Beschluss: Mehrfachbeschluss

Den Mitgliedern des Kreistages wurde zu diesem Tagesordnungspunkt mit Mail vom 20.04.2016 eine Sitzungsvorlage sowie der Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.04.2016 übersandt. Diese liegen der Niederschrift als Anlage ebenso bei, wie das als Tischvorlage verteilt Schreiben der Gemeinde Gremsdorf vom 14.04.2016.

 

Landrat Tritthart erklärt, der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) sowie der dazu erstellte Umweltbericht wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur öffentlich zugänglich gemacht und die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. In diesem Rahmen ist eine Stellungnahme des Landkreises bis zum 2. Mai 2016 möglich. In der Projektliste Straßen und dabei im Bereich der Bundesstraßenplanung des BVWP 2030 sind im Gebiet des Landkreises unter Nr. 6.1 der Ausbau der Bundesstraße 2, Ortsumfahrung Forth, sowie unter Nr. 326 der Ausbau der Bundesstraße 470, Ortsumfahrung Gremsdorf, enthalten. Landrat Tritthart fasst im Weiteren die in der beiliegenden Tischvorlage genannten Details, insbesondere zur Bewertung der Ortsumfahrung Gremsdorf und die Forderungen der Gemeinde Gremsdorf sowie der Bürgerinitiative „Gemeinsam für eine beruhigte Hauptstraße“ zusammen. Landrat Tritthart begrüßt abschließend im Ergebnis ausdrücklich die Aufnahme des Ausbaus der Bundesstraße 2, Ortsumgehung Forth, in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2030. Hinsichtlich der Ortsumfahrung Gremsdorf im Zuge der Bundesstraße 470 schlägt Landrat Tritthart vor, dass von Seiten des Landkreises die Forderungen der Gemeinde Gremsdorf und der Bürgerinitiative „Gemeinsam für eine beruhigte Hauptstraße“unterstützt werden. Im Einzelnen gehe es darum, für die Ortsumfahrung Gremsdorf eine Herausnahme aus dem Gesamtprojekt B 470 Rothenburg (A7) – Höchstadt (B505) – Bamberg und damit eine eigenständige Betrachtung der Ortsumfahrung Gremsdorf zu erreichen. Ziel ist die Aufnahme der Ortsumfahrung Gremsdorf in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2030. Nur auf dieser Basis dürfen die beteiligten Stellen mit einer Planung beginnen. Hauptargument für eine eigenständige Betrachtung ist insbesondere die sehr hohe und signifikante Verkehrsbelastung in Gremsdorf. Diese werde aufgrund der Vermischung mit der niedrigen Belastung anderer Teilprojekte nicht ausreichend berücksichtigt. Zum Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.04.2016 führt Landrat Tritthart aus, dieser betreffe den „Güterzugtunnel Fürth“ und damit ein Bahnprojekt. Dieses ist als Projekt-Nr. 2-010-V04 ABS/NBS Nürnberg-Erfurt  (VDE 8.1) als „Vorhaben des potentiellen Bedarfs, die in den vordringlichen Bedarf oder weiteren Bedarf aufsteigen können“ im BVWP 2030 unter Anlage 2; Projektlisten Schiene, genannt. Da es sich um zwei unterschiedliche Teilbereiche im BVWP 2030, nämlich „Straße“ und „Schiene“ handelt, schlägt Landrat Tritthart vor, hierzu auch getrennt Stellung zu nehmen.

 

Im Verlauf der anschließenden Beratung wird die Aufnahme des Ausbaus der Bundesstraße 2, Ortsumfahrung Forth, begrüßt. Für die Vorplanung der Maßnahme weist Kreisrätin Marschall auf notwendige Verbesserungsmaßnahmen, insbesondere die Geh- und Radwegführung betreffend, hin. Landrat Tritthart weist darauf hin, dass Details auf andere Weise in die Planung eingebracht werden müssen. Voraussetzung für die Planung sei jedoch die generelle Aufnahme des Projekts in den BVWP 2030.

 

Aus verschiedenen Wortmeldungen zum Ausbau der B 470, Ortsumfahrung Gremsdorf, wird deutlich, dass die Forderungen der Gemeinde Gremsdorf unterstützt werden sollen. Es sei dringend geboten, die Problematik anzugehen und im Rahmen der Planung auch Alternativen unter Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten zu prüfen. Während Kreisrat und Bürgermeister der Stadt Höchstadt a. d. Aisch Brehm die Forderung der Gemeinde Gremsdorf, die Südumfahrung betreffen, unterstützt, weist er gleichzeitig darauf hin, dass eine Nordumfahrung fast ausschließlich auf dem Gebiet der Stadt Höchstadt a. d. Aisch verlaufen würde und daher mit dieser abzustimmen sei. Landrat Tritthart macht nochmals deutlich, dass die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des BVWP als erster Schritt wichtig sei, damit in den nächsten 14 Jahren überhaupt geplant werden dürfe. Nur im Rahmen einer Planung lassen sich dann die weiteren Voraussetzungen etc. klären.

Hierzu verdeutlicht Kreisrat und MdB Müller noch die Verfahrensweise bis zum geplanten Beschluss des BVWP im Bundestag im Herbst dieses Jahres. Aus seiner Sicht sei die Forderung der Anwohner/Innen und Bürger/Innen von Gremsdorf bei rund 13.000 Fahrzeugen täglich und der damit einhergehenden erheblichen Belastung verständlich. Es bestehe auch durchaus die Frage, weshalb der Ausbau der B 470 von der A 7 bis zur A 3 in der Gesamtheit betrachtet wird. Zweiter wesentlicher Punkt sei die naturschutzrechtliche- und ökologische Bewertung, die beide Varianten der Ortsumfahrung Gremsdorf (Nord- und Südumfahrung) betreffen. Verbesserte Realisierungschancen bei einer weitergehenden Forderung nach einer Tunnellösung, halte er für fraglich. Wichtig sei jedoch die Maßgabe, die Umsetzung der im BVWP im vordringlichen Bedarf aufgenommen Maßnahmen gilt: Diese sollen noch während der Laufzeit des BVWP 2030 auch gebaut werden.

Landrat Tritthart erklärt nochmals, dass vor diesem Hintergrund die im Brief der Gemeinde Gremsdorf zum Ausdruck gebrachte mehrheitliche Forderung der Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich unterstützt werden sollte, um einer Lösung in absehbarer Zeit näher zu kommen. Die verstärkte Nutzung der Elektromobilität, wie in einer Wortmeldung vorgeschlagen, werde grundsätzlich begrüßt, greife jedoch im Fall Gremsdorf aufgrund des hohen LKW-Anteils im Verkehrsaufkommen nicht wesentlich. Natürlich müssen nach Ansicht von Landrat Tritthart auch die betroffenen Gemeinden ihren Beitrag im Rahmen ihrer Planungshoheit leisten und dürfen Trassenvarianten z.B. nicht durch neue Bebauungsplanungen unrealisierbar machen. Den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.04.2016 erläutert der Fraktionsvorsitzende, Kreisrat Hirschmann damit, dass die Verringerung der CO2-Emissionen im Verkehr wichtig sei, um dem Klimaschutzziel näher zu kommen. Aus diesem Grund sollten auch die Möglichkeiten für den Güterverkehr auf der Schiene betrachtet und ausgeschöpft werden. Dafür könne ein Beschluss zum vorliegenden Antrag ein wichtiges Zeichen sein.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.      Die Aufnahme des Ausbaus der Bundesstraße 2, Ortsumgehung Forth, in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 wird ausdrücklich begrüßt.

2.      Der Kreistag fordert eine eigenständige Betrachtung der Ortsumfahrung Gremsdorf und deren Einstufung in den vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan 2030 und unterstützt die Forderungen der Gemeinde Gremsdorf und der Bürgerinitiative „Gemeinsam für eine beruhigte Hauptstraße“.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Forderungen im laufenden Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bundesverkehrswegeplan 2030 gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorzubringen und zu unterstützen.

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen                   Ja: 49 Nein: 3 Anwesend: 52

 

Kreisrat Eitel war während der Abstimmung des Beschlussvorschlages nicht anwesend.

 

 

Anschließend lässt Landrat Tritthart über den beiliegenden Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.04.2016 abstimmen:

 

Der Antrag wird mit 45:8 Stimmen mehrheitlich beschlossen.