Sitzung: 08.11.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Zu diesem Tagesordnungspunkt bekamen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt. Diese sowie die beiden Anlagen (Buchungstabellen) sind der Niederschrift in Anlage beigefügt.
Um Angebote für neue Bewerber/-innen attraktiver zu gestalten sowie Tagesplätze auch im Bereich des Jugendamtes der Stadt Erlangen belegen zu können, sei eine leistungsgerechte Vergütung für Tagespflegepersonen sicherzustellen. Deshalb werde vorgeschlagen, die Aufwendungen zur Kranken – und Pflegeversicherung zukünftig analog zur Praxis der Stadt Erlangen in Höhe des hälftigen nachgewiesenen angemessenen Beitrages zu erstatten.
Landrat Tritthart verweist darauf, dass derzeit eine Kostenerstattung in Höhe von ca. 93 % erreicht werde. Im Haushaltsplan 2018 seien die erforderlichen Ausgaben in Höhe von 749.000 € und planbaren Einnahmen in Höhe von 637.000 € mit einem Zuschuss in Höhe von 112.000 € (Vorjahr 87.000 €) berücksichtigt. Künftig betrage die Kostendeckung etwa 85 %.
Der
Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
- Die Kindertagespflegeentgelte
einschließlich Elternbeiträge im Landkreis Erlangen-Höchstadt werden zum
01.01.2018 - vorbehaltlich des vom Bayerischen Sozialministerium
festgelegten Basiswerts bzw. geltenden Mindestbeitrags in der gesetzlichen
Rentenversicherung - gemäß den als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten
Buchungstabellen festgesetzt. Die in den Tabellen ausgewiesenen Beträge in
der Spalte Altersvorsorge dienen dabei der Orientierung zur Prüfung des
angemessenen Anspruchs in der Gesamtschau.
- Ab dem 01.01.2018 werden für die
mobilen Kindertagespflegepersonen zur vertraglich geregelten
Ersatzbetreuung für mehr als 20 Kinder die Aufwendungen für die
Kontaktpflege von derzeit 800 € auf
945 € und bei weniger Kindern entsprechend der prozentuale Anteil sowie –
wie bisher - zusätzlich eine Organisationspauschale von 20 €
monatlich gewährt.
- Ab dem 01.01.2018 wird für die
Grundausstattung allen im Landkreis Erlangen-Höchstadt tätigen
Kindertagespflegepersonen in der Regel zu Beginn ihrer Tätigkeit eine einmalige
Pauschale in Höhe von 400 € gewährt.
- Die Aufwendungen zur Kranken- und
Pflegeversicherung sowie zur Alterssicherung werden ab 01.01.2018 gemäß §
23 Abs. 2 SGB VIII in Höhe des hälftigen nachgewiesenen angemessenen
Beitrags erstattet, soweit kein vorrangiger Krankenversicherungsschutz
(z.B. Familienversicherung) besteht und die monatlichen Beiträge aus dem
im Rahmen der geförderten Kindertagespflege erzielten Einkommen zu leisten
sind.
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 Abs 1 Nr 9 SGB VII werden in Höhe des jeweiligen im Umlageverfahren durch die BGW jährlich ermittelten Beitragssatzes erstattet.