Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 12, Anwesend: 47

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erklärt, die heutige Entscheidung des Kreistages über die Zulässigkeit des am 30.03.2017 von der Bürgerinitiative „Erhalt der Kreissparkasse Höchstadt als eigenständiges Kreditinstitut“ eingereichten Bürgerbegehrens erfolgt fristgemäß innerhalb eines Monats nach Art. 12 a Abs. 8 der Landkreisordnung (LkrO). Die Prüfung der Zulässigkeit habe ergeben, dass das Bürgerbegehren sowohl in formeller als auch materieller Hinsicht unzulässig ist. Landrat Tritthart verweist auf die ausführliche Darstellung in der Sitzungsvorlage. Aktuell liegen mit den bis zur heutigen Sitzung nachgereichten Unterschriften 2733 gültige Unterschriften vor. Bei insgesamt 107.901 abstimmungsberechtigten Kreisbürgerinnen und Kreisbürgern wären insgesamt 5.396 gültige Unterschriften notwendig.

 

Landrat Tritthart weist darauf hin, dass den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens entsprechend der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid für den Landkreis Erlangen-Höchstadt (LKr-BBS) vom Kreistag Gelegenheit gegeben werden soll, den Antrag in der Sitzung des Kreistages zu erläutern.

 

Für die vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens stellt Kreisrat Dr. Oberle deren Auffassung dar. Von Seiten der Bürgerinitiative werde davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen einer besonderen Betroffenheit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch nach Art. 12 a Abs. 7 LKrO vorliegen. Dies zeige die bisherige Aufteilung der Gewerbesteuerzahlungen der Kreissparkasse (2/3 an die Stadt Höchstadt a. d. Aisch; 1/3 an die übrigen Gemeinden). In Höchstadt a. d. Aisch seien zudem rund 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Aufgrund der besonderen Betroffenheit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch seien für ein Bürgerbegehren Unterschriften von mindestens 25 v. H. der Gemeindebürger der Stadt Höchstadt a. d. Aisch ausreichend. Dieses Quorum werde mit den vorgelegten gültigen Unterschriften erfüllt und der Bürgerentscheid sei damit formal zulässig.

Trotz bereits bestehendem Fusionsbeschluss könne dieser jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. In seinen weiteren Ausführungen betont der Vertreter der Bürgerinitiative, Kreisrat Dr. Oberle, mit den gesammelten Unterschriften werde deutlich, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern in Höchstadt a. d. Aisch der Erhalt der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch sei.

 

Landrat Tritthart erwidert, der Wille der Bürgerinnen und Bürger werde auf der Basis der rechtlichen Grundlagen bei allen Entscheidungen im Kreistag und den Gremien ernst genommen und berücksichtigt. Da das Quorum für einen Bürgerentscheid nicht erfüllt ist, hat über die Fusion der Sparkassen der Kreistag beschlossen.

 

In der weiteren Beratung unterstützt der Fraktionsvorsitzende der FW-Kreistagsfraktion Kreisrat Brehm nochmals die vom Vertreter der Bürgerinitiative vorgebrachten Argumente, insbesondere zur besonderen Betroffenheit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch. Würde diese angenommen, wäre das dann maßgebliche Quorum von 2717 gültigen Unterschriften erfüllt. Zur Frage der besonderen Betroffenheit gebe es noch keine gerichtlichen Entscheidungen. Die FW-Kreistagsfraktion werde einen Bürgerentscheid befürworten.

Landrat Tritthart verweist anschließend auf die in der Sitzungsvorlage enthaltenen Ausführungen der Regierung von Mittelfranken zu einer möglichen besonderen Betroffenheit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch. Demnach liegen für diese die Voraussetzungen nach Art. 12 a Abs. 7 LKrO nicht vor. Dies habe die Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 09.03.2017 als Rechtsaufsichtsbehörde dem Landkreis mitgeteilt. Der Verfahrensweg sehe nun den Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Kreistag vor. Danach erhalten die Vertreter der Bürgerinitiative einen Bescheid mit dem der Rechtsweg beschritten werden könne.

 

In einer weiteren Wortmeldung teilt der Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kreisrat Hirschmann mit, auch nach seiner Ansicht würden die Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid nicht vorliegen. Die Sparkassenangelegenheiten werde man jedoch in Zukunft weiter aufmerksam und intensiv verfolgen.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Das am 30.03.2017 eingereichte Bürgerbegehren „Erhalt der Kreissparkasse Höchstadt als eigenständiges Kreditinstitut“ wird als unzulässig zurückgewiesen. Der beantragte Bürgerentscheid wird nicht durchgeführt.