Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 0, Anwesend: 56

Den Mitgliedern des Kreistages liegen zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie der Entwurf für die Investitionsplanung 2017 – 2020 für den Straßen-, Brücken- und Radwegeausbau des Landkreises vor. Die Investitionsplanung für die Jahre 2017 bis 2020 ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart weist eingangs darauf hin, dass der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 12.12.2016 einstimmig die Annahme der vorliegenden Investitionsplanung empfohlen hat.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen und es besteht Einverständnis mit der vorgenannten Investitionsplanung für:

 

Kreisstraßen-, Brücken- und Radwegeausbau:

Die veranschlagten Kosten betragen

            für die Haushaltsjahre 2017 - 2020   6.060.000,00 €

            der Finanzbedarf wird ermittelt mit    3.410.000,00 €

 

Die Maßnahme ERH 25 – Geh- und Radweg Hammerbach - Beutelsdorf wird als absolut vorrangig in die Priorität 1 für das Jahr 2017 eingestuft (HHSt 1.6525).

 

Weiterhin werden die Baumaßnahmen

            ERH 7      Radweg Uttenreuth - Marloffstein                        HHSt 1.6517

            ERH 33    Radweg Unterschöllenbach - Minderleinsmühle HHSt 1.6533

als vorrangig eingestuft.

 

Für die Haushaltsjahre 2017 bis 2020 sind die anteiligen Kosten einzuplanen; die Vorlage „Investitionsplanung 2017 bis 2020“ ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prioritätenliste / Investitionsplanung jährlich fortzuschreiben.