Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Vorlage erhalten.

 

Die Praxis habe insbesondere anhand der Thematik der unbegleiteten minderjährigen Ausländer gezeigt, dass junge Erwachsene nach Erreichen der Volljährigkeit trotz strebsamer Entwicklung in der Regel den Abschluss der Schul- bzw. Berufsausbildung nicht immer erreichen können. Häufig sei trotz Fortführung des Schulbesuchs oder der Ausbildung die Verselbstständigung weit vorangeschritten und dabei ein so hohes Maß an Selbstständigkeit erreicht, dass der Auszug aus der Einrichtung in eine eigene Wohnung vorbereitet werden könne.

 

Die Verwaltung schlage zur finanziellen Unterstützung der Selbständigkeit junger Menschen in der Heimerziehung vor, die für die Vollzeitpflege geltenden Regelungen analog anzuwenden.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung kann bei Bedarf auf Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen jungen Menschen in der Heimerziehung zum Zweck der anstehenden Verselbstständigung für den Start in das eigenverantwortliche Leben, soweit sie nicht selbst über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, einen Betrag von bis zu 1.500,00 € aus Mitteln der Jugendhilfe zur Verfügung stellen.

 

  1. Die Verwaltung kann bei Bedarf auf Antrag bis zu 650,00 € Zuschuss für den Erwerb einer Fahrerlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen gewähren, soweit dies Berufsvoraussetzung ist oder soweit Schule oder Ausbildungsstelle nicht oder nur äußerst schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. 

 

  1. Die Verwaltung ist ermächtigt nach eingehender Prüfung des Einzelfalles diese Beträge zu überschreiten, sofern dies nach den vorliegenden Umständen aus pädagogischen Gründen und Gründen der Verselbstständigung erforderlich ist. Hierüber ist jeweils ein Beschluss des Erziehungshilfeteams herbeizuführen. Die maßgeblichen Gründe für die Notwendigkeit und Bedingung der Gewährung sind zu dokumentieren.