Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ging den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses eine Beschlussvorlage zu, aus welcher die näheren Hintergründe der geplanten rückwirkenden Bewilligung der Förderung der Personalkosten für die zweite hauptberufliche pädagogische Fachkraft ab dem 01.01.2017 hervorgehen. Die Beschlussvorlage ist dieser Niederschrift in Anlage beigefügt.


Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für die überörtliche Jugendarbeit im Jugendhaus rabatz wird auf der Basis der Einrichtungskonzeption vom September 2016 die Förderung der Personalkosten für die zweite hauptberufliche pädagogische Fachkraft rückwirkend ab 01.01.2017 bewilligt.