Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.   Nachdem der Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung keine Unstimmigkeiten aufzeigt, die das Abschlussbild unmittelbar berühren und die gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO aufzuklären wären, wird die Jahresrechnung 2015 unter Bewilligung der außerplanmäßigen Ausgaben bei der Haushaltsstelle 0.2411.5711 in Höhe von 54.148,78 EUR und der Haushaltsstelle 0.4565.7707 in Höhe von 223.431,49 EUR mit den nachfolgenden Abschlusszahlen festgestellt.

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

EUR

Vermögenshaushalt

EUR

Gesamthaushalt

EUR

 

 

 

 

Solleinnahmen

    129.885.926,82

      14.351.680,75

     144.237.607,57

+ neue Haushaltseinnahmereste

                      0,00

        1.960.000,00

        1.960.000,00

- alte Haushaltseinnahmereste

                      0,00

           250.000,00

           250.000,00

- alte Kasseneinnahmereste

         - 259.881,49

                      0,00

         - 259.881,49

Bereinigte Solleinnahmen

    130.145.808,31                                                                                       

      16.061.680,75

    146.207.489,06

 

 

 

 

Sollausgaben

    129.860.430,16*)

      10.557.968,30**)

     140.418.398,46**)

+ neue Haushaltsausgabereste

           335.831,53

        6.340.738,20

         6.676.569,73

- alte Haushaltsausgabereste

             50.453,38

           837.025,75

           887.479,13

- alte Kassenausgabereste

                      0,00

                      0,00

                       0,00

Bereinigte Sollausgaben

    130.145.808,31

      16.061.680,75

    146.207.489,06

 

 

 

 

Fehlbetrag/Überschuss

                      0,00

                      0,00

                       0,00

 

*)    Darin enthalten:   Zuführung zum Vermögenshaushalt      9.675.444,80 EUR   (Haushaltsansatz:    6.440.000,00 EUR)

**)  Darin enthalten:   Zuführung zur allgemeinen Rücklage         50.000,00 EUR    (Haushaltsansatz:        50.000,00 EUR)

 

 

 

2.   Für die festgestellte Jahresrechnung 2015 wird die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt erfolgte ohne Landrat Tritthart, die Sitzungsleitung erfolgte durch das älteste anwesende Kreistagsmitglied, Herrn Kreisrat Armin Goß, gemäß § 44 Abs. 3 Buchst. a) der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Ja: 12  Nein: 0 Beteiligt: 1   Anwesend: 13