Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 34, Anwesend: 53

Den Mitgliedern des Kreistages wurde der fristgerecht eingegangene gemeinsame Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Kreistagsfraktion vom 14.07.2017 mit Mail vom gleichen Tag übersandt. Hierzu erhalten die Mitglieder des Kreistages eine Sitzungsvorlage. Die Unterlagen mit dem Resolutionstext sind der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erklärt einführend, die gesamte Thematik des Resolutionsantrages falle in den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des staatlichen Landratsamtes. Diese habe in der Tischvorlage die gesetzlichen Regelungen und Zuständigkeiten aufgezeigt. Der Kreistag könne lediglich sein politisches Meinungsbild zum Ausdruck bringen. Die Vertreter der Flüchtlingsinitiativen im Landkreis Erlangen-Höchstadt (FiERH) seien entsprechend dem gemeinsamen Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Kreistagsfraktion vom 14.07.2017 zur Sitzung eingeladen. Anwesend sind Frau Petra Kleineisel und Kreisrat Konrad Eitel. Die Mitglieder des Kreistages zeigen sich mit einem Rederecht für Frau Kleineisel einverstanden. Im Anschluss führt Kreisrat Konrad Eitel aus, es reiche nicht aus Zahlen zur Kenntnis zu nehmen. Diese beträfen Menschen mit individuellen Einzelschicksalen, deren Würdigung immer entsprechend dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ erfolgen müsse. Auf dieser Grundlage seien die Flüchtlingsinitiativen  im Landkreis Erlangen-Höchstadt zur Überzeugung gelangt, dass Abschiebungen nach Afghanistan und Äthiopien nicht erfolgen sollen, solange die Verhältnisse in diesen Ländern so sind wie sie sind. Es gehe zudem um Menschen die bereits hier im Land sind, zur Schule gehen und meist integrationswillig und –fähig sind. Außerdem werden Menschen gebraucht, um u.a. Lehrstellen zu besetzen. Es gehe darum, Dinge zu vereinfachen, Hürden ab- statt aufzubauen. Dies gelte mit Blick auf Italien umso mehr, da der Zuzug von Flüchtlingen anhalte. Mit dem Beschluss der Resolution bestehe die Möglichkeit sich solidarisch einzureihen in die Gemeinschaft der Kommunen und Menschen, die die Anliegen der Resolution bereits unterstützen, z.B. die Stadt Erlangen. Frau Kleineisel schließt sich den Ausführungen von Herrn Eitel uneingeschränkt an.

 

In der nachfolgenden Beratung werden unterschiedliche Ansichten zum Umgang mit der Resolution vertreten. Während einerseits appelliert wird ein überparteiliches humanitäres Zeichen zu setzen und die Sicherheitslage in Afghanistan und Äthiopien als zu gefährlich angesehen wird, wird andererseits dargestellt, dass jeder Einzelfall intensiv von allen zuständigen Stellen nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft werde. Darauf müsse vertraut werden. Auch erfolgen tatsächlich keine generellen massenweisen Abschiebungen nach Afghanistan. Die Sicherheitslage in den betroffenen Ländern werde zudem nicht einfach am „grünen“ Tisch entschieden sondern vom Auswärtigen Amt in Zusammenarbeit mit den Botschaften vor Ort beurteilt. Auch beim Einsatz von Hilfsorganisationen müsse beispielsweise darauf vertraut werden. Als Vertreter der Gemeinden im Europarat informiert Kreisrat Galster über die dort geführten intensiven Diskussionen. Dabei sei noch nie in Frage gestellt worden, dass die Menschenrechte bzw. rechtsstaatliche Prinzipien in Deutschland nicht eingehalten worden wären. Vielmehr werde das Asylrecht in Deutschland von den Behörden vorbildlich gelöst. Derzeit gebe es jedoch kein Zuwanderungsrecht. Dies werde sich ab 2018 auf europäischer Ebene ändern. Ursache der Flüchtlingsbewegungen seien Krisen, Kriege, Korruption und Menschenrechtsverletzungen in den Herkunftsländern. Diese Probleme müssen bewältigt werden, um dem Problem des Heimatverlustes begegnen zu können. Dies erfordere eine intensive Auseinandersetzung mit der gesamten Thematik ggf. auch die finanzielle Unterstützung der humanitären Arbeit in diesen Ländern. Afghanistan und Äthiopien sollten dabei nicht herausgegriffen und isoliert behandelt werden. In der weiteren Beratung wird auch die Möglichkeit einer weiteren Landkreispartnerschaft angesprochen. Nach weiterer Diskussion des Für und Wider bezieht sich Kreisrat Konrad Eitel nochmals auf die Ausführungen von Kreisrat Galster und dankt für die sachliche Diskussion. Im Rahmen seiner Wortmeldung hierzu spricht er seinen Dank für die positive und gute Zusammenarbeit an die Sachgebietsleiterin Soziales, Dorothea Ackermann, aus und wünscht ihr für den Ruhestand alles Gute.

 

Landrat Tritthart schließt sich für alle Mitglieder des Kreistages dem Dank und den guten Wünschen für Frau Ackermann an. Im Weiteren teilt Landrat Tritthart mit, er selbst stimme aus grundsätzlichen Erwägungen der Resolution nicht zu, da seiner Ansicht nach auf den Rechtsstaat vertraut werden könne und müsse. Die Einzelfälle würden intensiv auf allen Ebenen anhand der gesetzlichen Möglichkeiten geprüft. Obwohl menschlich vieles verständlich sei, könne er einen pauschalen Rückführungsstopp nicht unterstützen. Die Sicherheitslage in Afghanistan und Äthiopien könne mit dem Kenntnisstand im Kreistag nicht beurteilt werden.


Landrat Tritthart lässt über den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Kreistagsfraktion vom 14.09.2017 zur Verabschiedung der in der Anlage beigefügten Resolution abstimmen.