Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit dem Entwurf eines Vereinigungsvertrages samt seinen Anlagen 1 (Zweckverbandssatzung) und 2 (Sparkassensatzung) erhalten. Der Entwurf des Vereinigungsvertrages sowie die beiden Satzungsentwürfe sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erklärt, als Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch habe er sich zusammen mit dem gesamten Verwaltungsratsgremium intensiv mit der Zukunft der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch auseinandergesetzt und beschäftigt. Im Ergebnis sei festzustellen, dass sich die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen aufgrund zunehmender Regulatorik, der Digitalisierung und der Niedrigzinsphase in den letzten Jahren dramatisch verändert habe. Rahmenbedingungen mit Nullzinsphasen und möglichen Negativzinsen seien vor einigen Jahren nicht vorstellbar gewesen. Bereits im Jahr 2015 habe die Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch mit ersten Gegenmaßnahmen begonnen und mit Personaleinsparung und einer Erhöhung der Gebühren reagiert. Im September 2016 habe sich der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch im Rahmen einer Klausurtagung intensiv mit verschiedenen Szenarien befasst und auseinandergesetzt. Im Ergebnis sei dabei festgestellt worden, dass eine Fusion bedacht werden sollte. Auf dieser Grundlage hat der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch einen einstimmigen Beschluss gefasst, Sondierungsgespräche zu einer möglichen Fusion mit der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen zu führen. Landrat Tritthart führt weiterhin aus, dass danach sofort die Öffentlichkeit und die Presse informiert wurden. In allen Phasen des bisherigen Prozesses sei auf größtmögliche Transparenz Wert gelegt und geachtet worden. Die darauf folgenden intensiven Gespräche seien ohne Zeitdruck, stets fair und auf Augenhöhe geführt worden. Landrat Tritthart stellt nachdrücklich fest, dass aufgrund der derzeit tatsächlich noch starken Ausgangssituation der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch alle Forderungen eingebracht werden konnten. In einer Sondersitzung habe sich der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch mit dem Ergebnis der Sondierungsgespräche ausführlich befasst; Bedenken wurden bearbeitet und in die weiteren Verhandlungen eingebracht. Mit den Ergebnissen haben sich dann die Verwaltungsräte in den Sitzungen am 7. März 2017 in Erlangen einstimmig und am 8. März 2017 in Höchstadt a. d. Aisch mehrheitlich für eine Fusion der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch mit der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen ausgesprochen. Zur heutigen Beratung eines Empfehlungsbeschlusses für die Sitzung des Kreistages am        31. März 2017 begrüßt Landrat Tritthart die beiden Vorstandsvorsitzenden Reinhard Lugschi von der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch und Johannes von Hebel von der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen. Landrat Tritthart führt aus, beide Vorstandsvorsitzenden sind in vielfältigen Kontakten zur Information und für Fragen sowohl in den Fraktionen als auch in mehreren Sitzungen der Gremien zur Verfügung gestanden. Er selbst habe auch an der Bürgerversammlung in Höchstadt a. d. Aisch teilgenommen und dort die Situation erläutert. Im Hinblick auf die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen macht Landrat Tritthart deutlich, dass auch diese anteilmäßig in der Trägerschaft der Landkreises steht und diese die Bürgerinnen und Bürger in weiten Teilen des Landkreises hervorragend bediene. Eine rechtzeitige Fusion mit der zu 100 % in der Trägerschaft des Landkreises stehenden Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch sei im Hinblick auf die Geschäftsstellen und die Vertriebsstärke im Sinne aller Kundinnen und Kunden, im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch im Sinne der Kommunen, da nur erwirtschaftete Erträge zu Gewerbesteuereinnahmen führen. Im vorliegenden Entwurf des Vereinigungsvertrages und der beiden Satzungen seien folgende wesentlichen Ergebnisse festgehalten: Höchstadt ist im Namen berücksichtigt, der Anteil an einer vereinigten Sparkasse beläuft sich für den Landkreis auf 30 % (ermittelt durch ein Gutachten, aufgrund der noch starken Position der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch), die Verwaltungsräte der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch werden bis zum Ablauf der Wahlperiode komplett in den (Übergangs-)Verwaltungsrat der vereinigten Sparkasse übernommen. Aufgrund der vereinbarten Abstimmungsquoren können gegen den Landkreis keine Entscheidungen durchgesetzt werden. Weiterhin erfolgen keine betriebsbedingten Kündigungen und keine fusionsbedingte Schließung von Geschäftsstellen. 

 

Landrat Tritthart plädiert abschließend nachdrücklich dafür, sich den Veränderungen und der Verantwortung zu stellen und einen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag für eine Fusion der beiden Sparkassen zu fassen.

 

In der anschließenden Beratung unterstreicht Kreisrat und Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach Dr. Hacker die Ausführungen des Landrats und teilt mit, der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herzogenaurach hat sich mit klarer Mehrheit für die Fusion ausgesprochen. Dafür sprechen die Sicherung der Sparkassendienstleistung in der Fläche, der Arbeitsplätze und des Gewerbesteueraufkommens. Die Sparkasse Herzogenaurach fusionierte bereits 1929. Dies habe sich hervorragend bewährt. Kreisrat Dr. Hacker spricht sich klar für die Fusion der beiden Sparkassen aus. Für beide Sparkassen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei es wichtig, jetzt eine Entscheidung zu treffen. Im weiteren Verlauf äußert Kreisrat Hirschmann seine Prognose zum „Geschäftsmodell Sparkasse“. Dieses sei seiner Ansicht nach aufgrund der Entwicklung im Bankenwesen und der Änderung des Kundenverhaltens bedroht. Eine Fusion würde die generelle Entwicklung nur zeitlich verzögern und die Sparkasse nicht dauerhaft sichern. Aus diesen Gründen plädiere er dafür, dass sich der Kreistag auch nach einer möglichen Fusion weiterhin mit der Thematik beschäftigt und auseinandersetzt. Kreisrat Hirschmann stellt den Antrag, in die Satzung des Zweckverbandes einen jährlichen Lagebericht durch den Vorstandsvorsitzenden der fusionierten Sparkassen im Kreistag aufzunehmen. Mit einer entsprechenden Protokollnotiz könne er selbst und ein Großteil der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Fusion zustimmen.

 

Landrat Tritthart entgegnet darauf, einen entsprechenden Jahresbericht gebe es wie bisher seit seiner Amtsübernahme jedes Jahr. Der Vorstandsvorsitzende der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen habe dies mit Schreiben vom 27.03.2017 schriftlich zugesichert.

 

Im weiteren Verlauf der Beratung erläutert Kreisrat Brehm seine Ansicht, eine Fusion der beiden Sparkassen sei weder aus rechtlichen noch aus wirtschaftlichen Gründen notwendig. Die Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch habe in den letzten Jahren sehr viel geleistet und könne darauf stolz sein. Die Eigenkapitalausstattung liege rechnerisch über der der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen. Hinsichtlich der Regulatorik und der Zinsentwicklung seien Änderungen ersichtlich. Wesentlich sei nicht die Größe sondern die Qualität eines Kreditinstituts. Kreisrat Brehm kritisiert, dass es keine Möglichkeit gab, ein neutrales Gutachten einzusehen. Für die Stadt Höchstadt a. d. Aisch als Mittelzentrum habe die Kreissparkasse mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine zentrale Bedeutung. Er selbst gehe auch von einer besonderen Betroffenheit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch aus. Weiterhin stellen die unterschiedlichen Hebesätze der Stadt Höchstadt a. d. Aisch und der Stadt Erlangen für die Gewerbesteuer einen Standortvorteil für Höchstadt a. d. Aisch dar. Eine vertragliche Regelung zur Gewerbesteuer wäre erstrebenswert gewesen. Weiterhin  beinhaltet das Verhandlungsergebnis seiner Ansicht nach einen zu niedrigen Anteil des Landkreises an einer fusionierten Sparkasse. Abschließend unterstützt Kreisrat Brehm in seiner Wortmeldung ausdrücklich die Initiatoren des Bürgerbegehrens.

 

Landrat Tritthart macht deutlich, dass die originäre Entscheidungszuständigkeit bei den gewählten Mitgliedern des Kreistages liegt. Diese haben wiederum Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte mit deren Wahl mit der Wahrnehmung der Aufgabe und der damit verbundenen Verantwortung beauftragt. Zur Frage der besonderen Betroffenheit liegt ein Schreiben der Regierung von Mittelfranken vor, in dem im Rahmen einer rechtlichen Würdigung, die besondere Betroffenheit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch verneint wird.

 

Im Anschluss hebt Kreisrat Nussel nochmals hervor, dass im gesamten Verfahren eine transparente und sachgerechte Diskussion der Thematik gewährleistet war. Fragen konnten gestellt werden und wurden in die Verhandlungen eingebracht. Die Verhandlungsergebnisse liegen vor und wurden klar dargestellt. Auf dieser Grundlage könne der Fusion zugestimmt werden. Der Kreistag müsse dabei seiner Verantwortung gerecht werden, für eine starke Sparkasse im ländlichen Raum Sorge zu tragen, die auf die Anforderungen der Zukunft ausgerichtet ist. Beratung und direkte Ansprechpartner seien für die Unternehmen und die Wirtschaft auch im Zeitalter der Digitalisierung unverzichtbar.

 

Nach einem weiteren Meinungsaustausch und der nochmaligen Forderung von Kreisrat Hirschmann, eine regelmäßige Information des Kreistages über die Geschäftssituation einer fusionierten Sparkasse in der Zweckverbandssatzung zu regeln, verliest Landrat Tritthart wörtlich das diesbezügliche Schreiben des Vorstandsvorsitzenden von Hebel vom 27.03.2017. Kreisrat Hirschmann erklärt, mit der protokollmäßigen Aufnahme dieser schriftlichen Zusicherung werde seinem Antrag nachgekommen. Das Schreiben des Vorstandsvorsitzenden von Hebel vom 27.03.2017 ist der Niederschrift beigefügt.

 

 

 

 


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.            Der Landkreis Erlangen-Höchstadt in seiner Funktion als Träger der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch billigt den diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Vereinigungsvertrags samt seinen Anlagen 1 (Zweckverbandssatzung) und 2 (Sparkassensatzung) und beschließt,

 

dass sich die Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch gemäß Art. 16 SpkG mit der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen zum 1. Juli 2017 vereinigt (Vereinigungszeitpunkt). Rückwirkender Zeitpunkt der Verschmelzung im Innenverhältnis gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz SpkG ist der Ablauf des 31. Dezember 2016.

 

2.            Der Landkreis Erlangen-Höchstadt entsendet gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 der Zweckverbandssatzung insgesamt 8 Verbandsräte in die Verbandsversammlung des Fusionszweckverbands. Zu den 4 bisherigen Verbandsräten im Zweckverband Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und deren Stellvertretern werden die folgenden weiteren 4 Verbandsräte und deren Stellvertreter bestellt, die in den bisherigen Verwaltungsrat der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch als Mitglieder des Verwaltungsrats und deren Ersatzleute gewählt waren:

 

Verbandsrätin/Verbandsrat                                       Stellvertreterin/Stellvertreter

 

Andreas Hänjes                                                        Barbara Stark-Irlinger

Irene Häusler                                                            Ludwig Wahl

Friederike Schönbrunn                                             Dr. Ute Salzner

Irmgard Conrad                                                        Karl-Heinz Hertlein

 

3.            Der Entwurf des Vereinigungsvertrags mit seinen Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.            Der Vollzug dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch und die zuständigen Gremien der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen und ihres Trägers ebenfalls entsprechende Fusionsbeschlüsse fassen.