Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Schulausschusses werden mit einer Sitzungsvorlage über den aktuellen Sachstand zur Initiative „Bildungsregionen in Bayern“, Programm „Bildung integriert“ und dem Bundesförderprogramm „Kommunale Koordinierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte“ informiert. Diese ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart stellt den Zeitplan der nächsten Monate für die Bewerbung um das Qualitätssiegel „Bildungsregionen in Bayern“ vor und weist darauf hin, dass die Kreistagsfraktionen mit ihren jeweiligen Vertreterinnen und Vertretern von Anfang in die Erarbeitung des Bewerbungskonzeptes eingebunden waren. Der in den verschiedenen Arbeitskreisen entwickelte Arbeitsentwurf des Bewerbungskonzeptes wurde mit seinen einzelnen Maßnahmen in der Sitzung des Steuerungskreises vorgestellt und intensiv beraten. Weitere Schritte erfolgen in Kürze im Rahmen des  2. Dialogforums am 19.09.2017, das eine Empfehlung für die Vorberatung im Schul- und Jugendhilfeausschuss Anfang Oktober und die endgültige Entscheidung im Kreistag voraussichtlich am 13.10.2017 abgeben wird. Für die Sicherstellung eines langfristigen und nachhaltigen Prozesses werde dem Kreistag für die beschlossenen Maßnahmen vorgeschlagen, in den Landkreishaushalten 2018 ff. entsprechende Finanzmittel einzustellen.

Landrat Tritthart weist abschließend auf den reibungslos verlaufenen Personalwechsel der Bildungskoordinationsstelle hin und stellt dem Gremium die seit April tätige neue Bildungskoordinatorin Frau Cornelia Schmidt vor.

 

Im Rahmen der anschließenden Beratung fragt Kreisrat Eitel wie konkret die Überlegungen für einen Shuttle-Bus für Berufsschüler aus dem Erlanger Oberland nach Herzogenaurach seien. Hier gebe es nach Ansicht von Kreisrat Eitel einen schnellen Handlungsbedarf, der auch ohne weitere Diskussion in den Gremien zur Bildungsregion umgesetzt werden sollte.

 

Landrat Tritthart teilt mit, dass die Frage eines Shuttle-Busses eine Maßnahme aus dem Gesamtkatalog darstelle, die im Rahmen des weiteren Entwicklungsprozesses erörtert werde. Es sei notwendig, die einzelnen Maßnahmen in der Gesamtschau zu beurteilen und ggf. Prioritäten festzulegen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen könne nach Bereitstellung der Finanzmittel dann im Jahr 2018 begonnen werden.