Sitzung: 08.11.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Anwesend: 12
Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.
Der Jugendhilfeausschuss habe grundsätzlich beschlossen, die Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages zu den Leistungen der Jugendhilfe bei Vollzeit-, Sonder- und Bereitschaftspflege für den Bereich des Landkreises zu übernehmen. Ziel dieser Empfehlungen sei eine weitgehend landeseinheitliche Gleichbehandlung aller Pflegekinder. Der Bayerische Landkreistag habe sich am 06.03.2017 trotz der Mehrkosten für die Landkreise für eine Erhöhung der Pflegepauschalen ausgesprochen.
Hinsichtlich der beiden in der Sitzungsvorlage genannten unterschiedlichen Anfangstermine für den Beginn der rückwirkenden Anpassung der Pauschalbeiträge schlägt Landrat Tritthart aus haushaltsrelevanter Hinsicht sowie im Hinblick auf die Handhabung durch mehrere andere Kommunen vor, den Beginn zum 01.07.2017 zu wählen.
Es folgt eine kurze Diskussion, in der die Befürworter eines früheren Beginns zum 01.01.2017 mit der vergleichsweise guten finanziellen Situation des Landkreises argumentieren.
Im Anschluss fasst der Jugendhilfeausschuss folgende
Beschlüsse:
1. Die in den Empfehlungen des
Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages vom 06.03.2017 unter
Ziff. 2.3. geänderten Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege werden vom
Landkreis Erlangen-Höchstadt rückwirkend
zum 01.01.2017 übernommen. Demnach beträgt die Pflegepauschale ab
01.01.2017 für Pflegekinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 792 €, vom 7. bis
zum vollendeten 12. Lebensjahr 894 € und ab dem 13. Lebensjahr 1.028 € pro
Monat.
2. Die Weihnachtsbeihilfe wird ab dem Jahr 2017 auf 75 € je Pflegekind
erhöht.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen Ja: 7 Nein: 5 Anwesend: 12
3. Die Richtlinien für die
Vollzeitpflege des Landkreises Erlangen-Höchstadt gemäß Beschluss vom
26.03.2009 werden mit Wirkung zum
01.01.2018 in Punkt 2 Buchstabe i) dahingehend abgeändert, dass Zuschüsse
wie folgt gewährt werden:
· Zuschuss für Urlaub, Ferienfahrten
und –freizeiten bis zu 250 € pro Jahr;
· Zuschuss für Schulfahrten und
konfessionelle Fahrten
(z. B. Konfirmationswochenenden) bis
zu 250 € pro Jahr.
Abstimmung: einstimmig beschlossen Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12