Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Den Mitgliedern des Schulausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.

 

Landrat Tritthart fasst diese nochmals zusammen und führt aus, bei der Frage der Generalinstandsetzung, des Umbaus und der Erweiterung bzw. des Neubaus der Schulanlage des Emil-von-Behring-Gymnasiums handle es sich um eine der finanziell gesehen größten baulichen Investition des Landkreises in den letzten 45 Jahren. Damit werde ein weiteres deutliches Signal für die „Bildungsregion Erlangen-Höchstadt“ gesetzt. Der Landkreis habe stets Wert auf den laufenden und zukunftsträchtigen Ausbau und Erhalt der schulischen Infrastruktur gelegt. Landrat Tritthart begrüßt Oberstudiendirektor Dr. Braun, den Schulleiter des Emil-von-Behring-Gymnasiums Spardorf und macht deutlich, dass die Bearbeitung der Thematik in enger Abstimmung und im gegenseitigen Einvernehmen mit der Schulleitung erfolgte.

 

Entsprechend dem Beschluss des Schulausschusses vom 19.11.2015 wurde im Wege einer „vertieften Kostenschätzung“ der finanzielle Rahmen der Baumaßnahme ermittelt. Hierfür war die Arbeitsgemeinschaft „Siewertsen  Architekten und Ulm Ingenieurgesellschaften für das Bauwesen (ARGE) beauftragt. Neben den Kosten für eine Generalinstandsetzung mit energetischer und brandschutztechnischer Sanierung, Umbau und Erweiterung des Bestandes wurden auf der Basis des mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmten Konzeptes auch die Kosten eines Neubaus der Schulanlage ermittelt. In Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken wurden vier zusätzliche Klassenzimmer für die Wiedereinführung des G 9 berücksichtigt. Die erarbeiteten Planungs- und Durchführungsvarianten wurden am 19.06.2017 der Regierung von Mittelfranken vorgestellt und dort erörtert. Aufgrund des geringen Kostenunterschiedes zwischen Generalinstandsetzung und möglichem Neubau stellt die Regierung von Mittelfranken dem Landkreis frei, in welcher Form die Durchführung der Baumaßnahme erfolgen soll. Zum jetzigen Zeitpunkt werden dem Landkreis, vorbehaltlich der Verhältnisse zum späteren Bewilligungstermin, staatliche Zuweisungen nach Art. 10 FAG in Höhe von ca. 50 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Die Gesamtkosten für den Landkreis und den Zweckverband Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf (Zweckverband) belaufen sich auf 44,7 Mio. € für eine Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung (Variante 1) , auf 46,6 Mio. € für einen Neubau neben dem Bestand (Variante 2), auf 48,4 Mio. € für einen Neubau an gleicher Stelle (Variante 3) sowie auf 52,2 Mio. € für einen Neubau an anderer Stelle (Variante 4). Landrat Tritthart weist darauf hin, dass im Folgenden Kreisbaumeister Lux im Rahmen einer Präsentation die einzelnen Varianten ausführlich darstellen wird und alle Beteiligten für Rückfragen zur Verfügung stehen und macht deutlich, wünschenswert wäre es, die weitere Bearbeitung auf zwei Alternativen einzugrenzen. Die Vor- und Nachteile seien in der Sitzungsvorlage ebenso aufgezeigt. Landrat Tritthart vertritt außerdem die Ansicht, aus schulstrukturellen und finanziellen Gründen sei eine Verlegung des Schulstandortes und damit Variante 4 klar abzulehnen. Der Neubau an gleicher Stelle wie der Bestand (Variante 3)  werde wegen der dann notwendigen kompletten Auslagerung in eine Interimslösung von der Schulleitung abgelehnt. Auch für die beiden verbleibenden Varianten 1 und 2 sei eine sorgsame Abwägung der Vor- und Nachteile wichtig und notwendig.

 

Im Anschluss trägt Kreisbaumeister Lux im Rahmen einer Präsentation, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, die Bestandssituation, die Aufgabenstellung, das  Ergebnis der vertieften Kostenschätzung, die Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken sowie die Folgerungen aus der Gegenüberstellung der einzelnen Varianten vor.

 

Aus dem Gremium wird übereinstimmend deutlich gemacht, dass sowohl Variante 3 (Neubau an gleicher Stelle wie der Bestand) als auch Variante 4 (Neubau an neuem Standort) nicht weiter verfolgt werden sollten. Die Vor- und Nachteile der Variante 1 (Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung) und der Variante 2 (Neubau neben dem Bestand im Bereich der Außensportanlagen) werden insbesondere im Hinblick auf die Größen der Klassenzimmer und Gemeinschaftsräume abgewogen und erörtert, da sich diese bei einem Neubau verkleinern würden. Dies habe auch entsprechende Auswirkungen auf die laufenden Betriebs- und Unterhaltskosten. Auch die optimale Anordnung der Fachräume müsse bei der späteren endgültigen Entscheidung berücksichtigt werden. Besonders hervorgehoben wird die von der Natur umgebene Schulanlage, die charakteristisch sei und so weit als möglich erhalten werden sollte. Zur Frage der Abstimmung der Maßnahme mit dem Zweckverband und der Aufteilung  der Gesamtkosten teilt Verwaltungsdirektor Schmidt mit, die Stadt Erlangen sei mit der Leiterin des Schulverwaltungsamtes in die Ermittlungen einbezogen worden. Im Weiteren werde der Zweckverband Gemeinschaftsanlagen des Kreis- und Stadtschulzentrum  Erlangen-Ost in Spardorf über die Zweckverbandsversammlung eingebunden. Die Gesamtkosten enthalten auch den Anteil des Zweckverbandes. Der Anteil für die Anlagen des Zweckverbandes betrifft mit 60 % den Landkreis und mit 40 % die Stadt Erlangen. Auf Bitte des Gremiums stellt Schulleiter Oberstudiendirektor Dr. Braun dar, dass aus Sicht der Schulleitung das Für und Wider der Argumente schlüssig ausgetauscht sei. Der die Schulanlage umgebende Grüngürtel könne und sollte erhalten bleiben. Dieser sei wirklich eine prägende Besonderheit des Emil-von-Behring-Gymnasiums. Als wesentlicher Vorteil eines  Neubaus könne der dann nicht von der Baumaßnahme tangierte laufende Betrieb genannt werden. Dafür würden die Räumlichkeiten flächenmäßig entsprechend den Fördervorgaben angepasst und verkleinert. Eine Generalsanierung zöge dagegen eine enorme Zusatzbelastung im laufenden und didaktischen Betrieb nach sich. Von den Varianten 1 und 2 gebe es in der Gesamtschau der Argumente von Seiten der Schulleitung keinen Favoriten. Beide seien gleichwertig möglich und realisierbar. Die Varianten 3 und 4 sollten auch aus Sicht der Schulleitung dagegen nicht weiter in Betracht gezogen werden. Oberstudiendirektor Dr. Braun bedankt sich für die kooperative und stets transparente Zusammenarbeit im gesamten Verfahren. Nach der nun anstehenden Entscheidung in den zuständigen Gremien werde auch die übrige Schulfamilie in den weiteren Verfahrensprozess mit eingebunden.

 

Landrat Tritthart erklärt abschließend, es sei ein wichtiges Signal an die Gemeinde Spardorf, wenn die Varianten 3 und 4 nicht mehr weiter verfolgt werden. Hinsichtlich der Frage einer Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung (Variante 1) und dem Neubau neben dem Bestand im Bereich der Außensportanlagen (Variante 2) müsse nun in den Fraktionen weiter beraten und von allen Beteiligten die weiteren Entscheidungsprozesse in den zuständigen Gremien vorbereitet werden. Landrat Tritthart bietet den Fraktionen für bautechnische Fragen die Unterstützung von Kreisbaumeister Lux und für schulstrukturelle Fragen von Verwaltungsdirektor Schmidt an.

 

Im weiteren Verlauf erteilt Landrat Tritthart mit Zustimmung der Mitglieder des Schul- und Bauausschusses der Bürgermeisterin der Gemeinde Spardorf Birgit Herbst das Wort. Die Bürgermeisterin bedankt sich ausdrücklich für die faire und offene Einbindung in die Überlegungen und betont nachdrücklich wie wichtig und prägend diese Schulanlage für die Gemeinde Spardorf sei. Soweit erforderlich werde mit der Bauleitplanung der Gemeinde Spardorf die Baumaßnahmen unterstützt.


Die Mitglieder des Schulausschusses fassen folgenden Beschluss:

 

  1. Der Schulausschuss nimmt von den Ausführungen Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung  wird beauftragt, die Varianten 1 (Generalinstandsetzung, Umbau und Erweiterung)  und 2 (Neubau neben Bestand; Außensportanlagen) zur Vorbereitung weiterer Entscheidungen der Kreisgremien planungsrechtlich und bautechnisch zu untersuchen sowie mit der Stadt Erlangen bezüglich der Grundstücksangelegenheiten in Gespräche zu treten. Die Varianten 3 (Neubau an gleicher Stelle) und 4 (Neubau an anderer Stelle) werden nicht weiterverfolgt.