesbezüglichen Ausgaben beim Bezirk Mittelfranken trotz intensiver Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern aber noch immer eine Deckungslücke aufweisen. Während die Aufwendungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Freistaat Bayern vollumfänglich erstattet werden, gäbe es für den Bereich der uMA bzw. jungen volljährigen Ausländer bislang keine gesicherte Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern.

 

Die zu kalkulierenden Kosten im Bereich der Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte umfassen mit 2.716.000 € in 2018 weiterhin annähernd ein Viertel des Gesamtetats der Jugendhilfe im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Allein die Kosten zur Umsetzung des gesetzlichen Inklusionsauftrages werden 2018 voraussichtlich auf 1.014.300 € steigen. In 2017 waren hierfür noch 696.000 € veranschlagt. Gründe hierfür seien deutlich steigende Ausgaben für Integrationshelfer und Schulbegleiter sowie Mehrausgaben für heilpädagogische Therapien bei Legasthenie und Dyskalkulie.

 

Weitere Fallzunahmen und tariferhöhungsbedingte Personalkostensteigerungen führten im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung zu Mehrausgaben in Höhe von 269.000 € im Vergleich zum Vorjahr.

 

Sehr erfreulich sei die Fallentwicklung in der Heimerziehung: Die verstärkten frühen und ambulanten Hilfen wirkten sich fall- und kostenreduzierend auf die Heimerziehung aus: Hierfür seien 2018 insgesamt nur noch Mittel in Höhe von 1.075.000 € veranschlagt, was einem Rückgang um 1/3 entspräche.

 

Landrat Tritthart betont unter Nennung einzelner konkreter Beispiele das ihm weiterhin wichtige Anliegen der bedarfsgerechten Sicherstellung von präventiven Angeboten und Beratungsangeboten. Hilfen zur Erziehung sollten möglichst nur in den Fällen in Anspruch genommen werden, in denen sich andere Unterstützungsmöglichkeiten als nicht ausreichend erwiesen hätten.

 

Nach einem Dank des Landrates an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und der Unterausschüsse sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie schließt sich eine kurze Aussprache der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses an.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans 2018 - Teil aus Einzelplan 4 - wird zugestimmt.  Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die Annahme wie er Gegenstand der Beratungen war.