Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Anwesend: 51

Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten. Der Antrag von Kreisrat Karsten Fischkal vom 19.05.2017 sowie ein Schreiben der Firma Aldi wurden den Mitgliedern des Kreistages mit Mail vom 22.05.2017 übersandt. Als Tischvorlage wird der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 23.05.2017 vorgelegt. Alle Unterlagen sind der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erläutert einführend, der Anstoß zum Umbau der Kreuzung der B 470 mit der Kreisstraße ERH 16 bei Adelsdorf komme vom Staatlichen Bauamt Nürnberg. Dieses habe die Planungen für den Umbau mit der Nachrüstung einer Lichtsignalanlage aufgenommen, da sich der Knotenpunkt in der langfristigen Betrachtung der Unfallaufzeichnungen als sogenannter „Dauerbrenner“ unter den Unfallhäufungspunkten in Bayern entwickelt hat. Da bisher getroffene Maßnahmen zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle keine signifikante Verbesserung gebracht haben, sei im Ergebnis einer Besprechung der zuständigen Unfallkommission mit der höheren Unfallkommission (Regierung von Mittelfranken und Zentralstelle für Verkehrssicherheit der Obersten Baubehörde) festgelegt worden, dass zeitnah auf der Grundlage einer Verkehrszählung und eines Verkehrsgutachtens vom Staatlichen Bauamt eine verkehrsabhängige und koordinierte Lichtsignalanlage zu errichten ist.

 

Landrat Tritthart begrüßt den Gebietsabteilungsleiter des Staatlichen Bauamtes Nürnberg, Herrn Grüner und schlägt vor, nach dessen Vortrag den Antrag zur Geschäftsordnung von Kreisrat Karsten Fischkal zu behandeln. Die Mitglieder des Kreistages sind damit einverstanden.

 

Anschließend erläutert Gebietsabteilungsleiter Grüner im Rahmen einer Präsentation das Verfahren sowie die Analyse der Unfallkommission zum Unfallhäufungspunkt an der B 470/Kreisstraße ERH 16. Demnach werde an diesem Knotenpunkt seit 12 Jahren eine Unfallhäufung festgestellt. Herr Grüner erklärt dazu, dass nach der Dauer von 4 Jahren von einem sog. „Dauerbrenner“ gesprochen wird. Das wesentliche Problem sei die erhebliche Steigerung des Verkehrsaufkommens, insbesondere auf der B 470, so dass im fließenden Verkehr kaum bzw. nur zeitlich sehr kurze Lücken zum Einfädeln bestehen. In den letzten 12 Jahren hat dies dazu geführt, dass an dem Knotenpunkt 13 Schwerverletzte verzeichnet werden mussten. Dies wurde in der Unfallkommission diskutiert und von einem hohen Handlungsbedarf ausgegangen, da alle bisherigen Sofortmaßnahmen (z. B. Veränderungen in der Beschilderung) keine Verbesserung brachten. Im Ergebnis wurde die Installation einer Lichtsignalanlage als einzige Möglichkeit festgestellt, in kurzer Zeit eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erreichen. Dies sei der Grund für die Aufnahme der Planung einer Lichtsignalanlage durch das Staatliche Bauamt. Eine Realisierung sei im Zusammenhang mit einer Deckenbaumaßnahme auf der B 470 bereits in diesem Sommer möglich. Gebietsabteilungsleiter Grüner betont, dass eine „intelligente“ Lichtsignalanlage mit vielfachen Steuerungsmöglichkeiten vorgesehen ist, die die festgestellten Verkehrsströme und insbesondere auch den Schwerverkehr zu Spitzenzeiten berücksichtigen kann. Nach Erstellung eines Verkehrsgutachtens mit einer Prognose bis zum Jahr 2030/2035 und den darin aufgezeigten Problemen könne der Knotenpunkt auch hinsichtlich Bau eines Kreisverkehres betrachtet und geplant werden. Die Realisierung eines Kreisverkehres nehme jedoch zeitlich einen viel längeren Zeitraum in Anspruch. Unter günstigsten Bedingungen ist dies nach Aussage von Gebietsabteilungsleiter Grüner nicht unter 3 Jahren möglich. Bei einem notwendigen Planfeststellungsverfahren müsse von einer Verfahrensdauer von 5 bis 6 Jahren ausgegangen werden. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Auf die Ergänzung von Landrat Tritthart, das Staatliche Bauamt lehne die Realisierung eines Kreisverkehres nicht grundsätzlich ab sondern sei bereit diesen parallel zu planen, erwidert Gebietsabteilungsleiter Grüner für eine planerische Voruntersuchung fehlen derzeit noch die Daten. Diese könne jedoch an das bereits erwähnte Verkehrsgutachten anknüpfen.

 

Landrat Tritthart weist vor Eintritt in die Beratung nochmals auf den vorliegenden Antrag von Kreisrat Fischkal vom 19.05.2017 hin, keinen Beschluss in dieser Angelegenheit zu fassen. Übereinstimmend wird jedoch die Beratung des Tagesordnungspunktes befürwortet. Kreisrat Fischkal spricht sich für eine intensive Auseinandersetzung mit der gesamten Thematik aus, in die auch Praktiker einbezogen werden sollten und eine Ortsbegehung für notwendig erachtet wird. Es gehe darum eine dauerhaft gute Lösung zu finden. Kreisverkehre seien erfahrungsgemäß für den Verkehrsfluss die problemlosere Lösung im Vergleich zur Installation einer Lichtsignalanlage. Die Rückstauproblematik bestehe seiner Ansicht nach an diesem Knotenpunkt in erheblichem Umfang, insbesondere wegen des hohen LKW-Anteils. Aus diesem Grund solle sofort mit der Planung eines Kreisverkehres begonnen werden. Es gebe mehrere Beispiele für kurzfristig realisierte Kreisverkehre.

 

Im weiteren Verlauf werden in allen Wortmeldungen erhebliche Bedenken zur Nachrüstung des Knotenpunktes mit einer Lichtsignalanlage vorgetragen. Diese beziehen sich auf die vorgetragene Verkehrsbelastung und insbesondere auf den erheblichen Anteil an LKW-/Schwerverkehr zur Spitzenstunde. Problem sei das insgesamt um 20 bis 30 % gestiegene Verkehrsaufkommen auf der B 470. Dies erfordere ein Gesamtkonzept und nicht nur die isolierte Betrachtung einzelner Knotenpunkte. Favorisiert wird übereinstimmend die Planung und Realisierung eines Kreisverkehres. Dies sei für alle Verkehrsteilnehmer dauerhaft die bessere Lösung. Unverständnis wird vor allem zu der von Gebietsabteilungsleiter Grüner dargelegten zeitlichen Schiene für die Planung eines Kreisverkehres geäußert. Es müssten alle Mittel genutzt werden, um dieses Verfahren soweit als möglich zu verkürzen. Zudem wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass bei Umsetzung einer Lichtsignalanlage trotzdem zeitnah mit der Planung eines Kreisverkehres begonnen werden müsse. Gebietsabteilungsleiter Grüner macht deutlich, dass das Verkehrsgutachten im Spätsommer vorliegen könne. Auf dieser Grundlage könne mit der planerischen Voruntersuchung für einen Kreisverkehr begonnen werden. Gebietsabteilungsleiter Grüner stellt ausdrücklich fest, dass für diesen Knotenpunkt akuter Handlungsbedarf besteht. Die Umsetzung eines Kreisverkehres erfordere an jedem Standort umfangreiches Ingenieurwissen und könne nicht einfach standardisiert übernommen werden. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Mit einer Lichtsignalanlage könne die Verkehrssicherheit nachhaltig und in viel kürzerem Zeitraum verbessert werden. Diese sei jetzt das richtige Mittel. In der Leistungsberechnung der Lichtsignalanlage wird auf die Situation vor Ort abgestellt und der Verkehrsstrom jeder Richtung entsprechend berücksichtigt. Dies wurde andernorts bereits erfolgreich umgesetzt.

 

Im Anschluss erläutert der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Hänjes nochmals den Antrag vom 23.05.2017, wonach ein Kreisverkehr für geeigneter erachtet wird, die Verkehrsprobleme dieses Kreuzungsbereiches zu lösen. Insgesamt wird ein Gesamtkonzept für die Kreuzungen und Einmündungen von Kreis- und Staatsstraße in die B 470 gefordert. Ein weiterer Unfallschwerpunkt sei die Ausfahrt der BAB A 3. Nachdem es sich bei dem Knotenpunkt B 470/Kreisstraße ERH 16 um einen Unfallhäufungspunkt handelt werde jedoch trotzdem erwartet, diesen jetzt mit einer Lichtsignalanlage zu entschärfen und in einem weiteren Schritt die beantragten Maßnahmen weiterzuverfolgen. Kreisrätin Stamm-Fibich ergänzt u.a., dass sich die Situation an der Ausfahrt der BAB 3 mit deren Ausbau ändern wird. Hinsichtlich des zunehmenden Verkehrs und den immer größer werdenden LKW‘s sei ein übergreifendes Gesamtkonzept für die B 470 dringend erforderlich.

 

Nachdem verschiedene Ansichten zur Möglichkeit der Vertagung, zur Notwendigkeit eines Ortstermins und auch zu einem Grundsatzbeschluss für Kreisverkehre geäußert werden, macht Landrat Tritthart deutlich, aus seiner Sicht komme eine Vertagung heute nicht in Frage. Die Erhebungen und Analysen der Unfallkommission sind bekannt. Zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger sei dem Landkreis als „kleinerer Partner“ ein konkreter Handlungsbedarf aufgezeigt worden. Aus diesem Grund gelte es nun eine Zwischenlösung zu finden, die sowohl den Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf eine Verbesserung der Verkehrssicherheit als auch den Interessen der beteiligten Firmen gerecht werden kann. Landrat Tritthart schlägt vor, den Beschluss so umzuformulieren, dass die Installation einer Lichtsignalanlage der schnellstmöglichen Realisierung eines Kreisverkehres nicht entgegenstehen darf und der Landkreis diesem Vorhaben nur unter dem Vorbehalt zustimmt, dass mit der Vorplanung des Kreisverkehres unverzüglich begonnen wird.

 

Nach weiterer Diskussion zum Für und Wider sowie zu den Kosten für die Realisierung eines Kreisverkehres betont Landrat Tritthart nochmals, der Knotenpunkt könne mit einer Lichtsignalanlage kurzfristig sicherer gemacht werden. Parallel müsse mit den Vorplanungen für einen Kreisverkehr begonnen werden. Die Kosten für einen Kreisverkehr müsse man dann prüfen; diese dürfen nicht allein ausschlaggebend sein. Im Beschluss solle auch zum Ausdruck kommen, dass ein Gesamtkonzept für die B 470 gewollt und befürwortet wird. Das Staatliche Bauamt Nürnberg sollte aufgefordert werden, die örtlichen Firmen im Rahmen eines runden Tisches zu beteiligen.

 

Kreisrat Fischkal erklärt, er nehme seinen Antrag keinen Beschluss zu fassen zurück, wenn die Beteiligung der örtlichen Firmen in Form eines runden Tisches in die Beschlussformulierung aufgenommen wird.

 

Der Landrat lässt über folgenden ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen:


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Mit dem Abschluss der Vereinbarung über den Umbau der Kreuzung der Bundesstraße B 470 und der Kreisstraße ERH 16 mit zwei Lichtsignalanlagen bei Adelsdorf besteht zur kurzfristig möglichen Verbesserung der Verkehrssicherheitssituation im Kreuzungsbereich Einverständnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung auf der Basis des vorgelegten Entwurfes abzuschließen, allerdings steht die Vereinbarung unter dem Vorbehalt, dass das Staatliche Bauamt Nürnberg gleichzeitig mit der konzeptionellen Vorplanung eines Kreisverkehres beginnt, mit dem Ziel der schnellstmöglichen Realisierung eines Kreisverkehres. Die Installation einer Lichtsignalanlage darf der gleichzeitigen konzeptionellen Vorplanung eines Kreisverkehres nicht entgegenstehen.

 

Der Kostenanteil des Landkreises beträgt von den Baukosten voraussichtlich 64.000 €.

 

HHSt. 0.6501.5131

 

Das Staatliche Bauaumt Nürnberg wird aufgefordert, mit den Beteiligten vor Ort, insbesondere dem Bürgermeister der Gemeinde Adelsdorf, den betroffenen Firmen in Adelsdorf und dem Landrat zur Planung einer Lichtsignalanlage kurzfristig einen runden Tisch einzuberufen.

 

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt fordert das Staatliche Bauamt Nürnberg auf, für den gesamten Streckenabschnitt der Bundesstraße B 470 im Landkreis Erlangen-Höchstadt ein Gesamtkonzept zu erstellen.