Beschluss: zur Kenntnis genommen

Landrat Tritthart informiert die Mitglieder des Kreistages über den aktuellen Sachstand zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und teilt mit, dass der Zuzug ungebrochen auf hohem Stand erfolgt und auch weiterhin nicht mit einer wesentlichen Änderung dieser  Situation zu rechnen sei. Aus diesem Grund musste seit letzter Woche erneut die Sporthalle des Staatlichen Berufsschulzentrums in Herzogenaurach, in diesem Fall zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber, herangezogen werden. Aktuell leben dort 110 Personen. Die Gesamtkapazität beträgt 150 Personen. Landrat Tritthart dankt allen Beteiligten, die die erneute, kurzfristige Unterbringung von Asylsuchenden in der Sporthalle möglich gemacht haben. Im Weiteren betont Landrat Tritthart, eine Entspannung der Lage hier im Landkreis sei noch nicht bemerkbar und der Landkreis sei deshalb auch im neuen Jahr dringend auf weitere Unterbringungsmöglichkeiten angewiesen. Anderenfalls bliebe nur der Rückgriff auf weitere größere Einheiten, die kurzfristig verfügbar gemacht werden können. Die derzeitige Anzahl von 50 sog. „Fehlbelegern“ in den dezentralen Unterkünften wird nach Ansicht von Landrat Tritthart im Zuge einer wesentlichen Beschleunigung der Asylverfahren weiter steigen. Auch dies wird die Städte, Märkte und Gemeinden vor größere Herausforderungen stellen, da die Menschen nach Abschluss ihres Asylverfahrens auf den normalen Wohnungsmarkt drängen werden. Kein Verständnis zeigt Landrat Tritthart für die bayernweit unterschiedliche Handhabung der Zuweisungen nach der vorgegebenen Quote. Diese werde im Landkreis und in Mittelfranken erfüllt. Generell müsse dies jedoch auch für alle anderen, in der Pflicht stehenden Gebietskörperschaften, gelten. Es gehe auch darum, eine Balance herzustellen, um überall eine vernünftige Unterbringung zu ermöglichen.

 

Im Verlauf der anschließenden Diskussion erklären sowohl Landrat Tritthart als auch die Abteilungsleiterin für Soziales Müller auf Nachfrage, bei den vertraglichen Regelungen zur Anmietung von Unterkünften von Privat müsse jeweils der Einzelfall betrachtet und bei Unstimmigkeiten geprüft werden. Zur vertraglichen Regelung hinsichtlich einer evtl. erforderlichen Schadensregulierung komme es u.a. auf die übrigen Vertragskonditionen an und es gebe verschiedene Varianten auch hierzu. Landrat Tritthart macht jedoch deutlich, dass nicht jeder Wunsch bzw. Preisvorstellung gerechtfertigt sei und auch deshalb nicht immer eine Einigung erzielt werde. Trotzdem seien alle Vertreter des Landkreises, auch unter Berücksichtigung der Vermieterinteressen, sehr darum bemüht. Zur erneuten Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Sporthalle des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums trägt Kreisrat Eitel vor, für die 500 Menschen, die dort in einer Halle untergebracht sind, müsse eine vernünftige Sozialbetreuung sichergestellt werden. Dies können nicht nur Ehrenamtliche leisten, angesichts der Tatsache, dass  derzeit insgesamt 830 Personen allein in Herzogenaurach zu betreuen sind. Weiterhin müsse es immer auch darum gehen, wie Menschen untergebracht sind. Dies gelte in diesem Fall insbesondere auch für die Art und Weise und die Organisation das Catering betreffend. Kreisrat Eitel erklärt, er stelle einen Dringlichkeitsantrag nach § 17 der Geschäftsordnung für den Kreistag und weitere Ausschüsse, hierzu schnellstmöglich für eine Verbesserung zu sorgen.

Landrat Tritthart erläutert daraufhin nochmals die zwangsweise, kurzfristige Belegung der Sporthalle. Die Verpflegung der Menschen dort sei ein wichtiges Thema. Trotzdem bittet Landrat Tritthart um Verständnis, wenn nicht alles sofort 100 % zufriedenstellend verläuft. Wichtig sei insbesondere, und das sei nicht nur eine Begrifflichkeit, dass es sich hier um eine dezentrale staatliche Einrichtung und nicht wie vor einem Jahr, um eine vom Landkreis betriebene Einrichtung handelt. Aus diesem Grund sei auch ein Dringlichkeitsantrag nicht zulässig. Der Kreistag werde transparent über den Sachstand informiert, in diesem Fall handelt jedoch das  staatliche Landratsamt. Dies sei wichtig, da ansonsten der Landkreis Leistungen erbringen würde, die nicht erstattet werden. Das Handeln des Landratsamtes als Staatsbehörde werde auch unter finanziellen Gesichtspunkten von der Regierung von Mittelfranken überprüft. Trotzdem bemühen sich alle Beteiligten nach Kräften, einvernehmlich mit der Regierung, eine menschlich würdige Unterbringung zu gewährleisten. Die Sozialbetreuung obliegt den freien Wohlfahrtsverbänden. Dies entspricht auch der Beschlusslage des Ausschusses für soziale Angelegenheiten. Unabhängig davon gibt es für alle, auch für die Träger der Sozialbetreuung, massive Schwierigkeiten neues qualifiziertes Personal zu gewinnen. Sowohl Kreisrat Hirschmann als auch Kreisrat Eitel erklären im weiteren Diskussionsverlauf, die Staatsregierung habe die Förderung der Sozialbetreuung an die Wohlfahrtsverbände gestoppt. Landrat Tritthart teilt mit, dass hierzu im Landratsamt keine offizielle schriftliche Aussage vorliegt.

 

Die Mitglieder des Kreistages nehmen den Sachstandsbericht des Landrates zur Kenntnis.