Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde an die Mitglieder des Bauausschusses eine Sitzungsvorlage einschließlich Vereinbarungsentwurf, Lagepläne und Beschlussauszug der Kreisausschusssitzung vom 27.11.2014, versandt. Auf die Anlage zu dieser Niederschrift wird verwiesen.

 

Landrat Tritthart berichtet, durch die Bereitschaft der Stadt Herzogenaurach 50 % der Kosten für den Neubau zu übernehmen, sei der Geh- und Radweg in die Priorität 1 der Investitionsplanung 2017 – 2020 aufgerückt und könnte ab 2018 gebaut werden. Der Kostenanteil des Landkreises sollte nach dem möglichen Erhalt staatlicher Zuwendungen unter 300.000,00 € betragen. Die Ausführung der Maßnahme werde allerdings unter dem Vorbehalt des Erhalts von Zuwendungen erfolgen.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Technischer Rat Mußack, sollte keine Förderung erfolgen, werde sich der Landkreis lediglich an den Planungskosten beteiligen. In diesem Fall werde im Bauausschuss wieder berichtet.

 

Kreisrätin Schroff teilt mit, die Bereitschaft 50 % der Kosten zu übernehmen zeige, wie wichtig dieser Neubau für das Konzept der Stadt Herzogenaurach sei. Kreisrat Schwab ergänzt, diese für die Stadt Herzogenaurach wichtige Verbindung solle auf jeden Fall gebaut werden.


Der Bauausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwirklichung des neuen straßenbegleitenden Geh- und Radweges zwischen Hammerbach und Beutelsdorf soll in Anlehnung an das vor einigen Jahren durchgeführte Verfahren zur Schaffung eines Geh- und Radweges an der ERH 13 zwischen Höfen und Dondörflein erfolgen. Die Stadt Herzogenaurach wird dabei die Federführung bei der Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und dem Grunderwerb übernehmen. Sämtliche anfallende Kosten werden von den Vertragspartnern zu je 50 % getragen.

 

Die Ausführung der Maßnahme wird unter dem Vorbehalt des Erhalts von Zuwendungen gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Herzogenaurach eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

Der beiliegende Vereinbarungsentwurf mit den 3 Lageplänen ist Grundlage dieses Beschlusses.