Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Mitglieder des Kreisausschusses eine Sitzungsvorlage erhalten, welche dieser Niederschrift als Anlage beiliegt.

 

Im Anschluss an seine Präsentation, welche dieser Niederschrift ebenfalls beigefügt ist, beantwortet das mit der Überplanung des Linienbündels 1 beauftragte externe Büro „NahverkehrsBeratung Südwest“ Detailfragen.

 

Landrat Tritthart verweist insbesondere auf das letzte Datenblatt der Präsentation, auf welchem die künftigen Angebotsveränderungen zusammenfassend im Überblick dargestellt sind. Hier zeige sich deutlich der massive Ausbau und die damit einhergehenden erheblichen Verbesserungen im Nahverkehrsangebot im Vergleich zum heutigen Stand. Der künftige Ausbau des Angebotes an Samstagen, Sonn-. und Feiertagen durch die Einführung von Rufbus-Verkehren trage ebenfalls zur Steigerung der Attraktivität bei.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.   Dem Bedienungskonzept für das Linienbündel 1 wird zugestimmt.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorabbekanntmachung zur Vergabe der Verkehrsleistungen für das Linienbündel 1 gemäß § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 zu veröffentlichen und die Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. v. m. § 14 Abs. 2 VgV zur Vergabe der Verkehrsleistungen für das Linienbündel 1 vorzubereiten.