Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält der Arbeiterwohlfahrt - KV Erlangen-Höchstadt e.V. für die Migrationsberatung im Landkreis im Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000,00 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2017 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Förderung erfolgt somit vorbehaltlich und ausschließlich für Stellen, welche eine Förderung durch den Bund entsprechend der jeweils geltenden Förderrichtlinien zur Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) erhalten. Die Förderung ist dabei auf die Deckung der nicht förderfähigen Mehrausgaben im Sinne der vorstehenden Richtlinie begrenzt.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt als Fehlbetragsfinanzierung und ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2017 hinaus.