Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt erhielten die Mitglieder des Kreisausschusses eine Sitzungsvorlage, welche dieser Niederschrift in Anlage beigefügt ist.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der folgenden Umstufung zuzustimmen:

 

Aufstufung:

 

Die Kreisstraße ERH 5 in der Teilstrecke- von Str.-km 8,734 bis Str.-km 9,042 (Jahnstraße zwischen Forchheimer Straße und Bürgermeister-Fischer-Straße) soll zur Staatsstraße 2244 in der Straßenbaulast der Straßenbauverwaltung aufgestuft werden.

 

Abstufung:

 

Die Staatsstraße 2244 von Abschnitt 630, Station 1,682 bis Abschnitt 630, Station 2,556 (Erlanger Straße zwischen Bürgermeister-Fischer-Straße und Hauptstraße) soll zur Kreisstraße ERH 5 in der Straßenbaulast des Landkreises abgestuft werden.

 

Von Seiten des Landkreises Erlangen-Höchstadt steht den gewünschten Umstufungen nichts entgegen.

 

Die den Landkreis betreffende Strecke wurde zwischenzeitlich besichtigt. Das Staatliche Bauamt Nürnberg (Straßenbauverwaltung) erstattet dem Landkreis die Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen im abzustufenden Streckenabschnitt. Dies wird in einer noch zu erstellenden Schlussinstandsetzungsvereinbarung geregelt.

 

Die Umstufungen werden erst nach Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen mit der Stadt Baiersdorf und dem Freistaat Bayern wirksam. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Vereinbarungen abzuschließen.