Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 1, Anwesend: 48

 

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit dem Antrag der Stadt Herzogenaurach vom 16.02.2017 vor, mit dem die Beteiligung an den Kosten einer zweiten pädagogischen Fachkraft im Jugendhaus rabatz rückwirkend ab 01.10.2016 beantragt wird. Die überörtliche Bedeutung der Einrichtungskonzeption des Jugendhauses im Sinne der Förderrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit wird von der Fachverwaltung bestätigt. Es wird vorgeschlagen, die Stelle auch nach dem Trägerwechsel vom Jugendamt der Erzdiözese Bamberg zur Stadt Herzogenaurach entsprechend der geltenden Förderrichtlinien zu fördern. Für das Jahr 2016 ist eine rückwirkende Förderung nicht mehr möglich, da das Haushaltsjahr 2016 bereits abgeschlossen ist.

 

Im Rahmen der Beratung äußert Kreisrat Dr. Hacker Unverständnis darüber, dass das letzte Quartal 2016 nicht mehr gefördert werden soll. Die Haushaltsmittel seien im Jahr 2016 in Gänze veranschlagt und ein Wechsel der Trägerschaft nicht von Beginn an absehbar gewesen. Landrat Tritthart weist darauf hin, dass auch in diesem Fall geltende Richtlinien und haushaltsrechtliche Vorgaben einzuhalten sind.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Für die überörtliche Jugendarbeit im Jugendhaus rabatz wird auf der Basis der Einrichtungskonzeption vom September 2016 die Förderung der Personalkosten für die zweite hauptberufliche pädagogische Fachkraft rückwirkend ab 01.01.2017 bewilligt.