Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 8, Anwesend: 55

 

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit dem Entwurf eines Vereinigungsvertrages samt Anlagen 1 (Zweckverbandssatzung) und 2 (Sparkassensatzung) vor. Der Entwurf des Vereinigungsvertrages sowie die beiden Satzungsentwürfe sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart begrüßt die Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch und der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen, Herrn Lugschi und Herrn von Hebel und informiert anschließend, dass am 30.03.2017 beim Landratsamt das Bürgerbegehren „Erhalt der Kreissparkasse Höchstadt als eigenständiges Kreditinstitut“ eingereicht wurde. Nach einer ersten Prüfung sei im Ergebnis von 2.480 Unterschriften auszugehen. Ob diese im Einzelnen gültig sind, könne jedoch nur von der Meldebehörde der Gemeinden festgestellt werden. Am gleichen Tag teilte das Bayer. Verwaltungsgericht Ansbach mit Telefax mit, dass gem. § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Landkreis Erlangen-Höchstadt, gegen Landrat Alexander Tritthart und gegen den Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt beantragt wurde. Der Antrag wurde von den Vertretern des Bürgerbegehrens, den Herren Ulbrich, Dr. Oberle und Greif beim Bayer. Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung soll der jeweilige Antragsgegner verpflichtet werden, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Erhalt der Kreissparkasse Höchstadt als eigenständiges Kreditinstitut“ keine Kreistagsbeschlüsse zu fassen, keine sonstigen Entscheidungen zu treffen und keine sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, die Zielsetzung des Bürgerbegehrens zu vereiteln. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die Bürgerinnen und Bürger erstmals ab 8. März 2017 eindeutig Klarheit über die Fusionsabsichten der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch mit der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen erlangt haben und bereits am 31.03.2017 endgültig eine Entscheidung über eine Fusion im Kreistag fallen soll. Eine Bürgerbeteiligung sei deshalb faktisch unmöglich gewesen. Landrat Tritthart führt weiter aus, von Seiten des Landkreises habe man dazu am 30.03.2017 nachmittags Stellung genommen. Im Folgenden ging um 16:42 Uhr beim Landratsamt ein weiteres Telefax vom Bayer. Verwaltungsgericht Ansbach mit der Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein. Landrat Tritthart zitiert aus den Gründen des Beschlusses. Darin wird auf die Presseberichterstattung u.a. in den Nordbayerischen Nachrichten vom 13.06.2015, den Erlanger Nachrichten vom 14.12.2016 und vom 10.02.2017, in denen über eine Fusion der bisher selbständigen Stadt- und Kreissparkasse Erlangen einerseits und der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch andererseits diskutiert wird, Bezug genommen. Im Weiteren wird ausgeführt, dass es einen Missbrauch prozessualer Mittel darstellt, wenn unter solchen Umständen erst am letzten Tag vor der angesetzten entscheidenden Kreistagssitzung beim Landrat ein Bürgerbegehren eingereicht und beim Verwaltungsgericht ein Antrag nach § 123 VwGO gestellt wird, mit dem Ziel die eingeleitete Sparkassenfusion zu verhindern. Es ist offensichtlich, dass in der bis zur Kreistagssitzung vom 31.03.2017, 9:00 Uhr, noch verbleibenden Zeit keine verantwortbare Sachentscheidung getroffen werden kann. Die Antragsteller wurden darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichts Ansbach wegen der Eilbedürftigkeit unmittelbar beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof München Beschwerde eingelegt werden kann.

 

Landrat Tritthart teilt zum aktuellen Sachstand mit, bis jetzt, 9:45 Uhr, liegt keine Mitteilung vor, dass gegen den Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtes Ansbach Beschwerde beim Bayer. Verwaltungsgerichthof eingelegt wurde. Gleichwohl wurden von Kreisrat Dr. Oberle vor Beginn der heutigen Kreistagssitzung weitere Unterschriftslisten übergeben. Nach einer überschlägigen Prüfung liegen demnach jetzt 2.700 Unterschriften vor, deren Gültigkeit erst die Meldebehörden der Gemeinden bestätigen können.

 

Landrat Tritthart stellt fest, der Beschluss über eine Vereinigung der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch mit der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen dürfe demnach in der heutigen Kreistagssitzung gefasst werden. Eine andere Beurteilung ergebe sich nicht, insbesondere liege keine besondere Betroffenheit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch laut vorliegendem Schreiben der Regierung von Mittelfranken vor. Für ein Bürgerbegehren landkreisweit wären ca. 5.418 gültige Unterschriften erforderlich. Die exakte Zahl könne erst nach genauer Kenntnis der Einwohnerdaten der Gemeinden ermittelt werden. Diese Zahl werde heute nicht annähernd erreicht. Über die Zulässigkeit des bereits eingereichten Bürgerbegehrens müsse nunmehr der Kreistag innerhalb eines Monats entscheiden. Dies werde voraussichtlich in der 17. KW (nach Ostern) sein. Auf einen in der heutigen Kreistagssitzung gefassten Beschluss habe dies jedoch keine Auswirkungen.

 

Landrat Tritthart erklärt, die Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte haben sich mit der Frage einer Fusion intensiv auseinandergesetzt. Den Verlauf habe er bereits in der Sitzung des Kreisausschusses am 27.03.2017 ausführlich geschildert. Über die jeweiligen Ergebnisse der Verwaltungsratssitzungen wurden sowohl die Mitglieder des Kreistages als auch die Öffentlichkeit unterrichtet. Insgesamt wurde mit der gesamten Thematik stets transparent umgegangen. Seiner Überzeugung nach sei eine Fusion der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch mit der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen zum jetzigen Zeitpunkt richtig und notwendig. In starker Position konnten Forderungen und Wünsche des Landkreises in die Verhandlungen eingebracht werden. Diese wurden mit allen Verhandlungspartnern durchweg auf Augenhöhe diskutiert und berücksichtigt. Die Beteiligungsquote des Landkreises mit 30 % an einer vereinigten Sparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach sei zu einem späteren Zeitpunkt seiner Ansicht nach nicht mehr erreichbar. Weiteres wichtiges Verhandlungsergebnis seien die festgelegten Abstimmungsquoren, die sicherstellen, dass nicht gegen die Interessen des Landkreises entschieden werden kann, z.B. bezüglich des Namens, der Zahl der Vorstände, bei Satzungsänderungen oder weiteren Fusionen. Ein wichtiges Signal für Höchstadt a. d. Aisch sei die Festlegung im Namen einer vereinigten Sparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach. Auch Ortsteile können ab dem Zeitpunkt der Fusion im Namen berücksichtigt werden. Eine Fusion sei aus drei Gesichtspunkten heraus gut: Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die damit eine Chance der Weiterentwicklung erhalten. Für die Kunden, für die mit der Aufrechterhaltung des Geschäftsstellen-netzes die Sparkasse vor Ort bleibt und mit den vereinbarten Quoren auch die Interessen des Landkreises gesichert sind. Auch mit der Ausschüttung von Sponsoringmitteln für gemeinnützige, soziale, sportliche und kulturelle Zwecke könne weiter gerechnet werden. Für die Kommunen, da diese auch weiterhin durch die vereinigte Sparkasse Gewerbesteuereinnahmen erzielen. Die Entscheidung habe er sich nicht leicht gemacht. Der Landrat macht diesbezüglich auch deutlich, dass es aus seiner Sicht nun wichtig sei, die originär von den Bürgerinnen und Bürgern übertragene Verantwortung zu übernehmen und im Kreistag eine Entscheidung zu treffen, die dann in demokratischer Weise akzeptiert werden solle. Ein weiteres Hinauszögern sei den Sparkassen als Unternehmen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zuzumuten. Sowohl die Stadt Erlangen als auch die Stadt Herzogenaurach haben der Fusion bereits zugestimmt. Die Sitzung des Zweckverbandes der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen stehe heute ebenfalls noch an.

 

Abschließend dankt Landrat Tritthart den Vorstandsvorsitzenden Lugschi und von Hebel, dem Oberbürgermeister der Stadt Erlangen, Dr. Janik und dem Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach, Dr. Hacker sowie allen Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich intensiv mit den Belangen der Sparkassen beschäftigt und auseinandergesetzt haben.

 

An die Bürgerinnen und Bürger gewandt, die bereits für ein Bürgerbegehren unterzeichnet haben, bittet Landrat Tritthart um Verständnis. Der Kreistag sei originär zuständig und die Damen und Herren Kreisräte gewählt, um entsprechend ihrem Auftrag demokratisch eine Entscheidung zu treffen. Dies gelte auch dann, wenn die Anzahl der eingereichten Unterschriften für ein Bürgerbegehren nicht ausreichend seien. Er selbst hoffe, dass alle Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Jahren von der Fusion positiv überzeugt sein werden.

 

Im Rahmen der anschließenden Beratung teilt Kreisrat Dr. Oberle mit, in der Abwägung der Vor- und Nachteile stelle er fest, dass die Nachteile für Höchstadt a. d. Aisch und den ländlichen Raum überwiegen. Die Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch galt lange Zeit als „gut dastehend“. Erst ab Dezember 2016 habe sich in seiner Wahrnehmung eine andere Situation abgezeichnet. Mit dem Bürgerbegehren habe man bis zur Verwaltungsratssitzung am 08.03.2017 und der Bürgerversammlung in Höchstadt a. d. Aisch am 14.03.2017 abgewartet. Kreisrat Dr. Oberle bedankt sich bei den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern für ein Bürgerbegehren und verliest eine Erklärung zum weiteren Vorgehen der Initiatoren des Bürgerbegehrens. In einer weiteren Wortmeldung spricht sich Kreisrat Hänjes deutlich für eine Fusion der beiden Sparkassen aus. Unter verantwortungsvoller Leitung können damit die Dienstleistungen einer Sparkasse im gesamten Landkreis vor Ort gewährleistet werden. Entscheidende Nachteile seien nicht detailliert benannt und belegt worden. Aus unterschiedlichen Positionen beleuchtet Kreisrat Brehm eine Fusion der beiden Sparkassen und kommt zu dem Ergebnis, als Kreisrat sei mehr Zeit für eine Entscheidung wünschenswert gewesen. Zudem habe er keinen Einblick in das Gutachten des Sparkassenverbandes erhalten. Dies sei jedoch für eine sachgerechte Meinungsbildung unverzichtbar. Den Anteil des Landkreises in Höhe von 30 % an einer vereinigten Sparkasse halte er für zu gering. Die Vorgehensweise könne er so nicht nachvollziehen. Der Standort Höchstadt a. d. Aisch müsse auch in Zukunft nachhaltig gestärkt werden. Eine vertragliche Festlegung zur Verteilung der Gewerbesteuer wäre aus seiner Sicht durchaus möglich und erreichbar gewesen. Erfreulich seien bei allen Meinungsverschiedenheiten die Namensfestlegung und auch die vereinbarten Abstimmungsquoren. Im Fortgang der Beratung schildert Kreisrat Hirschmann das Prozedere das seiner Meinungsbildung vorausging. Seiner Ansicht nach musste er entscheidungsrelevante Fakten nachfragen, so zur Personalverteilung oder zur Gewerbesteuer. Zwischenzeitlich sei die Fusion für ihn nachvollziehbar geworden, so dass er unter Zurückstellung von Bedenken eine positive Entscheidung treffen könne. Auf der Basis der vorgelegten Satzungsentwürfe macht Kreisrat Hirschmann deutlich, dass nach der Übergangsphase die fusionierte Sparkasse nur noch gegenüber dem Zweckverband einen Geschäftsbericht abgeben werde. Es sei ihm, wie im Kreisausschuss am 27.03.2017 bereits ausdrücklich gefordert, ein wichtiges Anliegen, einmal jährlich im Kreistag einen Geschäftsbericht zu erhalten. Dies hätte nach Ansicht von Kreisrat Hirschmann sehr leicht in die Satzung aufgenommen werden können. Für eine moderne und zukunftsfähige Sparkasse müsste dies selbstverständlich sein und sei umso wichtiger, je schwieriger sich das wirtschaftliche Umfeld gestalte. Landrat Tritthart entgegnet, auch die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit einer Verwaltungsrätin im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch vertreten und war damit in den Entscheidungsprozess stets eingebunden. Ebenso funktioniere die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen seit nunmehr 45 Jahren. Ergänzend dazu habe der Vorstandsvorsitzende von Hebel, wie im Kreisausschuss detailliert vorgestellt, mit Schreiben vom 27.03.2017 zugesichert, einmal im Jahr einen Jahresbericht über die vereinigte Sparkasse im Kreistag zu halten. Das Schreiben ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt. Kreisrat Nussel erläutert die intensive Auseinandersetzung mit der Thematik. Dies habe dazu geführt, dass von Seiten der CSU-Fraktion ein Fragenkatalog vorgelegt wurde, der in die Verhandlungsgespräche eingearbeitet werden konnte. Hierfür habe die Fraktion Kontakt mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den Bürgerinnen und Bürgern gehalten. Gerade zur Stärkung des ländlichen Raumes sei es wichtig, die Dienstleistung und Beratung sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch die Unternehmen vor Ort aufrechterhalten zu können. Von Seiten der CSU-Fraktion wird deshalb die Fusion befürwortet. Dies geschehe gerade um Schaden abzuwenden, wenn bei fehlendem Gewinn beispielsweise Gewerbesteuer nicht mehr anfalle. Kreisrat Nussel beantragt eine namentliche Abstimmung.

 

Landrat Tritthart teilt dazu mit, dass nach § 24 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse auf Verlangen von mindestens einem Viertel der anwesenden Kreisräte namentlich abzustimmen ist und lässt über den Geschäftsordnungsantrag von Kreisrat Nussel abstimmen.

 

Die namentliche Abstimmung wird mit 55:1 Stimmen mehrheitlich beschlossen.

 

Im weiteren Verlauf erklärt Kreisrätin Weis für die FDP-Fraktion die Zustimmung zu einer Fusion der beiden Sparkassen. In verschiedenen weiteren Wortmeldungen werden nochmals kontroverse Sichtweisen sowohl zum Zusammenschluss der Sparkassen als auch zur Initiierung eines Bürgerbegehrens diskutiert. Von verschiedenen Seiten wird appelliert, entsprechend den geltenden rechtlichen Vorgaben und mit belastbaren Fakten einen demokratischen Meinungsbildungsprozess zu ermöglichen und fair miteinander umzugehen.


Der Kreistag fasst in namentlicher Abstimmung folgenden Beschluss:

 

1.            Der Landkreis Erlangen-Höchstadt in seiner Funktion als Träger der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch billigt den diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Vereinigungsvertrags samt seinen Anlagen 1 (Zweckverbandssatzung) und 2 (Sparkassensatzung) und beschließt,

 

dass sich die Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch gemäß Art. 16 SpkG mit der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen zum 1. Juli 2017 vereinigt (Vereinigungszeitpunkt). Rückwirkender Zeitpunkt der Verschmelzung im Innenverhältnis gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz SpkG ist der Ablauf des 31. Dezember 2016.

 

2.            Der Landkreis Erlangen-Höchstadt entsendet gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 der Zweckverbandssatzung insgesamt 8 Verbandsräte in die Verbandsversammlung des Fusionszweckverbands. Zu den 4 bisherigen Verbandsräten im Zweckverband Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und deren Stellvertretern werden die folgenden weiteren 4 Verbandsräte und deren Stellvertreter bestellt, die in den bisherigen Verwaltungsrat der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch als Mitglieder des Verwaltungsrats und deren Ersatzleute gewählt waren:

 

Verbandsrätin/Verbandsrat                                    Stellvertreterin/Stellvertreter

 

Andreas Hänjes                                                     Barbara Stark-Irlinger

Irene Häusler                                                         Ludwig Wahl

Friederike Schönbrunn                                          Dr. Ute Salzner

Irmgard Conrad                                                     Karl-Heinz Hertlein

 

3.            Der Entwurf des Vereinigungsvertrags mit seinen Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.            Der Vollzug dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch und die zuständigen Gremien der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und ihres Trägers ebenfalls entsprechende Fusionsbeschlüsse fassen.