Beschluss: Mehrfachbeschluss

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Anwesend: 12

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.

 

Der Jugendhilfeausschuss habe grundsätzlich beschlossen, die Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages zu den Leistungen der Jugendhilfe bei Vollzeit-, Sonder- und Bereitschaftspflege für den Bereich des Landkreises zu übernehmen. Ziel dieser Empfehlungen sei eine weitgehend landeseinheitliche Gleichbehandlung aller Pflegekinder. Der Bayerische Landkreistag habe sich am 06.03.2017 trotz der Mehrkosten für die Landkreise für eine Erhöhung der Pflegepauschalen ausgesprochen.

 

Hinsichtlich der beiden in der Sitzungsvorlage genannten unterschiedlichen Anfangstermine für den Beginn der rückwirkenden Anpassung der Pauschalbeiträge schlägt Landrat Tritthart aus haushaltsrelevanter Hinsicht sowie im Hinblick auf die Handhabung durch mehrere andere Kommunen vor, den Beginn zum 01.07.2017 zu wählen.

 

Es folgt eine kurze Diskussion, in der die Befürworter eines früheren Beginns zum 01.01.2017 mit der vergleichsweise guten finanziellen Situation des Landkreises argumentieren.


Im Anschluss fasst der Jugendhilfeausschuss folgende Beschlüsse:

 

1.    Die in den Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages vom 06.03.2017 unter Ziff. 2.3. geänderten Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege werden vom Landkreis Erlangen-Höchstadt rückwirkend zum 01.01.2017 übernommen. Demnach beträgt die Pflegepauschale ab 01.01.2017 für Pflegekinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 792 €, vom 7. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr 894 € und ab dem 13. Lebensjahr 1.028 € pro Monat.

 

2.    Die Weihnachtsbeihilfe wird ab dem Jahr 2017 auf 75 € je Pflegekind erhöht.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen                             Ja: 7  Nein: 5  Anwesend: 12

 

3.    Die Richtlinien für die Vollzeitpflege des Landkreises Erlangen-Höchstadt gemäß Beschluss vom 26.03.2009 werden mit Wirkung zum 01.01.2018 in Punkt 2 Buchstabe i) dahingehend abgeändert, dass Zuschüsse wie folgt gewährt werden:

 

·      Zuschuss für Urlaub, Ferienfahrten und –freizeiten             bis zu 250 € pro Jahr;

·      Zuschuss für Schulfahrten und konfessionelle Fahrten

(z. B. Konfirmationswochenenden)                                      bis zu 250 € pro Jahr.

 

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                               Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12