Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54

 

Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie in Anlage dazu die Zweckvereinbarung zur Aufgabenübertragung für die Ausschreibung der gemeinsamen Linienbündel 7 und 8, die entsprechende Finanzvereinbarung sowie Ausführungen zu den Qualitätsstandards erhalten. Die Zweckvereinbarung sowie die Anlagen sind dieser Niederschrift beigefügt.

 

Landrat Tritthart weist auf die deutlichen Verbesserungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs für den östlichen Bereich des Landkreises hin. Neben Taktverbesserungen führe insbesondere die Einrichtung einer Schnellbuslinie zu Pendlerstoßzeiten zu einem optimierten Busangebot.

 

Es habe sich als zweckmäßig erwiesen, die europaweite Ausschreibung der beiden Linienbündel von einer Hand durchführen zu lassen. Da diese Aufgabe bereits im Jahr 2010 vom Landkreis Forchheim übernommen wurde, sei der Abschluss einer erneuten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Forchheim sinnvoll und zweckmäßig.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Forchheim zur Ausschreibung der Linienbündel 7 und 8 wird in der vorliegenden Form beschlossen.