Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 2, Anwesend: 53

Den Mitgliedern des Kreistages wird zum Haushaltsentwurf 2017 und zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 23.01.2017 zur Verbesserung der Wohnraumversorgung im Landkreis ERH als Tischvorlage ein Beschlussvorschlag auf der Grundlage des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 30.01.2017 zur Verfügung gestellt. Am 27.01.2017 erhielten die Mitglieder des Kreistages vorab per Mail den Antrag der Kreisräte Stefan Müller und Dr. German Hacker vom 27.01.2017 auf Erlass einer Verpflichtungsermächtigung für den Kreishaushalt 2017. Dieser wird nochmals als Tischvorlage aufgelegt.

 

Landrat Tritthart erläutert in seiner Rede zum Haushaltsentwurf 2017 die wesentlichen Eckdaten und finanziellen Schwerpunkte des Gesamtbudgets in Höhe von 164 Mio. €. Auf der Grundlage der bisher soliden Finanzpolitik, der guten Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden und dem finanziell gut ausgestatten kommunalen Finanzausgleiches könne der Landkreis auch 2017 seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen und nachhaltig in den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur investieren. Ziel sei es, durch konsequentes, zukunftsorientiertes Handeln, die Attraktivität des Landkreises als Lebensraum und Wirtschaftsstandort für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu stärken und auszubauen.

 

Die finanziellen Schwerpunkte des Haushaltsentwurfes 2017 liegen mit 43,9 Mio. € im Sozialbereich, mit 18,0 Mio. € bei den Schulen und mit 12,6 Mio. € bei den öffentlichen Einrichtungen Wirtschaft und Verkehr. Die an den Bezirk Mittelfranken abzuführende Bezirksumlage übersteige mit 34,8 Mio. € auch 2017 jedes Fachbudget des Landkreises. Weiterhin leiste der Landkreis mit einem Wirtschaftsvolumen von 13,5 Mio. € mit dem Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung der Landkreisbevölkerung.

 

Trotz der Verbesserungen im Finanzausgleich könne wegen der hohen Investitionstätigkeit der Haushaltsausgleich nur durch die Einplanung einer Kreditaufnahme von 10,6 Mio. € herbeigeführt werden. Diese Entwicklung werde sich aufgrund der intensiven Investitionstätigkeit des Landkreises noch fortsetzen. Ziel und Aufgabe bleibe es, durch eine angemessene Eigenmittelausstattung an den Investitionen den kalkulierten Kreditrahmen zu vermindern und mit konsequenten Tilgungszahlungen die Belastung für den Schuldendienst zu begrenzen.

 

Landrat Tritthart stellt im weiteren Verlauf seiner Rede die vielfältigen Aufgaben, Maßnahmen und Ziele für die Bereiche öffentliche Verwaltung, Schulen, Soziales, Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch sowie Abfallwirtschaft und Verkehr vor.

 

Wesentlich im Bereich der öffentlichen Verwaltung sei der Neubau des Landratsamtes mit einem Kostenvolumen in Höhe von insgesamt 39,2 Mio. € mit dem die dringend notwendigen Verbesserungen für den Bürgerservice und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter realisiert sowie die äußeren Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau einer leistungsfähigen, modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung geschaffen werden. Die Baumaßnahme liege im Zeit- und Kostenrahmen mit dem Ziel der Fertigstellung und des Umzuges in das neue Gebäude in der ersten Jahreshälfte 2018. Da der energetische Standard des Neubaus die Voraussetzungen des „KfW-Effizienzhauses 55“ erfüllt, kann der Landkreis sehr zinsgünstige Kredite aus dem Programm „Energiekredit Kommunal“ der KfW/BayernLabo in Anspruch nehmen.

 

Einen wichtigen Attraktivitätsfaktor im Landkreis sowie einen Lernort für rund 8100 Schülerinnen  und Schüler bilde das sehr gut ausgebaute, leistungsfähige und vielfältige Schulwesen. Mit der Teilnahme an der Initiative „Bildungsregionen in Bayern“ und am Projekt „Bildung integriert“ werde der Landkreis weitere qualitative Verbesserungen des Bildungsangebotes u.a. durch den Aufbau eines datenbasierten Bildungsmanagements, eine Verstärkung des Dialogs und eine Intensivierung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit anstreben.

 

Die Schulgebäude der in der Trägerschaft des Landkreises stehenden zwei Realschulen, vier Gymnasien, fünf beruflichen Schulen und drei Förderzentren sind in einem baulich, technisch und energetisch gutem Zustand, der einen ordnungsgemäßen Rahmen für ein modernes zeitgemäßes Lernumfeld bietet. Die Investitionen in modernen Schulausstattungen umfassen im Jahr 2017 600.000 €.

 

Dank großer Anstrengungen zum Erhalt, zur Sanierung und zum weiteren Ausbau der schulischen Infrastruktur könne die Feststellung getroffen werden, dass beim Landkreis kein Investitions- oder Sanierungsstau besteht.

 

Mit einem Kostenvolumen von 822.000 € ist die Erweiterung des Lehrerzimmers und der Verwaltung an der Realschule Herzogenaurach in den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm eingestellt.

 

Eine große finanzielle Herausforderung werde in den nächsten Jahren die Baumaßnahme am Emil-von-Behring-Gymnasium in Spardorf. Neben einer Generalinstandsetzung mit energetischer Sanierung soll das schulische Raumprogramm durch Umbau und Erweiterung auf die aktuellen schulischen Anforderungen ausgerichtet werden. Zur Vorbereitung weiterer Entscheidungen der Kreisgremien sind in diesem Zusammenhang neben den Kosten der Generalinstandsetzung auch die Kosten eines Neubaus der Schulanlage zu ermitteln. Nach Abstimmung des Planungskonzeptes mit der Regierung von Mittelfranken erfolgen die notwendigen Kostenberechnungen, deren Ergebnisse dann in den zuständigen Gremien im Frühjahr 2017 vorgestellt werden.

 

Landrat Tritthart weist weiterhin auf die größten schulischen Investitionsschwerpunkte in den letzten Jahren hin, insbesondere auf die Sanierungs-, Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen am Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch, deren Investitionen sich auf mehr als 12 Mio. € belaufen. Im Rahmen des Bauunterhaltes werden im Jahr 2017 die Toilettenanlagen erneuert und eine Fluchttreppe angebaut. Die Frage der Sanierung des Kollegstufenbaus werde in den nächsten 4 bis 5 Jahren in die planerischen Überlegungen einbezogen. Mit den vielfältigen energetischen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in den Schulen und Liegenschaften des Landkreises und der in weiten Teilen realisierten bzw. vorgesehenen Umstellung der Energieversorgung auf regenerative Energien werden bereits deutliche Energieeinsparungen erzielt. Die Umsetzung des vom Kreistag beschlossenen Klimaschutzkonzeptes werde auch ein Arbeitsschwerpunkt in den kommenden Jahren sein.

 

Der Sozialetat des Landkreises beträgt 43,9 Mio. €. Hierfür erhalte der Landkreis staatliche Erstattungen und Zuweisungen in Höhe von 23,7 Mio. €. Für den Landkreis und damit aus Mitteln der Kreisumlage verbleibe ein Finanzierungsanteil in Höhe von 20,2 Mio. €. Die finanziellen Schwerpunkte sind die Sozialhilfe, die Jugendhilfe, der Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes mit Aufnahmegesetz und die Grundsicherung (Kosten der Unterkunft). Das „Jobcenter Erlangen-Höchstadt“ führe seine erfolgreiche Arbeit auch 2017 fort. Deutliche Verbesserungen gebe es bei der Erstattungsquote für die Kosten der Unterkunft. Der Finanzbedarf beläuft sich hierfür auf 7,2 Mio. €. Für den Bereich Asylbewerber und Flüchtlinge sind 9,0 Mio. € eingeplant, wobei hierfür von einer vollen Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern ausgegangen werde. Daneben wendet jedoch der Landkreis für die Sachbearbeitung und die Asylsozialberatung als freiwillige Leistung weitere Finanzmittel in Höhe von etwa 0,9 Mio. € auf, für die keine Kostenerstattung erfolgt. Diese Kosten sind vollständig aus Mitteln der Kreisumlage zu finanzieren.

 

Für den Bereich der Jugendhilfe bleibe der Finanzbedarf 2017 mit 10,6 Mio. € unverändert. Wesentlicher Schwerpunkt sei der Ausbau der Prävention und der frühen Hilfen im ambulanten Bereich, um weiteren Kostensteigerungen in der Jugendhilfe nachhaltig zu begegnen.

 

Für die Leistungen zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind im Haushalt 2017 3,4 Mio. € kalkuliert von deren vollständigen Erstattung durch den Freistaat Bayern weiter ausgegangen werde. Die Erstattung der Leistungen für junge Flüchtlinge nach Erreichen der Volljährigkeit erfolgt derzeit durch den Bezirk Mittelfranken. Der Finanzbedarf wird mit 2,8 Mio. € angesetzt. Trotz der hälftigen Finanzbeteiligung des Freistaates Bayern hat der Bezirk Mittelfranken wegen der bestehenden Finanzbelastung in Höhe von 10 Mio. € den Hebesatz der Bezirksumlage um 0,2 Punkte erhöht. Für diesen Personenkreis zeichnen sich weitere Finanzproblematiken für das Jahr 2018 ab. Bei einer eventuellen Übertragung der Zuständigkeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte entsprechen die aktuellen Aufwendungen des Landkreises in Höhe von 2,8 Mio. € zusätzlich 1,9 Hebesatzpunkten der Kreisumlage.

 

Mit dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2017 des Kreiskrankenhauses St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch stellt der Landkreis die Krankenhausversorgung im Gebiet des westlichen Landkreises sicher. Zur Verlustdeckung werden 1.387.000 € bereitgestellt. Mit einem ergänzenden Zuschuss für Investitionen in Höhe von 100.000 € und über die am 04.10.2016 begonnene Baumaßnahme zur „Strukturverbesserung und hygienischen Optimierung“ werde das Kreiskrankenhaus für den Wettbewerb mit anderen Medizinanbietern gestärkt und auf die gestiegenen Anforderungen hin optimiert und für die Zukunft ausgerichtet. Positiv angenommen wird die am 01.01.2017 begonnene Zusammenarbeit im Bereich der Unfallchirurgie und Orthopädie mit der Universitätsklinik Erlangen.

 

Die kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises verfüge über ein gut akzeptiertes System mit einem flächendeckenden Netz von Recyclinghöfen und Wertstoffinseln. Damit werden orts- und bürgernah verschiedene Möglichkeiten der Abfalltrennung, -vermeidung und Wiederverwertung garantiert. Der aktuelle vierjährige Kalkulationszeitraum endet am 31.12.2017. Nach Durchführung einer Neukalkulation wird den zuständigen Gremien die Frage einer möglichen Gebührensenkung zur Entscheidung vorgelegt.

 

Im Folgenden betont Landrat Tritthart die besondere Bedeutung des Auf- und Ausbaus einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für den Landkreis. Ein flächendeckendes, attraktives Nahverkehrsangebot trage wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg der Region bei und leiste einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

 

Zur Förderung des ÖPNV, für den Kreisstraßenunterhalt und für den Ausbau der Kreisstraßen und Radwege wendet der Landkreis 2017 8,5 Mio. € auf. Mit einem Finanzaufwand von 2,8 Mio. € fördert der Landkreis Tarif- und Verkehrsverbesserungsmaßnahmen des ÖPNV. Das bereits im Jahr 2016 umgesetzte Konzept für das Linienbündel „Aischgrund“ werde 2017 fortgesetzt mit dem Linienbündel im „Seebachgrund“ auf der Verkehrsachse Weisendorf-Großenseebach-Heßdorf-Erlangen. Für das Jahr 2018 ist bereits das Vergabeverfahren für die Linienbündel „Aurachgrund“ und „Regnitzgrund“ eingeleitet. Von einem externen Planungsbüros wird das Linienbündel „Ebrach-/Lindach-/Weisachgrund“ überplant für einen voraussichtlichen Betriebsbeginn 2019.

Bereits realisiert wurden gebietsübergreifende Verbesserungen mit dem Landkreis Forchheim im östlichen Landkreisgebiet mit den Schwerpunkten Uttenreuth, Spardorf, Eckental, Heroldsberg und Kalchreuth. Weitere Verbesserungen erfolgen im Rahmen von Neuausschreibungen z. B. die Einrichtung einer Schnellbusverbindung von Eckental nach Erlangen, deren Betriebsbeginn im Dezember 2018 geplant sei. Landrat Tritthart appelliert an die Bürgerinnen und Bürger das seit 2014 wesentlich verbesserte bedarfsorientierte und leistungsgerechte Angebot anzunehmen und zu nutzen.

 

Für die Umsetzung des im Kreistag am 19.12.2016 beschlossenen Investitionsprogrammes für Kreisstraßen und Radwege werden Finanzmittel in Höhe von 2,4 Mio. € beansprucht. Damit ist die Finanzierung der Bahnbrücke in Baiersdorf, des Geh- und Radweges zwischen Uttenreuth und Marloffstein, der Ausbau der Ortsdurchfahrt Oberreichenbach sowie der Geh- und Radweg zwischen Weiher und Unterschöllenbach vorgesehen.

 

Abschließend stellt Landrat Tritthart fest, dass im vorliegenden Haushaltsentwurf 2017 die Erhöhung der Bezirksumlage um 0,2 Punkte ohne gleichlautende Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage im Landkreishaushalt kompensiert ist. Die finanzielle Entlastung der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis beträgt 0,3 Mio. € und damit zusammen mit den Kreisumlageentscheidungen 2015 und 2016 2,6 Mio. €. Aufgrund der derzeitigen finanzwirtschaftlichen Rahmendaten des Kreishaushaltes 2017 sei eine Kreisumlagenentscheidung zugunsten der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden vertretbar. Sollten sich die finanziellen Rahmenbedingungen wesentlich ändern z. B. bei Erhöhung der Bezirksumlage bzw. bei Änderungen in der Zinsentwicklung oder Aufgabenentwicklung im Einzelplan 4 bittet Landrat Tritthart im Gegenzug, sich dem dann ggf. auftretenden Erfordernis der Erhöhung der Kreisumlage nicht zu verschließen.

 

Im weiteren Verlauf verweist Landrat Tritthart auf die im Kreisausschuss vorberatenen und in den Beschlussvorschlag eingearbeiteten Änderungen zum Haushaltsentwurf. Diese sind aus der als Tischvorlage beigefügten Beschlussvorlage ersichtlich und beinhalten insbesondere die Erhöhung des Haushaltsansatzes für das Regionalmanagement um 30.000 € aufgrund des Antrages der SPD-Kreistagsfraktion vom 23.01.2017 und die Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 € als Vorbehalt für einen Zuschuss zum Neubau einer gemeinsamen Rettungswache für BRK und ASB in Herzogenaurach entsprechend dem Antrag der Kreisräte Stefan Müller und Dr. German Hacker vom 27.01.2017.

 

Das Investitionsprogramm mit den Schwerpunkten Landratsamt, Schulen, Krankenhaus und Kreisstraßen summiert sich alleine im Zeitraum 2017 bis 2020 auf etwa 60 Mio. €. Sowohl die laufenden als auch die anstehenden großen Investitionsmaßnahmen erfordern vom Landkreis auch in den nächsten Jahren größte finanzielle Anstrengungen. Dabei müsse darauf geachtet werden, die Belastung künftiger Generationen durch hohe Kreditaufnahmen in Grenzen zu halten. Dies sei umso mehr von Bedeutung, weil Rücklagen zur Finanzierung der Investitionen beim Landkreis nicht vorhanden sind.

 

Landrat Tritthart bittet abschließend an der Gestaltung der Zukunft des Landkreises konstruktiv mitzuwirken und dankt den Kreisrätinnen und Kreisräten, besonders auch dem Arbeitskreis Nahverkehr, dem Kreiskämmerer und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung. Ziel aller sei es für die Bürgerinnen und Bürger einen leistungsfähigen Landkreis aufrecht zu erhalten und zu gestalten.

 

Im Rahmen der anschließenden Beratung würdigen die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen den Haushaltsentwurf 2017. Sowohl aus der CSU-Kreistagsfraktion, der SPD-Kreistagsfraktion als auch aus den Fraktionen der Freien Wähler und von Bündnis 90/Die Grünen wird Zustimmung signalisiert. Die Fraktionen stimmen dem Vortrag des Landrats zur Bedeutung des Ausbaus einer leistungsfähigen Infrastruktur, vor allem für das Landratsamt, die Schulen, den ÖPNV und das Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch übereinstimmend zu. Der Fraktionsvorsitzende der FW-Kreistagsfraktion Kreisrat Brehm verweist auf die Mitarbeit in allen vorberatenden Ausschüssen. Der Landkreis sei insgesamt auf einem hervorragenden Weg, u.a. hinsichtlich der Maßnahmen im ÖPNV und der Finanzierung der Investitionen mit zinsgünstigen Darlehen. Von Seiten der SPD-Kreistagsfraktion wird auch im Hinblick auf deren Antrag vom 23.01.2017 appelliert, Sorge dafür zu tragen, dass bezahlbarer Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Darauf ziele der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion ab, der mit einer Erhöhung des Haushaltsansatzes für Maßnahmen des Regionalmanagements um 30.000 € im Haushalt 2017 berücksichtigt wurde. Für die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen signalisiert der Fraktionsvorsitzende, Kreisrat Hirschmann, Zustimmung zum Haushaltsentwurf. Angeregt wird in diesem Zusammenhang, den Spitzenplatz den der Landkreis in verschiedenen Rankings belegt, als Anlass zur Solidarität mit schwächeren Regionen zu nehmen. So könnte eine neue Partnerschaft angedacht werden. Kritisch werde der für Zuzug und Wirtschaft benötigte Flächenverbrauch betrachtet. Für die FDP-Kreistagsfraktion teilt Kreisrat Dassler mit, diese begrüße alle dargestellten Investitionsmaßnahmen. Teil des Haushaltsentwurfes sei jedoch auch die Finanzplanung und aus dieser könne entnommen werden, dass keine nennenswerten Rücklagen vorhanden sind. Die FDP-Kreistagsfraktion rege daher an, Einsparmöglichkeiten im Verwaltungshaushalt zu überlegen. Bei einem Personal- und Sachaufwand in Höhe von rund 50 Mio. € wären 2 % Einsparung bereits 1 Mio. € jährlich. Landrat Tritthart erwidert, seiner Ansicht nach wäre ein wesentliches Einsparpotential bei der Standortentscheidung für den Neubau des Landratsamtes vorhanden gewesen. Dieses wurde nach seiner Kenntnis auch von der damaligen FDP-Fraktion nicht einhellig vertreten. Der Fraktionsvorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion Nussel befürwortet den Haushaltsentwurf 2017. Der Landkreis habe sich gut positioniert und sei für die Zukunft gerüstet. Für diese sei die Digitalisierung ein wichtiges und großes Thema. Der Mittelstand müsse hier zukunftsorientiert und aufmerksam sein, um im Wettbewerb nicht in Rückstand zu geraten. Was für den ökologischen Flächenverbrauch gelte sei gleichermaßen für landwirtschaftliche Flächen maßgebend. Ein sparsamer Umgang mit Flächen sei in jeder Hinsicht notwendig. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zur möglichen Fusion der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch mit der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen mahnt Kreisrat Nussel eine sachliche und vorausschauend verantwortungsvolle Diskussion an und stellt abschließend klar, dass er entgegen der Darstellung in der Presse weder im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch noch Verwaltungsrat im Zweckverband der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen ist. Kreisrat Müller bedankt sich für die Unterstützung des Antrages vom 27.01.2017 und stellt die Notwendigkeit und die Vorteile einer neuen Rettungswache für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Herzogenaurach dar. Es erfolgte diesbezüglich eine enge Abstimmung zwischen ASB und BRK.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplans des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2017 und des Wirtschaftsplans des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für das Wirtschaftsjahr 2017 werden unter Berücksichtigung des Empfehlungs­beschlusses des Kreisausschusses vom 30.01.2017 angenommen.

 

Der Kreistag beschließt folgende Haushaltssatzung:

 

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Landkreises Erlangen-Höchstadt

für das Haushaltsjahr 2017

 

Aufgrund des Art. 57 ff. Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erlangen-Höchstadt folgende

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

 

§ 1

 

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Verwaltungshaushalt      in den Einnahmen und Ausgaben mit    140.366.000,00  Euro

       und

       im Vermögenshaushalt       in den Einnahmen und Ausgaben mit      23.784.000,00  Euro

      

       ab.

 

(2)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Erfolgsplan                   in den Erträgen mit                               12.029.100,00  Euro

                                               und in den Aufwendungen mit                13.415.663,00  Euro

                                               (Jahresfehlbetrag 1.386.563,00 Euro)

       und

       im Vermögensplan             in den Einnahmen und Ausgaben

                                               (einschließlich Verlustausgleich in Höhe

                                               von 1.386.563,00 Euro)  mit jeweils           1.652.263,00  Euro

       ab.

 

 

§ 2

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  10.660.500,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Kreis­krankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  12.820.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)   Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes, der nach Art. 18 ff. Finanz­ausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2017 auf  73.123.161,48 Euro  festgesetzt.

 

(2)   Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüssel­zuweisungen bemessen:

 

       1.  Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen 2017

            der Grundsteuer A                                                      634.854  Euro

            der Grundsteuer B                                                  12.244.872  Euro

            der Gewerbesteuer                                                 43.221.550  Euro

            der Einkommensteuerbeteiligung                            81.160.518  Euro

            der Umsatzsteuerbeteiligung                                     5.677.502  Euro

       2.  80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2016      7.519.884  Euro

       Summe der Bemessungsgrundlagen                          150.459.180  Euro

 

(3)   Nach Art. 18 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze für die Kreisumlage wie folgt festgesetzt:

       1.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A                          48,6 v.H.

       2.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B                          48,6 v.H.

       3.  Aus der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer                         48,6 v.H.

       4.  Aus der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer                     48,6 v.H.

       5.  Aus der Steuerkraftzahl der Umsatzsteuer                           48,6 v.H.

       6.  Aus 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen                                48,6 v.H.

 

(4)   Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       1.  Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)            360 v.H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                   360 v.H.

       2.  Gewerbesteuer                                                                    360 v.H.

 

 

§ 5

 

(1)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­haltsplan wird auf   5.000.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt­schaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch wird auf  750.000,00  Euro fest­gesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem  01. Januar 2017 in Kraft.

 

 

 

Erlangen,

Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

 

 

 

Alexander Tritthart

Landrat

 

 

 

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 64 i. V. m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 18 Landkreisordnung den Finanzplan für die Jahre 2016 - 2020.

 

Der Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für die Jahre 2016 - 2020 wird angenommen.