Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt bekamen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt. Diese sowie die beiden Anlagen (Buchungstabellen) sind der Niederschrift in Anlage beigefügt.

 

Um Angebote für neue Bewerber/-innen attraktiver zu gestalten sowie Tagesplätze auch im Bereich des Jugendamtes der Stadt Erlangen belegen zu können, sei eine leistungsgerechte Vergütung für Tagespflegepersonen sicherzustellen. Deshalb werde vorgeschlagen, die Aufwendungen zur Kranken – und Pflegeversicherung zukünftig analog zur Praxis der Stadt Erlangen in Höhe des hälftigen nachgewiesenen angemessenen Beitrages zu erstatten.

 

Landrat Tritthart verweist darauf, dass derzeit eine Kostenerstattung in Höhe von ca. 93 % erreicht werde. Im Haushaltsplan 2018 seien die erforderlichen Ausgaben in Höhe von 749.000 € und planbaren Einnahmen in Höhe von 637.000 € mit einem Zuschuss in Höhe von 112.000 € (Vorjahr 87.000 €) berücksichtigt. Künftig betrage die Kostendeckung etwa 85 %.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Die Kindertagespflegeentgelte einschließlich Elternbeiträge im Landkreis Erlangen-Höchstadt werden zum 01.01.2018 - vorbehaltlich des vom Bayerischen Sozialministerium festgelegten Basiswerts bzw. geltenden Mindestbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung - gemäß den als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Buchungstabellen festgesetzt. Die in den Tabellen ausgewiesenen Beträge in der Spalte Altersvorsorge dienen dabei der Orientierung zur Prüfung des angemessenen Anspruchs in der Gesamtschau. 

 

  1. Ab dem 01.01.2018 werden für die mobilen Kindertagespflegepersonen zur vertraglich geregelten Ersatzbetreuung für mehr als 20 Kinder die Aufwendungen für die Kontaktpflege von  derzeit 800 € auf 945 € und bei weniger Kindern entsprechend der prozentuale Anteil sowie – wie bisher - zusätzlich eine Organisationspauschale von 20 € monatlich gewährt.

 

  1. Ab dem 01.01.2018 wird für die Grundausstattung allen im Landkreis Erlangen-Höchstadt tätigen Kindertagespflegepersonen in der Regel zu Beginn ihrer Tätigkeit eine einmalige Pauschale in Höhe von 400 € gewährt.

 

  1. Die Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Alterssicherung werden ab 01.01.2018 gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII in Höhe des hälftigen nachgewiesenen angemessenen Beitrags erstattet, soweit kein vorrangiger Krankenversicherungsschutz (z.B. Familienversicherung) besteht und die monatlichen Beiträge aus dem im Rahmen der geförderten Kindertagespflege erzielten Einkommen zu leisten sind.

 

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 Abs 1 Nr 9 SGB VII werden in Höhe des jeweiligen im Umlageverfahren durch die BGW jährlich ermittelten Beitragssatzes erstattet.