Sitzung: 06.10.2017 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Zu diesem Tagesordnungspunkt erhielten die Mitglieder des Kreisausschusses eine Sitzungsvorlage, welche dieser Niederschrift in Anlage beigefügt ist.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag,
der folgenden Umstufung zuzustimmen:
Aufstufung:
Die Kreisstraße ERH 5 in der Teilstrecke- von
Str.-km 8,734 bis Str.-km 9,042 (Jahnstraße zwischen Forchheimer Straße und
Bürgermeister-Fischer-Straße) soll zur Staatsstraße 2244 in der Straßenbaulast
der Straßenbauverwaltung aufgestuft werden.
Abstufung:
Die Staatsstraße 2244 von Abschnitt 630,
Station 1,682 bis Abschnitt 630, Station 2,556 (Erlanger Straße zwischen
Bürgermeister-Fischer-Straße und Hauptstraße) soll zur Kreisstraße ERH 5 in der
Straßenbaulast des Landkreises abgestuft werden.
Von Seiten des Landkreises Erlangen-Höchstadt
steht den gewünschten Umstufungen nichts entgegen.
Die den Landkreis betreffende Strecke wurde
zwischenzeitlich besichtigt. Das Staatliche Bauamt Nürnberg
(Straßenbauverwaltung) erstattet dem Landkreis die Aufwendungen für die
Sanierungsmaßnahmen im abzustufenden Streckenabschnitt. Dies wird in einer noch
zu erstellenden Schlussinstandsetzungsvereinbarung geregelt.
Die Umstufungen werden erst nach Abschluss
der entsprechenden Vereinbarungen mit der Stadt Baiersdorf und dem Freistaat
Bayern wirksam. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden
Vereinbarungen abzuschließen.