Sitzung: 24.05.2017 Kreistag
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Den Mitgliedern des Kreistages wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.
Der Vorsitzende des Rechungsprüfungsausschusses Kreisrat Seeberger stellt als wichtigstes Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2015 fest, dass diese ausgeglichen ist und ein Überschuss bzw. Fehlbetrag nicht entstanden ist. Zur Finanzierung der Investitionen konnte wieder ein Eigenfinanzierungsanteil in Form einer über den Mindestbetrag hinausgehenden Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von rund 6,9 Mio. € erfolgen. Die Verschuldung des Landkreises stieg zum 31.12.2015 um 1,25 Mio. € auf nunmehr 23,3 Mio. €, liege jedoch aktuell noch unterhalb des Durchschnitts aller bayerischen Landkreise. Die Verschuldung werde zur Finanzierung der laufenden Großprojekte wie den Neubau des Landratsamtes, die Maßnahmen beim Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch oder den Schulbauprojekten weiter steigen und dann auch erkennbar über dem Landesdurchschnitt liegen. Hierauf habe die Regierung von Mittelfranken in der haushaltsrechtlichen Genehmigung mehrfach hingewiesen. Die aktuelle Niedrigzinsphase helfe jedoch, die finanziellen Auswirkungen vertretbar zu halten.
Insgesamt könne die Haushaltswirtschaft als ordnungsgemäß bezeichnet werden. Seitens der örtlichen Rechnungsprüfung werden daher keine Einwände gegen die Feststellung und uneingeschränkte Entlastung der Jahresrechnung 2015 erhoben.
Abschließend dankt der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses dem Landrat sowie der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.
Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:
1. Nachdem der Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung keine Unstimmigkeiten aufzeigt, die das Abschlussbild unmittelbar berühren und die gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO aufzuklären wären, wird die Jahresrechnung 2015 unter Bewilligung der außerplanmäßigen Ausgaben bei der Haushaltsstelle 0.2411.5711 in Höhe von 54.148,78 EUR und der Haushaltsstelle 0.4565.7707 in Höhe von 223.431,49 EUR mit den nachfolgenden Abschlusszahlen festgestellt.
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Verwaltungshaushalt EUR |
Vermögenshaushalt EUR |
Gesamthaushalt EUR |
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Solleinnahmen |
129.885.926,82 |
14.351.680,75 |
144.237.607,57 |
+
neue Haushaltseinnahmereste |
0,00 |
1.960.000,00 |
1.960.000,00 |
- alte
Haushaltseinnahmereste |
0,00 |
250.000,00 |
250.000,00 |
- alte Kasseneinnahmereste |
- 259.881,49 |
0,00 |
- 259.881,49 |
Bereinigte Solleinnahmen |
130.145.808,31 |
16.061.680,75 |
146.207.489,06 |
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|
Sollausgaben |
129.860.430,16*) |
10.557.968,30**) |
140.418.398,46**) |
+ neue
Haushaltsausgabereste |
335.831,53 |
6.340.738,20 |
6.676.569,73 |
- alte
Haushaltsausgabereste |
50.453,38 |
837.025,75 |
887.479,13 |
- alte Kassenausgabereste |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Bereinigte Sollausgaben |
130.145.808,31 |
16.061.680,75 |
146.207.489,06 |
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Fehlbetrag/Überschuss |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
*) Darin enthalten:
Zuführung zum Vermögenshaushalt 9.675.444,80 EUR (Haushaltsansatz: 6.440.000,00 EUR)
**) Darin
enthalten: Zuführung zur allgemeinen
Rücklage 50.000,00 EUR (Haushaltsansatz: 50.000,00 EUR)
Abstimmung: einstimmig beschlossen Ja: 55 Nein: 0 Anwesend: 55
2. Für die festgestellte Jahresrechnung 2015 wird die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Abstimmung: einstimmig beschlossen Ja: 54 Nein: 0 Anwesend: 55
Beteiligt:
1
Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Punkt erfolgte ohne Landrat Tritthart. Die Sitzungsleitung übernahm
stellvertretender Landrat Pech.