Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält das ASB RV Erlangen-Höchstadt e.V. zu den Sachkosten für die soziale Beratung im Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 19.508,04  Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2017 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung vorbehaltlich und ausschließlich für Stellen, welche eine Förderung durch den Freistaat Bayern entsprechend der jeweils geltenden Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern (Asylsozialberatungsrichtlinie) erhalten. Die Förderung darf dabei 10.000 Euro pro geförderter Vollzeitstelle nicht überschreiten.

 

Die Gewährung eines Zuschusses ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2017 hinaus.