Sitzung: 08.11.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Vorlage erhalten.
Die Praxis habe insbesondere anhand der
Thematik der unbegleiteten minderjährigen Ausländer gezeigt, dass junge
Erwachsene nach Erreichen der Volljährigkeit trotz strebsamer Entwicklung in
der Regel den Abschluss der Schul- bzw. Berufsausbildung nicht immer erreichen
können. Häufig sei trotz Fortführung des Schulbesuchs oder der Ausbildung die
Verselbstständigung weit vorangeschritten und dabei ein so hohes Maß an
Selbstständigkeit erreicht, dass der Auszug aus der Einrichtung in eine eigene
Wohnung vorbereitet werden könne.
Die Verwaltung schlage zur finanziellen Unterstützung der Selbständigkeit junger Menschen in der Heimerziehung vor, die für die Vollzeitpflege geltenden Regelungen analog anzuwenden.
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden
Beschluss:
- Die
Verwaltung kann bei Bedarf auf Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen jungen
Menschen in der Heimerziehung zum Zweck der anstehenden
Verselbstständigung für den Start in das eigenverantwortliche Leben,
soweit sie nicht selbst über ausreichende finanzielle Mittel verfügen,
einen Betrag von bis zu 1.500,00 € aus Mitteln der Jugendhilfe zur
Verfügung stellen.
- Die
Verwaltung kann bei Bedarf auf Antrag bis zu 650,00 € Zuschuss für den
Erwerb einer Fahrerlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen gewähren, soweit
dies Berufsvoraussetzung ist oder soweit Schule oder Ausbildungsstelle
nicht oder nur äußerst schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar
sind.
- Die
Verwaltung ist ermächtigt nach eingehender Prüfung des Einzelfalles diese
Beträge zu überschreiten, sofern dies nach den vorliegenden Umständen aus
pädagogischen Gründen und Gründen der Verselbstständigung erforderlich
ist. Hierüber ist jeweils ein Beschluss des Erziehungshilfeteams
herbeizuführen. Die maßgeblichen Gründe für die Notwendigkeit und Bedingung
der Gewährung sind zu dokumentieren.